Artikel 1 VO (EU) 2023/1674

Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/630 wird wie folgt geändert:

1.
In Artikel 3 Absatz 1 erhält Buchstabe a Ziffer i folgende Fassung:

i)
Sie erfüllen die Anforderungen an den Eingang in die Union gemäß Artikel 20 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2292 der Kommission(*);

2.
der Anhang erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Fußnote(n):

(*)

Delegierte Verordnung (EU) 2022/2292 der Kommission vom 6. September 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Anforderungen an den Eingang von Sendungen von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren und bestimmten für den menschlichen Verzehr bestimmten Waren in die Union (ABl. L 304 vom 24.11.2022, S. 1).;

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.