ANHANG III VO (EU) 2023/1670
Messungen und Berechnungen
- 1.
- Für die Feststellung und Überprüfung der Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Verordnung sind Messungen und Berechnungen unter Verwendung harmonisierter Normen oder anderer zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Verfahren vorzunehmen, die den nach dem Stand der Technik allgemein anerkannten Verfahren Rechnung tragen und mit den nachfolgenden Bestimmungen im Einklang stehen. Die Nummern dieser harmonisierten Normen wurden zu diesem Zweck im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
- 2.
- Solange es keine einschlägigen Normen gibt und keine Verweise auf einschlägige harmonisierte Normen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, sind die in Anhang IIIa beschriebenen übergangsweise geltenden Verfahren oder andere zuverlässige, genaue und reproduzierbare Verfahren, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen, anzuwenden.
- 3.
-
Bei mit einer Basisstation in Verkehr gebrachten schnurlosen Telefonen ist die Leistungsaufnahme im vernetzten Bereitschaftsbetrieb mit folgenden Prüfeinstellungen zu prüfen:
- a)
- Die Prüfungen werden an der Basisstation sowohl ohne Handapparat auf der Basisstation als auch mit dem aufgeladenen Handapparat auf der Basisstation durchgeführt.
- b)
- Die Geräte werden in dem Zustand gemessen, in dem sie an den Endnutzer ausgeliefert werden (Werkseinstellung).
- c)
- Die Leistungsaufnahme wird als durchschnittliche Leistungsaufnahme über einen Zeitraum von 10 Minuten gemessen.
- d)
- Die Messungen werden mit einer Netzspannung von 230 V ± 1 % durchgeführt.
- 4.
-
Bei mit einem Ladesockel in Verkehr gebrachten schnurlosen Telefonen ist die Leistungsaufnahme im Bereitschaftsbetrieb mit folgenden Prüfeinstellungen zu prüfen:
- a)
- Die Prüfungen werden durchgeführt, während sich der aufgeladene Handapparat auf dem Ladesockel befindet.
- b)
- Die Geräte werden in dem Zustand gemessen, in dem sie an den Endnutzer ausgeliefert werden (Werkseinstellung).
- c)
- Die Leistungsaufnahme wird als durchschnittliche Leistungsaufnahme über einen Zeitraum von 10 Minuten gemessen.
- d)
- Die Messungen werden mit einer Netzspannung von 230 V ± 1 % durchgeführt.
- 5.
- Die Batterien von Mobiltelefonen und Slate-Tablets sind nach den vom Hersteller implementierten Standard-Ladealgorithmen zu prüfen. Die so ermittelte Anzahl von Zyklen wird auf volle Hunderter abgerundet und mit „≥ x00” angegeben.
- 6.
-
Der Schutz gegen Eindringen von Fremdkörpern und Feuchtigkeit wird als IP-Code mit den in Tabelle 1 aufgeführten Kennziffern angegeben. Die Prüfungen werden ohne Schutzabdeckung durchgeführt.
Tabelle 1
Kennziffern der Eindringschutzgrade
Kennziffer Eindringen von festen Fremdkörpern Eindringen von Wasser mit schädlichen Auswirkungen Objektgröße Schutz vor 2 Vor Berührung durch Finger geschützt und ≥ 12 mm Sprühwasser weniger als 15 Grad gegenüber der Senkrechten 3 ≥ 2,5 mm Sprühwasser weniger als 60 Grad gegenüber der Senkrechten 4 ≥ 1 mm Spritzwasser 5 staubgeschützt Strahlwasser 6 staubdicht starkem Strahlwasser 7 n.z. zeitweiligem Untertauchen (1 m Tiefe) 8 n.z. dauerndem Untertauchen (1 m Tiefe oder mehr)
- 7.
-
Die Widerstandsfähigkeit bei versehentlichem Fallenlassen und die Zuverlässigkeit bei wiederholtem freiem Fall sind anhand der Anzahl der Stürze ohne Defekt bei der Prüfung des wiederholten freien Falls zu messen. Die Prüfungen des wiederholten freien Falls sind an fünf Einheiten jedes Modells für jeden der zutreffenden Prüffälle durchzuführen. Die Widerstandsfähigkeit bei versehentlichem Fallenlassen entspricht der Anzahl der Stürze, die von mindestens vier der fünf zu prüfenden Einheiten bestanden wurden. Die Anzahl der Stürze pro Einheit ist unter folgenden Prüfbedingungen zu bestimmen:
- a)
- ohne gegebenenfalls vorhandene Schutzfolien und gesonderte Schutzabdeckungen für nicht klappbare Geräte;
- b)
- mit einer Schutzfolie auf dem Display für klappbare Geräte, zunächst im nicht erweiterten und dann im vollständig erweiterten Zustand an derselben zu prüfenden Einheit gemäß Tabelle 2;
- c)
- Fallhöhe 1 m;
- d)
-
nach einer festgelegten Anzahl von Stürzen entsprechend den in Tabelle 2 angegebenen Intervallen muss die zu prüfende Einheit fehlerfrei funktionieren, wobei gegebenenfalls insbesondere folgende Funktionen zu berücksichtigen sind:
- i)
- Unversehrtheit des Bildschirms,
- ii)
- Display mit weniger als zehn Pixelfehlern oder ähnlichen Fehlfunktionen,
- iii)
- alle Kameras, geprüft auf Standbilder und Videos,
- iv)
- Mobilfunk,
- v)
- Bluetooth-Anbindung,
- vi)
- WLAN-Anbindung,
- vii)
- Batterieaufladung: kabelgebunden und drahtlos,
- viii)
- Display-Berührungsempfindlichkeit,
- ix)
- Reaktionsfähigkeit von Tasten und Schaltern,
- x)
- Vibrationsalarm,
- xi)
- Hauptmikrofone,
- xii)
- Lautsprecher,
- xiii)
- Kopfhörer-Audio.
- e)
- Risse am Rahmen oder auf der Rückseite gelten nicht als Defekt, solange die zu prüfende Einheit voll funktionsfähig und sicher benutzbar ist.
- f)
- Risse im Touchscreen und in jeder anderen Deckschicht eines Displays gelten nicht als Defekt, solange die zu prüfende Einheit voll funktionsfähig und sicher benutzbar ist.
- g)
- Wird kein Defekt festgestellt, muss die Prüfung (Tumble Test) fortgesetzt werden, wobei die zu prüfende Einheit mit derselben Ausrichtung in der rotierenden Trommel platziert wird, die sie zum Zeitpunkt der Prüfunterbrechung hatte.
- h)
- Bei nicht klappbaren Geräten wird die Prüfung der Einheit bei Feststellung eines Defekts, spätestens jedoch nach 157 Stürzen beendet.
- i)
-
Bei klappbaren Geräten wird die Prüfung der Einheit bei Feststellung eines Defekts, spätestens jedoch nach 175 Stürzen beendet.
Tabelle 2
Prüfintervalle für die Feststellung eines Defekts der Einheit (Smartphones)
Nicht klappbares Gerät Klappbares Gerät 45 35 Stürze im nicht erweiterten Zustand + 15 zusätzliche Stürze im vollständig erweiterten Zustand
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.