Anlage H VO (EU) 2023/1694

Kodifizierung von Einheiten, die für den Einsatz im kombinierten Verkehr vorgesehen sind

Die Kodifizierung von Einheiten, die für den Einsatz im kombinierten Verkehr vorgesehen sind, muss der in Anlage D.2 Index B genannten Spezifikation entsprechen.

Die folgenden Anforderungen gelten für Einheiten, die für den Einsatz im kombinierten Verkehr vorgesehen sind und für die ein Wagenkompatibilitätscode erforderlich ist.

H.1
Wagenkompatibilitätscode

1.
Der Wagenkompatibilitätscode (Wagon Compatibility Code, WCC) gibt die Art der intermodalen Ladeeinheit an, die auf die Einheit verladen werden kann.
2.
Der WCC muss für alle Einheiten bestimmt und von einer benannten Stelle bewertet werden.

H.2
Wagenkorrekturziffer

1.
Die Wagenkorrekturziffer (Wagon Correction Digit, WCD) ist das Ergebnis eines Vergleichs zwischen den geometrischen Merkmalen der zu bewertenden Einheit und den Merkmalen der in Abschnitt H.3 festgelegten Referenzwagen.
2.
Dieser Vergleich ist für alle Einheiten durchzuführen und von einer benannten Stelle zu bewerten. Das Ergebnis der Bewertung ist in den Bericht der benannten Stelle aufzunehmen.
3.
Auf der Grundlage der Bewertung gilt Folgendes:

Für Einheiten mit gleichwertigen oder günstigeren geometrischen Merkmalen als der Referenzwagen kann die Wagenkorrekturziffer auf Verlangen des Antragstellers berechnet werden.

Für Einheiten mit weniger günstigen geometrischen Merkmalen als der Referenzwagen ist die Berechnung der Wagenkorrekturziffer in dieser TSI nicht vorgeschrieben.

H.3
Merkmale der Referenzwagen

Die „P” -Profile für den kombinierten Verkehr werden auf der Grundlage der Merkmale des Referenztaschenwagens berechnet, der wie folgt definiert ist:

Abstand der Drehzapfen (a) 11200 mm

Radstand des Drehgestells (p) 1800 mm

Höhe der Ladefläche des Sattelanhängers (semi-trailer, ST) 330 mm

Maximaler Überhang (na) 2000 mm

Ladetoleranz 10 mm

Dissymmetrie 1°

Höhe des ST + Rollzentrum des Wagens (Hc) 1000 mm

q+w Spiel 11,5 mm

Spiel der Gleitstücke (J) 12 mm

halber Abstand der Gleitstücke (bG) 850 mm

ST + Wagenflexibilität (s) 0,3

Die „C” - und ISO-Profile für den kombinierten Verkehr werden auf der Grundlage der Merkmale des Referenzwagens berechnet, der wie folgt definiert ist:

Abstand zwischen Drehzapfen (a) 13500 mm

Radstand des Drehgestells (p) 1800 mm

Höhe der Ladefläche des Wechselbehälters 1175 mm

Maximaler Überhang (na) 2000 mm

Ladetoleranz 10 mm

Dissymmetrie 1°

Höhe des Rollzentrums des Wagens (Hc) 500 mm

q+w Spiel 11,5 mm

Spiel der Gleitstücke (J) 12 mm

halber Abstand der Gleitstücke (bG) 850 mm

Wagenflexibilität (s) 0,15.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.