Anlage G VO (EU) 2023/1694
Akustische Signale für Fahrgast-Außentüren
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G.1.
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Begriffsbestimmungen
Für diese Anlage gelten folgende Begriffsbestimmungen:- fsignal=
- Frequenz des anregenden Tons
- LS=
- Schalldruckpegel, gemessen als LAFmax der maximale Schallpegel mit „A” -Frequenzgewichtung und Zeitgewichtung „Fast” ( „schnell” ) während des Messzeitraums.
- LSmax=
- maximaler LAFmax
- LSmin=
- minimaler LAFmax
- LN=
- Umgebungsschallpegel, gemessen wie folgt:
- a)
- Frequenzbereich: energetische Summe von drei Oktavbändern
Dabei ist:
- L1=
- Loct.500 Hz
- L2=
- Loct.1000 Hz
- L3=
- Loct.2000 Hz
- b)
- Schalldruckpegel gemessen als energieäquivalenter Pegel von 20 s (LAeq20)
- G.2.
- Türöffnungs- und Türschließsignale
- G.2.1.
- Türöffnungssignal
Merkmale | Langsam pulsierender (bis zu zwei Impulse pro Sekunde) Mehrklangton aus zwei aufeinanderfolgenden Tönen | |
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Frequenzen | — — | fsignal1 = 2200 Hz +/– 100 Hz fsignal2 =1760 Hz +/– 100 Hz |
Schalldruckpegel | anpassungsfähige Warneinrichtung
| |
— | nicht anpassungsfähige Warneinrichtung
|
- G.2.2.
- Türschließsignal
Merkmale | — | Schnell pulsierender Ton (sechs bis zehn Impulse pro Sekunde) |
Frequenz | — | fsignal = 1900 Hz +/– 100 Hz |
Schalldruckpegel | anpassungsfähige Warneinrichtung
| |
— | nicht anpassungsfähige Warneinrichtung
|
- G.3.
- Türfindesignale
Das Türfindesignal kann ein Einzelton-Signal (gemäß Abschnitt G.3.1) oder ein Doppelton-Signal (gemäß Abschnitt G.3.2) sein. Beide Signalarten müssen in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen akzeptiert werden.- G.3.1.
- Einzelton-Signal
Merkmale | Tonintervall (Rechteck), kein Ein- und Ausblenden
|
Frequenz |
|
Schalldruckpegel | anpassungsfähige Warneinrichtung
nicht anpassungsfähige Warneinrichtung
|
- G.3.2.
- Doppelton-Signal
Merkmale | Tonintervall (Signaldefinition)
|
Frequenz | fsignal1 = 550 Hz ± 50 Hz fsignal2 = 750 Hz ± 50 Hz |
Schalldruckpegel | anpassungsfähige Warneinrichtung
nicht anpassungsfähige Warneinrichtung
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- G.4.
- Messpunkte
Die Mikrofonposition für die Messung akustischer Türsignale muss den Spezifikationen nach Anlage A Index 20 genügen. Die Spezifikation ist ebenfalls für die Position des Mikrofons des Türfindesignals anzuwenden, wenngleich das Türfindesignal in der Spezifikation unberücksichtigt bleibt. Die Messungen für den Konformitätsnachweis müssen an drei verschiedenen Türen im Zug durchgeführt werden. Für den Schließversuch muss die Tür vollständig geöffnet und für den Öffnungsversuch vollständig geschlossen sein.© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.