Artikel 3 VO (EU) 2023/1669

Pflichten der Lieferanten

(1) Die Lieferanten stellen sicher, dass

a)
jedes Smartphone und jedes Slate-Tablet mit einem gedruckten Etikett geliefert wird, dessen Gestaltung den Vorgaben in Anhang III entspricht;
b)
die Parameterwerte im Produktdatenblatt nach Anhang V in den öffentlichen Teil der Produktdatenbank eingegeben werden;
c)
das Produktdatenblatt auf ausdrückliche Anfrage des Händlers in gedruckter Form bereitgestellt wird;
d)
der Inhalt der technischen Unterlagen gemäß Anhang VI in die Produktdatenbank eingegeben wird;
e)
jede visuell wahrnehmbare Werbung für ein bestimmtes Smartphone- oder Slate-Tablet-Modell gemäß den Anhängen VII und VIII auf dem Etikett die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der für das Etikett verfügbaren Energieeffizienzklassen enthält;
f)
jedes technische Werbematerial zu einem bestimmten Smartphone- oder Slate-Tablet-Modell, in dem dessen spezifische technische Parameter beschrieben werden, auch im Internet, gemäß Anhang VII die Energieeffizienzklasse des Modells und das Spektrum der für das Etikett verfügbaren Energieeffizienzklassen enthält.
g)
den Händlern für jedes Smartphone- und Slate-Tablet-Modell ein elektronisches Etikett bereitgestellt wird, dessen Gestaltung und Informationsgehalt den Vorgaben in Anhang III entsprechen;
h)
den Händlern für jedes Smartphone- und Slate-Tablet-Modell ein elektronisches Produktdatenblatt gemäß den Vorgaben in Anhang V bereitgestellt wird.

(2) Die Energieeffizienzklasse und die Klasse der Zuverlässigkeit nach wiederholtem freien Fall gemäß Anhang II werden gemäß Anhang IV berechnet.

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