VO (EU) 2023/1664
Durchführungsverordnung (EU) 2023/1664 der Kommission vom 25. August 2023 zur Änderung der Anhänge V, XIV und XV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für Argentinien, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten in den Listen der Drittländer, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist
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Ausfertigungsdatum25.01.2023
FundstelleAbl. 2023/L 212