Anlage E VO (EU) 2023/1694
Anthropometrische Maße des Triebfahrzeugführers
Die folgenden Daten entsprechen dem Stand der Technik und müssen berücksichtigt werden.
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Grundlegende anthropometrische Maße für Triebfahrzeugführer minimaler und maximaler Körpergröße:
Die in der in Anlage J-1 Index [62] genannten Spezifikation angegebenen Maße sind zu berücksichtigen.
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