Artikel 3 VO (EU) 2023/1669
Pflichten der Lieferanten
(1) Die Lieferanten stellen sicher, dass
- a)
- jedes Smartphone und jedes Slate-Tablet mit einem gedruckten Etikett geliefert wird, dessen Gestaltung den Vorgaben in Anhang III entspricht;
- b)
- die Parameterwerte im Produktdatenblatt nach Anhang V in den öffentlichen Teil der Produktdatenbank eingegeben werden;
- c)
- das Produktdatenblatt auf ausdrückliche Anfrage des Händlers in gedruckter Form bereitgestellt wird;
- d)
- der Inhalt der technischen Unterlagen gemäß Anhang VI in die Produktdatenbank eingegeben wird;
- e)
- jede visuell wahrnehmbare Werbung für ein bestimmtes Smartphone- oder Slate-Tablet-Modell gemäß den Anhängen VII und VIII auf dem Etikett die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der für das Etikett verfügbaren Energieeffizienzklassen enthält;
- f)
- jedes technische Werbematerial zu einem bestimmten Smartphone- oder Slate-Tablet-Modell, in dem dessen spezifische technische Parameter beschrieben werden, auch im Internet, gemäß Anhang VII die Energieeffizienzklasse des Modells und das Spektrum der für das Etikett verfügbaren Energieeffizienzklassen enthält.
- g)
- den Händlern für jedes Smartphone- und Slate-Tablet-Modell ein elektronisches Etikett bereitgestellt wird, dessen Gestaltung und Informationsgehalt den Vorgaben in Anhang III entsprechen;
- h)
- den Händlern für jedes Smartphone- und Slate-Tablet-Modell ein elektronisches Produktdatenblatt gemäß den Vorgaben in Anhang V bereitgestellt wird.
(2) Die Energieeffizienzklasse und die Klasse der Zuverlässigkeit nach wiederholtem freien Fall gemäß Anhang II werden gemäß Anhang IV berechnet.
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