ANHANG I VO (EU) 2023/1670

Begriffsbestimmungen für die Anhänge

1.
„vernetzter Bereitschaftsbetrieb” bezeichnet den vernetzten Bereitschaftsbetrieb im Sinne von Artikel 2 Nummer 10 der Verordnung (EU) 2023/826;
2.
Pn bezeichnet den Stromverbrauch im vernetzten Bereitschaftsbetrieb, ausgedrückt in Watt und auf zwei Dezimalstellen gerundet;
3.
„Ersatzteil” bezeichnet ein Einzelteil, das bei einem Mobiltelefon, einem schnurlosen Telefon oder einem Slate-Tablet ein Teil mit derselben oder einer ähnlichen Funktion ersetzen kann. Die Funktion des Mobiltelefons, des schnurlosen Telefons oder des Slate-Tablets wird wiederhergestellt oder verbessert, wenn das Teil durch ein Ersatzteil ersetzt wird. Ersatzteile können gebrauchte Teile sein;
4.
„serialisiertes Teil” bezeichnet ein Teil mit einem individuellen Code, der mit einer individuellen Einheit eines Geräts verknüpft ist, und dessen Ersatz durch ein Ersatzteil die Verknüpfung dieses Ersatzteils mit dem Gerät mittels eines Softwarecodes erfordert, damit die volle Funktionsfähigkeit des Ersatzteils und des Geräts gewährleistet ist;
5.
„fachlich kompetenter Reparateur” bezeichnet eine Person oder ein Unternehmen, die bzw. das fachgerechte Reparatur- und Wartungsdienstleistungen für Mobiltelefone, schnurlose Telefone oder Slate-Tablets erbringt, entweder als Dienstleistung oder im Hinblick auf den anschließenden Weiterverkauf des reparierten Geräts;
6.
„Befestigungselement” bezeichnet ein Hardware-Bauteil oder einen Stoff, das bzw. der zwei oder mehr Gegenstände, Teile oder Stücke mechanisch, magnetisch oder auf andere Weise verbindet oder befestigt. Ein Hardware-Bauteil, das zusätzlich einer elektrischen Funktion dient, gilt ebenfalls als Befestigungselement;
7.
„erforderliches Befestigungselement” bezeichnet jedes Befestigungselement, das gemäß den Reparaturanweisungen der Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigten zerlegt werden muss, um Zugang zu einem Teil zu erhalten, das durch ein Ersatzteil ersetzt werden soll;
8.
„wiederverwendbares Befestigungselement” bezeichnet ein Befestigungselement, das beim Wiederzusammenbau für denselben Zweck vollständig wiederverwendet werden kann und das bei der Zerlegung oder beim Wiederzusammenbau keine solchen Schäden am Produkt oder am Befestigungselement selbst verursacht, dass ihre mehrfache Wiederverwendung unmöglich gemacht wird;
9.
„mitgeliefertes Befestigungselement” bezeichnet ein abnehmbares Befestigungselement, das ohne zusätzliche Kosten mit dem Ersatzteil geliefert wird, an dem es angeschlossen oder befestigt werden soll; Klebstoffe gelten als mitgelieferte Befestigungselemente, wenn sie ohne zusätzliche Kosten mit dem Ersatzteil in einer für den Wiederzusammenbau ausreichenden Menge geliefert werden;
10.
„abnehmbares Befestigungselement” bezeichnet ein Befestigungselement, das kein wiederverwendbares Befestigungselement ist, dessen Entfernung jedoch das Produkt weder beschädigt noch Rückstände hinterlässt, sodass ein Wiederzusammenbau ausgeschlossen wäre;
11.
„Batterie” bezeichnet ein Teil, das aus einer oder mehreren Batteriezellen besteht, einschließlich, soweit für das Produktmodell relevant, einer elektronischen Schaltung mit batteriebezogenen Sensoren für das Batteriemanagement, einem oder mehreren Gehäusen, Batteriebehälter, Halterungen, Abschirmungen, Materialien für die thermische Schnittstelle und elektrischen Verbindungen zu anderen Baugruppen des Geräts;
12.
„Rückwand” oder „Rückwandbaugruppe” bezeichnet das rückseitige Hauptgehäuse, das, soweit für das Produktmodell relevant, die folgenden Elemente umfasst: den Rahmen, eine am rückseitigen Hauptgehäuse befestigte Rückwandabdeckung, Linsenabdeckungen für die nach hinten gerichtete Kamera, gedruckte Antennen, Halterungen/Klammern, Abschirmungen, Dichtungen, elektrische Verbindungen zu anderen Baugruppen des Geräts und Materialien für die thermische Schnittstelle;
13.
„Zusatzmikrofon” bezeichnet ein Mikrofon, das für die Sprachsignale des Nutzers nicht wesentlich ist, sondern sekundäre Funktionen wie u. a. die Verringerung des Umgebungsgeräuschs erfüllt;
14.
„Frontkamerabaugruppe” bezeichnet jedes Teil, das aus einer oder mehreren Kameras besteht, die auf den Nutzer des Geräts ausgerichtet sind, darunter, soweit für das Produktmodell relevant:

a)
Kamerakomponenten und zugehörige Sensoren;
b)
Blitzlichtkomponenten;
c)
optische Bauteile;
d)
mechanische Bauteile, die für Funktionen wie Bildstabilisierung und Fokussierung benötigt werden;
e)
Modulgehäuse;
f)
Halterungen/Klammern;
g)
Abschirmungen;
h)
Signalleuchten;
i)
Zusatzmikrofone;
j)
elektrische Verbindungen zu anderen Baugruppen des Geräts;

15.
„rückseitige Kamerabaugruppe” bezeichnet jedes Teil, das aus einer oder mehreren Kameras besteht, die auf die Rückseite des Geräts ausgerichtet sind, darunter, soweit für das Produktmodell relevant:

a)
Kamerakomponenten und zugehörige Sensoren;
b)
Blitzlichtkomponenten;
c)
optische Bauteile;
d)
mechanische Bauteile, die für Funktionen wie Bildstabilisierung und Fokussierung benötigt werden;
e)
Modulgehäuse;
f)
Halterungen/Klammern;
g)
Abschirmungen;
h)
Zusatzmikrofone;
i)
elektrische Verbindungen zu anderen Baugruppen des Geräts;

16.
„externer Audio-Anschluss” bezeichnet einen Anschluss für Audiosignale zum Anschließen an einen Kopfhörer, externe Lautsprecher oder ähnliche Audiogeräte, einschließlich, soweit für das Produktmodell relevant, von Halterungen/Klammern, Dichtungen und elektrischen Verbindungen zu anderen Baugruppen des Geräts;
17.
„externer Ladeanschluss” bezeichnet einen Anschluss für das kabelgebundene Laden von Batterien, der unter Umständen auch für den Datenaustausch und zum Laden eines anderen Geräts durch umgekehrtes Laden verwendet wird und aus einem USB-C-Steckverbinder und einem zugehörigen Gehäuse besteht und, soweit für das Produktmodell relevant, Halterungen/Klammern, Dichtungen und elektrische Verbindungen zu anderen Baugruppen des Geräts umfasst;
18.
„mechanische Taste” bezeichnet einen mechanischen Schalter oder eine Baugruppe mechanischer Schalter, die gedrückt werden können, oder eine Schiebetaste, die mechanisch bewegt werden kann, um Funktionen wie die Lautstärke, das Auslösen der Kamera oder das Ein- oder Ausschalten des Geräts zu aktivieren oder zu deaktivieren, und der bzw. die, soweit für das Produktmodell relevant, Halterungen/Klammern, Dichtungen und elektrische Verbindungen zu anderen Baugruppen des Geräts umfasst bzw. umfassen;
19.
„Hauptmikrofone” bezeichnet die für die Sprachsignale des Nutzers bestimmten Mikrofone, einschließlich, soweit für das Produktmodell relevant, Dichtungen und elektrischen Verbindungen zu anderen Baugruppen des Geräts;
20.
„Lautsprecher” bezeichnet jeden Lautsprecher und jedes mechanische Bauteil zur Geräuscherzeugung, einschließlich, soweit für das Produktmodell relevant, Modulgehäuse, Dichtungen und elektrische Verbindungen zu anderen Baugruppen des Geräts;
21.
„Scharnierbaugruppe” bezeichnet ein Teil, das das Einklappen eines Geräts unter Wahrung seiner Betriebsintegrität ermöglicht, gegebenenfalls einschließlich Modulgehäuse;
22.
„mechanischer Display-Einklappmechanismus” bezeichnet ein Teil, das das Einklappen eines Geräts, einschließlich seines Displays, unter Wahrung seiner Betriebsintegrität ermöglicht;
23.
„Ladegerät” bezeichnet ein externes Netzteil zum Aufladen der Batterie eines Mobiltelefons und zur Stromversorgung eines batteriebetriebenen Mobiltelefons, schnurlosen Telefons oder Slate-Tablets;
24.
„SIM-Kartenhalter und Speicherkartenhalter” bezeichnet einen beweglichen Behälter für eine auswechselbare SIM- oder Speicherkarte;
25.
„Displaybaugruppe” bezeichnet die Gesamtheit der Displayeinheit und gegebenenfalls des Digitalisierers der Frontplatte, einschließlich, soweit für das Produktmodell relevant:

a)
Rückseite;
b)
Abschirmungen,
c)
Displayrahmen;
d)
Rückbeleuchtungseinheiten;
e)
elektronischer Schaltkreise, einschließlich:

i)
Display-Steuereinheit, jedoch ohne Hauptgraphikprozessor
ii)
Zeilen- und Spaltenregler;
iii)
Tastsignal-Schaltung;
iv)
elektrische Verbindungen zu anderen Baugruppen des Geräts;

26.
„Schutzfolie für ein klappbares Display” bezeichnet einen Schutzfilm, der dazu bestimmt ist, am Display eines klappbaren Geräts befestigt zu werden, um die Zuverlässigkeit zu erhöhen und den mechanischen Verschleiß der Bildschirmoberfläche zu verringern;
27.
„Website mit freiem Zugang” bezeichnet eine Website, auf die ohne Zahlung oder Bereitstellung personenbezogener Daten, auch nicht einer E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, zugegriffen werden kann;
28.
„Fehleranalyse” bezeichnet einen Prozess der Erhebung und Auswertung von Daten zur Identifizierung des Teils eines Mobiltelefons, schnurlosen Telefons oder Slate-Tablets, das eine Fehlfunktion verursacht;
29.
„getrennte Schutzabdeckung” bezeichnet eine Schutzabdeckung, die mit einem Mobiltelefon, schnurlosen Telefon oder Slate-Tablet versandt werden kann, aber nicht als erforderlicher Teil des Gehäuses dient und nicht als integraler Bestandteil des Produkts gilt;
30.
„Verschlüsselung” bezeichnet eine (umkehrbare) Umwandlung von Daten durch einen kryptografischen Algorithmus zur Herstellung eines Schlüsseltexts, d. h. zur Verbergung des Informationsinhalts der Daten;
31.
„Schlüssel” bezeichnet eine Abfolge von Symbolen, die die Durchführung einer kryptografischen Umwandlung steuert (z. B. Verschlüsselung, Entschlüsselung);
32.
„Zerlegung” bezeichnet ein Verfahren, bei dem ein Produkt in einer Weise in seine Einzelteile und/oder Bauteile zerlegt wird, dass es anschließend wieder zusammengesetzt und in Betrieb genommen werden könnte;
33.
„Betriebssystem” bezeichnet den allgemeinen Typ einer vorinstallierten Software, die die Durchführung von Programmen steuert und Funktionen wie Ressourcenzuweisung, Zeitplanung, Input-Output-Kontrolle und Datenverwaltung erfüllen kann; es wird normalerweise regelmäßig aktualisiert, was zur Erstellung einer Reihe wichtiger und geringfügiger Versionen führt; es schließt jegliche vorinstallierten Software-Anwendungen, die der Nutzer nicht deinstallieren kann, ein;
34.
„Sicherheitsaktualisierung” bezeichnet eine Aktualisierung des Betriebssystems, einschließlich Sicherheits-Patches, falls für ein bestimmtes Gerät relevant, deren Hauptzweck darin besteht, die Sicherheit des Produkts zu erhöhen;
35.
„korrigierende Aktualisierung” bezeichnet eine Aktualisierung des Betriebssystems, einschließlich Softwarekorrekturen, deren Zweck darin besteht, Störungen, Fehler oder Fehlfunktionen im Betriebssystem zu korrigieren;
36.
„Funktionsaktualisierung” bezeichnet eine Aktualisierung des Betriebssystems, deren Hauptzweck darin besteht, neue Funktionen einzuführen;
37.
„Nennkapazität” bezeichnet die vom Hersteller angegebene Strommenge, die eine Batterie in einem Zeitraum von fünf Stunden abgeben kann, wenn sie unter bestimmten Bedingungen gemessen wird, ausgedrückt in Milliamperestunden (mAh);
38.
„Batterielaufzeit in Zyklen” bezeichnet die Anzahl der Ladungs- und Entladungszyklen, ausgedrückt in Zyklen, denen eine Batterie standhalten kann, bis ihre nutzbare elektrische Leistung 80 % ihrer Nennkapazität erreicht hat;
39.
„Ladezustand” bezeichnet die verfügbare Kapazität in einer Batterie in Prozent ihrer Nennkapazität;
40.
„Alterungszustand” bezeichnet ein Maß für den allgemeinen Zustand einer wiederaufladbaren Batterie und ihre Fähigkeit, die festgelegte Leistung zu erbringen, im Vergleich zu ihrem ursprünglichen Zustand, ausgedrückt als die verbleibende volle Ladekapazität im Verhältnis zur Nennkapazität in %;
41.
„Batteriemanagementsystem” bezeichnet eine elektronische Vorrichtung, die die elektrischen und thermischen Funktionen der Batterie steuert oder verwaltet, die die Daten zu den Parametern zur Aufzeichnung des Herstellungsdatums der Batterie, des Datums der erstmaligen Verwendung der Batterie, der Anzahl der Ladungs- und Entladungszyklen und des Alterungszustands der Batterie verwaltet und speichert und die mit dem Produkt, in das die Batterie eingebaut ist, kommuniziert,
42.
„Restkapazität” bezeichnet die Kapazität einer Batterie, bei der ihre Spitzenleistung normal bleibt, im Vergleich zu dem Zeitpunkt, zu dem das Produkt neu war;
43.
„intelligentes Laden” bezeichnet ein adaptives Batterieladeprofil, das auf Algorithmen beruht, die vom Nutzerverhalten lernen, um das Ladeprofil im Hinblick auf die Verringerung von Auswirkungen, die die Batterielebensdauer begrenzen, zu optimieren;
44.
Rcyc bezeichnet die Recyclingquote (in %);
45.
„Eindringschutzgrad” bezeichnet den Schutzumfang eines Gehäuses gegen das Eindringen fester Fremdkörper und/oder gegen das Eindringen von Wasser, der gemäß standardisierter Prüfverfahren gemessen und mit einem Kodierungssystem ausgedrückt wird, mit dem das Maß dieses Schutzes angezeigt wird;
46.
„Datum des Inverkehrbringens” bezeichnet das Datum des Inverkehrbringens der ersten Einheit eines Produktmodells;
47.
„Datum der Beendigung des Inverkehrbringens” bezeichnet das Datum des Inverkehrbringens der letzten Einheit eines Produktmodells,
48.
„sichere Löschung des Kodierungsschlüssels” bezeichnet die effektive Löschung des Kodierungsschlüssels, der zur Verschlüsselung und Entschlüsselung von Daten verwendet wird, wobei der Schlüssel vollständig so überschrieben wird, dass der Zugriff auf den Originalschlüssel oder Teile davon unmöglich wird,
49.
„herstellerspezifisches Werkzeug” bezeichnet Werkzeug, das nicht von der breiten Öffentlichkeit zu kaufen ist oder für das es keine gültigen Patente zur Lizenzierung zu fairen, vernünftigen und nichtdiskriminierenden Bedingungen gibt;
50.
„einfache Werkzeuge” bezeichnet Schraubendreher für Schrauben mit Schlitz, Schraubendreher für Schrauben mit Kreuzschlitz, Schraubendreher für Schrauben mit Innensechsrund, Winkelschraubendreher für Schrauben mit Innensechskant, Ring-Maulschlüssel, Kombinationszangen, Kombinationszangen zum Abisolieren und Crimpen von Kabeln, Halbrundzangen, Seitenschneider, Wasserpumpenzangen (Greifzangen mit Gleitgelenk/Multigrip-Zangen), Festklemmzangen, Hebeleisen, Pinzetten, Vergrößerungsgläser, Spatel und Haken;
51.
„handelsübliches Werkzeug” bezeichnet ein Werkzeug, das der breiten Öffentlichkeit zum Kauf zur Verfügung steht und weder einfaches Werkzeug noch herstellerspezifisches Werkzeug ist;
52.
„produktionsäquivalentes Umfeld ” bezeichnet ein Umfeld, das mit dem Umfeld vergleichbar ist, in dem ein Produkt hergestellt wurde;
53.
„Anwendungsumgebung” bezeichnet ein Umfeld, in dem das Produkt verwendet wird;
54.
„Werkstatt” bezeichnet eine Umgebung, die weder eine Anwendungsumgebung noch eine produktionsäquivalente Umgebung ist und in der Maschinen und/oder Werkzeuge unter kontrollierten Bedingungen für Reparaturtätigkeiten eingesetzt werden;
55.
„Generalist” bezeichnet eine Person mit allgemeinen Kenntnissen über grundlegende Reparaturtechniken und Sicherheitsvorkehrungen;
56.
„Laie” bezeichnet eine Person, die über keine spezifische Erfahrung im Bereich Reparatur oder damit zusammenhängende Qualifikationen verfügt;
57.
„angegebene Werte” bezeichnet die Werte, die der Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigte für die erklärten, berechneten oder gemessenen technischen Parameter gemäß Artikel 4 für die Nachprüfung der Konformität durch die Behörden der Mitgliedstaaten bereitstellt;
58.
„vollständig erweiterter Zustand” bezeichnet den Zustand des Geräts, in dem bewegliche Teile wie Displays und Tastaturen so ausgeklappt, geöffnet oder in ähnlicher Weise erweitert sind, dass der durch das Produkt aus Länge und Breite definierte erweiterte Bereich maximiert ist.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.