Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2023/168
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
Brüssel, den 25. Januar 2023
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula von der Leyen
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