Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2023/168

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

Brüssel, den 25. Januar 2023

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula von der Leyen

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