Präambel VO (EU) 2023/1607

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates(1), insbesondere auf Artikel 110 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit der Verordnung (EU) 2021/2117 des Europäischen Parlaments und des Rates(2) wurde die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 geändert. Die Artikel 96, 97, 98, 105 und 106 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 wurden dahin gehend geändert, dass Vorschriften aus den Artikeln 6, 10, 12, 14, 15 und 20 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission(3) aufgenommen wurden, die seitdem mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1606 der Kommission(4) gestrichen wurden. Des Weiteren wurden nach den mit der Verordnung (EU) 2021/2117 vorgenommenen Änderungen des Artikels 97 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 die Vorschriften des Absatzes 3 des genannten Artikels in Absatz 4 verschoben.
(2)
Im Interesse der Klarheit und der Benutzerfreundlichkeit für die Marktteilnehmer sollten in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 der Kommission(5) und ihren Anhängen die Verweise auf Artikel 97 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und auf Artikel 12 Absätze 1, 3 und 4, Artikel 14 Absätze 1 und 2 sowie Artikel 20 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 entsprechend angepasst werden.
(3)
Mit der Verordnung (EU) 2021/2117 wurde die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 auch in Bezug auf den Inhalt der Produktspezifikation und die Gründe für die Löschung geändert. In Artikel 94 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 wurden detaillierte Vorschriften zur Beschreibung der Angaben in der Produktspezifikation, aus denen sich der Zusammenhang ergibt, dargelegt. In Artikel 106 Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 wurden zusätzliche Gründe für eine Löschung aufgenommen.
(4)
Folglich sollten die Vorschriften zur Beschreibung der Angaben in der Produktspezifikation, aus denen sich der Zusammenhang ergibt, in Artikel 5 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 im Interesse der Klarheit und der Rechtssicherheit gestrichen werden. Des Weiteren sollte Anhang VII derselben Durchführungsverordnung, in dem die Form des Löschungsantrags vorgegeben ist, in Bezug auf den Inhalt von Abschnitt 4, „Gründe für die Löschung” , an Artikel 106 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 angepasst werden.
(5)
Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 sollte daher entsprechend geändert werden.
(6)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671.

(2)

Verordnung (EU) 2021/2117 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 262).

(3)

Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission vom 17. Oktober 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das Einspruchsverfahren, Einschränkungen der Verwendung, Änderungen der Produktspezifikationen, die Löschung des Schutzes sowie die Kennzeichnung und Aufmachung (ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2).

(4)

Delegierte Verordnung (EU) 2023/1606 der Kommission vom 30. Mai 2023 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 in Bezug auf die Vorschriften über geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben für Wein und die Anbringung der obligatorischen Angaben bei Weinbauerzeugnissen sowie zur Festlegung von Vorschriften über die Angabe und Bezeichnung der Zutaten von Weinbauerzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/273 in Bezug auf die Begleitdokumente für die Überwachung und Zertifizierung von Weinbauerzeugnissen (siehe Seite 6 dieses Amtsblatts)).

(5)

Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 der Kommission vom 17. Oktober 2018 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das Einspruchsverfahren, Änderungen der Produktspezifikationen, das Register der geschützten Bezeichnungen, die Löschung des Schutzes und die Verwendung von Zeichen sowie zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf ein geeignetes Kontrollsystem (ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 46).

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