Anlage F VO (EU) 2023/1694

Bewertung der akustischen Eigenschaften von Bremssohlen

Dieses Verfahren dient dazu, die akustischen Eigenschaften einer Verbundstoff-Bremssohle auf Ebene der Interoperabilitätskomponente nachzuweisen.

Das Verfahren umfasst folgende Stufen:

1.
Messung der akustischen Rauheit eines für die zu bewertende Bremssohle repräsentativen Rades

Entwicklung der akustischen Radrauheit auf dem Prüfstand

Zu verwenden sind neue Bremssohlen. Zu verwenden sind nur neue oder reprofilierte Räder. Die Räder müssen frei von Beschädigungen (Rissen, Abflachungen usw.) sein. Eines der folgenden Prüfprogramme für die Bremsleistung müssen auf mindestens ein Rad von 920 mm Nenndurchmesser angewandt werden:

A2_a für LL-Sohlen und A1_a für K-Sohlen der in Anlage B Index 4 genannten Spezifikation;

D1 für LL-Sohlen und C1 für K-Sohlen der in Anlage B Index 5 genannten Spezifikation;

J2 für die in Anlage B Index 5 genannte Spezifikation für sonstige Sohlen.

Für die Bestimmung des Radrauheitsindex muss das ausgewählte Programm komplett durchlaufen werden. Zur Bestimmung des Radrauheitsindex müssen die Ergebnisse der Messreihe nach dem vollständigen Durchlauf verwendet werden. Es besteht die Möglichkeit, mit einem zweiten Durchlauf des ausgewählten Programms fortzufahren. Wird diese Option gewählt, müssen die Ergebnisse der Messreihe nach Abschluss des zweiten Durchlaufs zur Bestimmung des Radrauheitsindex verwendet werden. Die Ergebnisse beider Durchläufe müssen dokumentiert werden. Der zweite Programmdurchlauf muss mit demselben Rad durchgeführt werden, wobei die Bremssohle erneuert und durch eine Sohle desselben Typs ersetzt werden kann. Wird die Bremssohle erneuert, muss das Einfahren der neuen Bremssohle auch zu Beginn des zweiten Durchlaufs vollständig durchgeführt werden.

Verfahren zur Messung der akustischen Radrauheit

Die Messung muss gemäß der in Anlage B Index 6 genannten Spezifikation durchgeführt werden. Um die Repräsentativität der akustischen Rauheit der Lauffläche des Rads zu gewährleisten, gelten statt der Positionen, die in der in Anlage B Index 6 genannten Spezifikation angegeben sind, acht Messspuren im Abstand von 5 mm als ausreichend. Die Messung muss während der im vorherigen Abschnitt behandelten Entwicklung der akustischen Radrauheit auf dem Prüfstand gemäß einer der folgenden Tabellen durchgeführt werden: Bei Wahl des Programms A2_a der in Anlage B Index 4 genannten Spezifikation:
Akustische Rauheit Messreihe / MarkerProgrammabschnittBremsung (Br.) Nr.
Erster ProgrammdurchlaufZweiter Programmdurchlauf
AZu BeginnAusgangszustand
BINach dem Einschleifennach Br. 6
CJNach der Konditionierung auf den Massenzustand „leer” nach Br. 26
DKNach Belastung „leer” und trockennach Br. 51
ELNach Belastung „leer” mit Benässungnach Br. 87
FMNach Belastung „beladen” nach Br. 128
GNNach der Dauerbremsung (Simulation starkes Gefälle)nach Br. 130
HOProgrammendenach Br. 164
Bei Wahl des Programms A1_a der in Anlage B Index 4 genannten Spezifikation:
Akustische Rauheit Messreihe / MarkerProgrammabschnittBremsung (Br.) Nr.
Erster ProgrammdurchlaufZweiter Programmdurchlauf
AZu BeginnAusgangszustand
BINach dem Einschleifennach Br. 6
CJNach der Konditionierung auf den Massenzustand „leer” nach Br. 26
DKNach Belastung „leer” und trockennach Br. 51
ELNach Belastung „leer” mit Benässungnach Br. 87
FMNach Belastung „beladen” nach Br. 128
GNNach der Dauerbremsung (Simulation starkes Gefälle)nach Br. 130
HOProgrammendenach Br. 164
Bei Wahl des Programms D.1 der in Anlage B Index 5 genannten Spezifikation:
Akustische Rauheit Messreihe / MarkerProgrammabschnittBremsung (Br.) Nr.
Erster ProgrammdurchlaufZweiter Programmdurchlauf
AZu BeginnAusgangszustand
BINach dem Einschleifennach Br. 6
CJNach der Konditionierung auf den Massenzustand „leer” nach Br. 26
DKNach Belastung „leer” und trockennach Br. 51
ELNach Belastung „leer” mit Benässungnach Br. 87
FMNach Belastung „beladen” nach Br. 128
GNNach der Dauerbremsung (Simulation starkes Gefälle)nach Br. 130
HOProgrammendenach Br. 149
Bei Wahl des Programms C.1 der in Anlage B Index 5 genannten Spezifikation:
Akustische Rauheit Messreihe / MarkerProgrammabschnittBremsung (Br.) Nr.
Erster ProgrammdurchlaufZweiter Programmdurchlauf
AZu BeginnAusgangszustand
BINach dem Einschleifennach Br. 6
CJNach der Konditionierung auf den Massenzustand „leer” nach Br. 26
DKNach Belastung „leer” und trockennach Br. 51
ELNach Belastung „leer” mit Benässungnach Br. 87
FMNach Belastung „beladen” nach Br. 128
GNNach der Dauerbremsung (Simulation starkes Gefälle)nach Br. 130
HOProgrammendenach Br. 149
Bei Wahl des Programms J.2 der in Anlage B Index 5 genannten Spezifikation:
Akustische Rauheit Messreihe / MarkerProgrammabschnittBremsung (Br.) Nr.
Erster ProgrammdurchlaufZweiter Programmdurchlauf
AZu BeginnAusgangszustand
BINach dem Einschleifennach Br. 6
CJNach der Konditionierung auf den Massenzustand „leer” nach Br. 26
DKNach Belastung „leer” und trockennach Br. 51
ELNach Belastung „leer” mit Benässungnach Br. 87
FMNach Belastung „beladen” nach Br. 128
GNNach der Dauerbremsung (Simulation starkes Gefälle)nach Br. 130
HOProgrammendenach Br. 149

Stichprobe: Zu messen ist die akustische Rauheit von einem Rad.

Mittelung: Zu verwenden ist das RMS-Mittel der akustischen Rauheit.

Das Ergebnis ist das repräsentative Terzband-Wellenlängenspektrum der Radrauheit im Wellenlängenbereich Lr.

2.
Ableitung eines skalaren Indikators aus der in Schritt 1 gemessenen Radrauheit Lr

    CiBi10 log10100,1LRi100,1Ai

    Indikator 10log10Σi119 100,1 Ci

    Dabei stellen sich A(i) und B(i) tabellarisch wie folgt dar(1):

    i

    Wellenlänge λ

    [m]

    A

    dB re 1 Mikrometer

    B

    dB re 1/(10-6 m)

    Lr

    dB re 1 Mikrometer

    10,00315-17,9-16,6
    20,004-16,2-13,9
    30,005-15,5-10,0
    40,0063-14,4-6,9
    50,008-13,3-6,2
    60,01-13,1-5,4
    70,0125-12,8-3,3Aus Messungen
    80,016-12,4-2,2der Radrauheit
    90,02-10,9-4,2bestimmt
    100,025-11,1-8,5
    110,0315-10,5-11,2
    120,04-9,8-14,3
    130,05-4,8-15,6
    140,063-5,9-17,3
    150,08-5,6-23,7
    160,1-0,5-29,0
    170,1252,4-30,7
    180,164,8-31,7
    190,22,4-30,7

3.
Kriterium für das Bestehen

Der in Schritt 2 gemessene Indikator muss ≤ 1 sein. Der in Schritt 2 gemessene Indikator sowie das repräsentative Terzband-Wellenlängenspektrum der Radrauheit im Wellenlängenbereich Lr müssen in die Interoperabilitätskomponenten-Bescheinigung eingetragen werden.

Fußnote(n):

(1)

Die Koeffizienten A(i) und B(i) sind an die jeweiligen Grenzwerte für das Vorbeifahrgeräusch und Bedingungen des Referenzgleises angepasst.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.