Artikel 1 VO (EU) 2023/168
Mit dieser Verordnung wird das Muster für die jährlichen Leistungsbilanzen über das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik gemäß Artikel 41 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2021/1060 und Artikel 29 der Verordnung (EU) 2021/1148 festgelegt.
Das Muster ist im Anhang enthalten.
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