Artikel 4 VO (EU) 2023/1669
Pflichten der Händler
Die Händler stellen sicher, dass
- a)
- jedes Smartphone und Slate-Tablet an der Verkaufsstelle, auch auf Messen, das von den Lieferanten gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a bereitgestellte Etikett in der Nähe des Produkts trägt oder das Etikett derart daran angehängt oder angebracht ist, dass es deutlich sichtbar und unverwechselbar dem spezifischen Modell zugeordnet ist;
- b)
- im Fernabsatz das Etikett und das Produktdatenblatt gemäß den Anhängen VII und VIII bereitgestellt werden;
- c)
- jede visuell wahrnehmbare Werbung für ein bestimmtes Smartphone- oder Slate-Tablet-Modell, auch im Internet, auf dem Etikett gemäß Anhang VII die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der verfügbaren Energieeffizienzklassen enthält;
- d)
- jedes technische Werbematerial zu einem bestimmten Smartphone- oder Slate-Tablet-Modell, in dem dessen spezifische technische Parameter beschrieben werden, auch im Internet, gemäß Anhang VII die Energieeffizienzklasse des Modells und das Spektrum der für das Etikett verfügbaren Energieeffizienzklassen enthält.
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