Anlage H VO (EU) 2023/1695

Diese Anlage enthält das Muster für den nationalen Umsetzungsplan.

AUSGABEJAHR

Inhaltsverzeichnis

Seite 1. ALLGEMEINE MIGRATIONSSTRATEGIE — EINFÜHRUNG 522 2. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES AKTUELLEN STANDS 522 2.1. Beschreibung des Kontexts der Klasse-A-Systeme, von ATO und des Teils „Zugortung” 522 2.1.1. Aktueller Stand der Einführung von Klasse-A-Systemen, von ATO und des Teils „Zugortung” 522 2.1.2. Nutzen für Kapazität, Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistung 531 2.1.3. Geltende verbindliche Anforderungen an die Fahrzeugseite 531 2.1.4. Derzeitiger Stand der Einführung fahrzeugseitiger ZZS-Teilsysteme 532 2.1.5. Informationen zum ESC-/RSC-Typ in Verbindung mit Strecken und Tätigkeiten für die streckenseitige/fahrzeugseitige Integration. 532 2.1.6. Informationen zu grenzüberschreitenden Strecken. 532 2.1.7. Informationen zu Knotenpunkten 532 2.2. Beschreibung des Kontexts der Klasse-B-Systeme 532 2.2.1. Derzeitiger Stand bei Klasse-B-Systemen 533 2.2.2. Maßnahmen zur Gewährleistung marktwirtschaftlicher Bedingungen 537 3. TECHNISCHE MIGRATIONSSTRATEGIE 537 3.1. Technische Migrationsstrategie für den Teil „ETCS” 537 3.1.1. Strategie für die Aktualisierung von Baseline und Level 539 3.2. Technische Migrationsstrategie für den Teil „Funk” 540 3.3. Technische Migrationsstrategie für den Teil „ATO” 544 3.4. Technische Migrationsstrategie für den Teil „Zugortung” 546 3.5. Migrationsstrategie für Sonderfälle 548 3.6. Technische Migrationsstrategie für fahrzeugseitige ZZS-Teilsysteme 548 4. STRECKEN- UND FAHRZEUGSEITIGE FINANZINFORMATION 548 5. PLANUNG 548 5.1. Planung für den Teil „Zugsicherung” 548 5.1.1. Daten der Inbetriebnahme von ETCS 548 5.1.2. Außerbetriebsetzung der Klasse-B-Zugsicherungssysteme 548 5.1.3. Informationen zu grenzüberschreitenden Strecken. 549 5.1.4. Informationen zu Knotenpunkten 549 5.2. Planung für den Teil „Funk” 549 5.2.1. Zeitpunkte der Inbetriebnahme von GSM-R 549 5.2.2. Außerbetriebsetzung von Klasse-B-Funksystemen 550 5.2.3. Zeitpunkt der Inbetriebnahme von FRMCS 551 5.2.4. Außerbetriebsetzung von GSM-R 551 5.2.5. Informationen zu grenzüberschreitenden Strecken. 552 5.2.6. Informationen zu Knotenpunkten 552 5.3. Planung für den Teil „ATO” 552 5.3.1. Informationen zu grenzüberschreitenden Strecken. 552 5.3.2. Informationen zu Knotenpunkten 552 5.4. Planung für den Teil „Zugortung” 552 5.4.1. Informationen zu grenzüberschreitenden Strecken. 553 5.4.2. Informationen zu Knotenpunkten 553 5.5. Planung fahrzeugseitiger ZZS-Teilsysteme 553 5.5.1. Informationen zu im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzten Fahrzeugen 553 6. NEUE VERBINDLICHE ANFORDERUNGEN AN DIE FAHRZEUGSEITE 553

1.
ALLGEMEINE MIGRATIONSSTRATEGIE — EINFÜHRUNG

[In diesem Abschnitt kann der Mitgliedstaat die allgemeine Strategie für die Einführung beschreiben]

2.
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES AKTUELLEN STANDS

2.1.
Beschreibung des Kontexts der Klasse-A-Systeme, von ATO und des Teils „Zugortung”

2.1.1.
Aktueller Stand der Einführung von Klasse-A-Systemen, von ATO und des Teils „Zugortung”

[Dieser Abschnitt muss Angaben und Zahlen zum aktuellen Stand von installierten Klasse-A-Systemen (sowohl Zugsicherung als auch Funk), ATO und Zugortungsanlagen enthalten. Diese Informationen sollten zusammen mit einer Karte und einer Tabelle relevanter Informationen über die derzeitige Einführungslage für jedes der Systeme bereitgestellt werden. Das zur Bereitstellung der Informationen in diesem Abschnitt auszufüllende Muster ist nachstehend zu finden.]

Aktueller Stand der Einführung von Klasse-A-Zugsicherungssystemen

[Sofern zutreffend, erläutern Sie hier den aktuellen Stand der ETCS-Einführung.]

Abbildung 1

[Fügen Sie an dieser Stelle die Karte ein, aus der der aktuelle Stand der ETCS-Einführung hervorgeht. Aus der Karte muss klar hervorgehen, ob ETCS bereits in Betrieb ist oder nur installiert, aber noch nicht in Betrieb ist. Auch wenn auf der Karte nur die Strecken hervorgehoben werden, auf denen die ETCS-Installation zumindest bereits vorgenommen wird, muss die Karte alle unter die TSI fallenden Strecken des Netzes, einschließlich der Knotenpunkte und der Verbindungen der letzten Meile, zeigen. Die Karte und ihre Legende müssen gut lesbar sein.]

Tabelle 1

Aktueller Stand der ETCS-Einführung

KennungStreckeAktueller Stand der EinführungVerbindliche Frist für die ETCS-AnwendungWeitere AngabenAnmerkung
Aktueller StandDatum der Inbetriebnahme von ETCSLängeLevel(s)Baseline und Systemversion
[Geben Sie hier die Streckenkennung an.][Geben Sie hier den Namen der Strecke an.][Geben Sie hier den aktuellen Stand der ETCS-Einführung auf der Strecke an. ETCS in Betrieb/ETCS installiert][Für Strecken, auf denen ETCS bereits in Betrieb ist. Geben Sie hier das Datum an, an dem ETCS in Betrieb genommen wurde.][Geben Sie hier die letzte Frist für die Ausrüstung der Strecke mit ETCS gemäß EU-Vorschriften an.][Geben Sie hier die Gesamtlänge der Strecke an.][Geben Sie hier das/die implementierten ETCS-Level an.][Geben Sie hier die implementierte ETCS-Baseline und -Systemversion an.][Ggf. zusätzliche Anmerkungen]

Derzeitiger Stand der Einführung von ATO

[Dieser Aspekt ist nur verpflichtend, wenn mit der ATO-Einführung bereits begonnen wurde.] [Sofern zutreffend, erläutern Sie hier den aktuellen Stand der ATO-Einführung.]

Abbildung 2

[Fügen Sie an dieser Stelle die Karte ein, aus der der aktuelle Stand der ATO-Einführung hervorgeht. Aus der Karte muss klar hervorgehen, ob ATO bereits in Betrieb ist oder nur installiert, aber noch nicht in Betrieb ist. Auch wenn auf der Karte nur die Strecken hervorgehoben werden, auf denen die ATO-Installation zumindest bereits vorgenommen wird, muss die Karte alle unter die TSI fallenden Strecken des Netzes, einschließlich der Knotenpunkte und der Verbindungen der letzten Meile, zeigen. Die Karte und ihre Legende müssen gut lesbar sein.]

Tabelle 2

Aktueller Stand der ATO-Einführung

KennungStreckeAktueller Stand der ATO-EinführungWeitere AngabenAnmerkung
Aktueller StandDatum der Inbetriebnahme von ATOLängeBaselineSonstige für die ATO-Einführung relevante Aspekte (z. B. GoA)
[Geben Sie hier die Streckenkennung an.][Geben Sie hier den Namen der Strecke an.][Geben Sie hier den aktuellen Stand der ATO-Einführung auf der Strecke an. ATO in Betrieb/ATO installiert][Für Strecken, auf denen ATO bereits in Betrieb ist. Geben Sie hier das Datum an, an dem ATO in Betrieb genommen wurde.][Geben Sie hier die Gesamtlänge der Strecke an.][Geben Sie hier die implementierte ATO-Baseline an.][Geben Sie hier ...][Ggf. zusätzliche Anmerkungen]

Derzeitiger Stand der Einführung von Funksystemen der Klasse A

[Sofern zutreffend, erläutern Sie hier den aktuellen Stand für Klasse-A-Funksysteme.]

Abbildung 3

[Fügen Sie an dieser Stelle die Karte ein, aus der der aktuelle Stand der GSM-R-Einführung hervorgeht. Aus der Karte muss klar hervorgehen, ob GSM-R bereits in Betrieb ist oder nur installiert, aber noch nicht in Betrieb ist. Auch wenn auf der Karte nur die Strecken hervorgehoben werden, auf denen die GSM-R-Installation zumindest bereits vorgenommen wird, muss die Karte alle unter die TSI fallenden Strecken des Netzes, einschließlich der Knotenpunkte und der Verbindungen der letzten Meile, zeigen. Die Karte und ihre Legende müssen gut lesbar sein.]

Abbildung 4

[Fügen Sie an dieser Stelle die Karte ein, aus der der aktuelle Stand der FRMCS-Einführung hervorgeht. Aus der Karte muss klar hervorgehen, ob FRMCS bereits in Betrieb ist oder nur installiert, aber noch nicht in Betrieb ist. Auch wenn auf der Karte nur die Strecken hervorgehoben werden, auf denen die FRMCS-Installation zumindest bereits vorgenommen wird, muss die Karte alle unter die TSI fallenden Strecken des Netzes, einschließlich der Knotenpunkte und der Verbindungen der letzten Meile, zeigen. Die Karte und ihre Legende müssen gut lesbar sein. Die Aufnahme dieser Karte ist nur verpflichtend, wenn mit der FRMCS-Einführung bereits begonnen wurde.]

Tabelle 3

Aktueller Stand der GSM-R-Einführung

Aktueller Stand der GSM-R-EinführungWeitere AngabenAnmerkung
KennungStreckeAktueller StandDatum der Inbetriebnahme von GSM-RLängeGSM-R (Sprache)/GSM-R (Daten)Baseline
[Geben Sie hier die Streckenkennung an.][Geben Sie hier den Namen der Strecke an.][Geben Sie hier den aktuellen Stand der GSM-R-Einführung auf der Strecke an. GSM-R in Betrieb/GSM-R installiert][Für Strecken, auf denen GSM-R bereits in Betrieb ist. Geben Sie hier an, wann das Klasse-A-Funksystem in Betrieb genommen wurde.][Geben Sie hier die Gesamtlänge der Strecke an.][Geben Sie hier an, ob GSM-R (Sprache) oder GSM-R (Daten) installiert ist.][Geben Sie hier die implementierte GSM-R-Baseline an.][Ggf. zusätzliche Anmerkungen]

Tabelle 4

Aktueller Stand der FRMCS-Einführung

Aktueller Stand der FRMCS-EinführungWeitere AngabenAnmerkung
KennungStreckeAktueller StandDatum der Inbetriebnahme von FRMCSLängeGSM-R-ZustandBaseline
[Geben Sie hier die Streckenkennung an.][Geben Sie hier den Namen der Strecke an.][Geben Sie hier den aktuellen Stand der FRMCS-Einführung auf der Strecke an. FRMCS in Betrieb/FRMCS installiert][Für Strecken, auf denen FRMCS bereits in Betrieb ist. Geben Sie hier an, wann das Klasse-A-Funksystem in Betrieb genommen wurde.][Geben Sie hier die Gesamtlänge der Strecke an.][Geben Sie hier den Zustand der Strecke in Bezug auf GSM-R an. GSM-R in Betrieb/GSM-R nicht in Betrieb.][Geben Sie hier die implementierte FRMCS-Baseline an.][Ggf. zusätzliche Anmerkungen]
[Die Aufnahme von Tabelle 4: Aktueller Stand der FRMCS-Einführung ist nur verpflichtend, wenn mit der FRMCS-Einführung bereits begonnen wurde.]

Aktueller Stand der Einführung TSI-konformer Zugortungsanlagen

[Sofern zutreffend, erläutern Sie hier den aktuellen Stand der Einführung TSI-konformer Zugortungsanlagen.]

Abbildung 5

[Fügen Sie an dieser Stelle die Karte ein, aus der der aktuelle Stand der Einführung TSI-konformer Zugortungsanlagen hervorgeht. Aus der Karte muss klar hervorgehen, ob eine TSI-konforme Zugortungsanlage bereits in Betrieb ist oder nur installiert, aber noch nicht in Betrieb ist. Auch wenn auf der Karte nur die Strecken hervorgehoben werden, auf denen die Installation von TSI-konformer Zugortung zumindest bereits vorgenommen wird, muss die Karte alle unter die TSI fallenden Strecken des Netzes, einschließlich der Knotenpunkte und der Verbindungen der letzten Meile, zeigen. Die Karte und ihre Legende müssen gut lesbar sein.]

Tabelle 5

Aktueller Stand der Einführung TSI-konformer Zugortungsanlagen

KennungStreckeAktueller Stand der Einführung TSI-konformer ZugortungsanlagenWeitere AngabenAnmerkung
Aktueller StandDatum der Inbetriebnahme TSI-konformer ZugortungsanlagenLänge[Sonstige für TSI-konforme Zugortungsanlagen relevante Aspekte]
[Geben Sie hier die Streckenkennung an.][Geben Sie hier den Namen der Strecke an.][Geben Sie hier den aktuellen Stand der Einführung TSI-konformer Zugortungsanlagen auf der Strecke an. TSI-konforme Zugortungsanlagen in Betrieb/TSI-konforme Zugortungsanlagen installiert][Für Strecken, auf denen TSI-konforme Zugortungsanlagen bereits in Betrieb sind. Geben Sie hier den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der TSI-konformen Zugortungsanlagen an.][Geben Sie hier die Gesamtlänge der Strecke an.][Geben Sie hier ...][Ggf. zusätzliche Anmerkungen]

2.1.2.
Nutzen für Kapazität, Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistung

[Dieser Abschnitt muss Informationen über den Nutzen enthalten, den TSI-konforme Klasse-A-Systeme (sowohl Zugsicherung als auch Funk), ATO und Zugortungsanlagen in Bezug auf Kapazität, Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistung bringen. Der Vollständigkeit halber muss der Abschnitt sowohl die zur Messung des Nutzens verwendete Methode als auch die Angaben und Zahlen zu den Auswirkungen enthalten. Das zur Bereitstellung der Informationen in diesem Abschnitt auszufüllende Muster ist nachstehend zu finden.] [Geben Sie hier eine Beschreibung der Methoden/Indikatoren ein, die zur Messung des Nutzens in Bezug auf Kapazität, Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistung verwendet wurden.]

Tabelle 6

Erwarteter Nutzen in Bezug auf Kapazität, Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistung

Nutzen in Bezug auf:Auswirkungen auf das SystemSoziale AuswirkungenAkteur
Kapazität

[Geben Sie hier die Indikatoren für die Auswirkungen auf das System in Bezug auf die Kapazität ein.

Zum Beispiel: Verringerung der Fahrzeit in % pro Zug, Verringerung der Intervallzeit in %...]

[Geben Sie hier die Indikatoren für die sozialen Auswirkungen in Bezug auf die Kapazität an.

Zum Beispiel: Reisestunden in einem Jahr, die von allen Fahrgästen eingespart werden]

[Geben Sie hier den Akteur an, der den Bedarf geäußert hat, und die in dem Mitgliedstaat in Bezug auf den geäußerten Bedarf getroffenen Vereinbarungen.]
Sicherheit

[Geben Sie hier die Indikatoren für die Auswirkungen auf das System in Bezug auf die Sicherheit an.

Zum Beispiel: % Rückgang überfahrener Haltesignale (SPAD)]

[Geben Sie hier die Indikatoren für die sozialen Auswirkungen in Bezug auf die Sicherheit an.

Zum Beispiel: Verringerung der Zahl der Todesopfer pro Jahr]

[Geben Sie hier den Akteur an, der den Bedarf geäußert hat, und die in dem Mitgliedstaat in Bezug auf den geäußerten Bedarf getroffenen Vereinbarungen.]
Zuverlässigkeit

[Geben Sie hier die Indikatoren für die Auswirkungen auf das System in Bezug auf die Zuverlässigkeit an.

Zum Beispiel: Verringerung der durch Störungen verursachten Zugverspätungen in %]

[Geben Sie hier die Indikatoren für die sozialen Auswirkungen in Bezug auf die Zuverlässigkeit an.

Zum Beispiel: Verringerung der erwarteten Zahl der verlorenen Fahrgaststunden.]

[Geben Sie hier den Akteur an, der den Bedarf geäußert hat, und die in dem Mitgliedstaat in Bezug auf den geäußerten Bedarf getroffenen Vereinbarungen.]
Leistung[Geben Sie hier die Indikatoren für die Auswirkungen auf das System in Bezug auf die Leistung an.][Geben Sie hier die Indikatoren für die sozialen Auswirkungen in Bezug auf die Leistung an.][Geben Sie hier den Akteur an, der den Bedarf geäußert hat, und die in dem Mitgliedstaat in Bezug auf den geäußerten Bedarf getroffenen Vereinbarungen.]
[Die Liste mit Nutzen und Auswirkungen kann an die von dem Mitgliedstaat durchgeführte Analyse angepasst werden.]

2.1.3.
Geltende verbindliche Anforderungen an die Fahrzeugseite

[In diesem Abschnitt ist die aktuelle nationale Rechtsgrundlage für die Anforderungen an die fahrzeugseitige ZZS aufzuführen. Für den Fall, dass sich diese Anforderungen zwischen den verschiedenen Strecken des Netzes unterscheiden, muss klar definiert werden, welche Anforderungen jeweils gelten. Das zur Bereitstellung der Informationen in diesem Abschnitt auszufüllende Muster ist nachstehend zu finden.] [Sofern zutreffend, erläutern Sie hier die aktuelle nationale Rechtsgrundlage für die Anforderungen an die fahrzeugseitige ZZS.]

Tabelle 7

Angaben zum Investitionsplan

JahrAkteurMaßnahme
[Geben Sie hier das Jahr an, in dem die Investition getätigt wird.][Geben Sie hier an, welche Akteure die Investition tätigen werden.][Geben Sie hier an, welche Maßnahme(n) mit dieser Investition geplant ist/sind.]

Tabelle 8

Derzeitige Anforderungen an die fahrzeugseitige ZZS

Geografischer AnwendungsbereichNationale Rechtsgrundlage für die Anforderungen an die fahrzeugseitige ZZS
[Geben Sie hier den geografischen Anwendungsbereich an, in dem die spezifischen Anforderungen derzeit gelten. Zum Beispiel: Gesamtes Netz oder spezifische Strecken.][Geben Sie hier die Rechtsgrundlage für die Anforderungen an die fahrzeugseitige ZZS an oder die geltende Anforderung.

2.1.4.
Derzeitiger Stand der Einführung fahrzeugseitiger ZZS-Teilsysteme

[Dieser Abschnitt muss Angaben und Zahlen aus verfügbaren Informationen zum aktuellen Stand der fahrzeugseitigen ZZS-Teilsysteme enthalten.]

2.1.5.
Informationen zum ESC-/RSC-Typ in Verbindung mit Strecken und Tätigkeiten für die streckenseitige/fahrzeugseitige Integration.

[Dieser Abschnitt muss Angaben zum aktuellen Stand der ESC-/RSC-Typen enthalten solange diese bestehen.]

2.1.6.
Informationen zu grenzüberschreitenden Strecken.

[Dieser Abschnitt muss Angaben zum aktuellen Stand der grenzüberschreitenden Strecken enthalten.]

2.1.7.
Informationen zu Knotenpunkten

[Dieser Abschnitt muss Angaben zum aktuellen Stand der Knotenpunkte enthalten.]

2.2.
Beschreibung des Kontexts der Klasse-B-Systeme

[Dieser Abschnitt ist für die Mitgliedstaaten, die die Außerbetriebsetzung der Klasse-B-Systeme bereits abgeschlossen haben, nicht verpflichtend.]

2.2.1.
Derzeitiger Stand bei Klasse-B-Systemen

[Dieser Abschnitt muss eine Beschreibung des aktuellen Stands bei Klasse-B-Systemen und ihre wirtschaftliche Lebensdauer enthalten. Der Vollständigkeit halber muss mindestens Folgendes enthalten sein:

Beschreibung des Kontexts der installierten Klasse-B-Systeme,

verbleibende wirtschaftliche Lebensdauer bestehender Klasse-B-Systeme.

Es müssen Informationen über das derzeit auf den jeweiligen Strecken installierte Klasse-B-System vorgelegt werden, einschließlich einer Karte und einer Tabelle mit einschlägigen Informationen. Das zur Bereitstellung der Informationen in diesem Abschnitt auszufüllende Muster ist nachstehend zu finden.]

Derzeitiger Stand bei Zugsicherungssystemen der Klasse B

[Fügen Sie hier Erläuterungen zu den verschiedenen derzeit installierten Zugsicherungssystemen der Klasse B und deren verbleibende wirtschaftliche Lebensdauer ein.]

Abbildung 6

[Fügen Sie an dieser Stelle die Karte ein, aus der hervorgeht, welche Strecken mit installiertem Zugsicherungssystem der Klasse B derzeit verbleiben. Aus der Karte muss klar hervorgehen, ob das Klasse-B-Zugsicherungssystem noch in Betrieb ist, installiert, aber nicht in Betrieb ist, oder bereits außer Betrieb gesetzt wird. Gibt es mehr als ein bestehendes Zugsicherungssystem der Klasse B, so muss in der Karte auch angegeben werden, welches Klasse-B-System installiert ist. Auch wenn auf der Karte nur die Strecken hervorgehoben werden, auf denen noch ein Klasse-B-Zugsicherungssystem installiert ist, muss die Karte alle unter die TSI fallenden Strecken des Netzes, einschließlich der Knotenpunkte und der Verbindungen der letzten Meile, zeigen. Die Karte und ihre Legende müssen gut lesbar sein.]

Tabelle 9

Installierte Klasse-B-Zugsicherungssysteme

KennungStreckeAktueller StandLängeInstallierte Klasse-B-ZugsicherungssystemeAnmerkung
[Geben Sie hier die Streckenkennung an.][Geben Sie hier den Namen der Strecke an.][Geben Sie hier den aktuellen Status des Klasse-B-Zugsicherungssystems auf der Strecke an. In Betrieb/installiert, aber nicht in Betrieb/Wird derzeit außer Betrieb gesetzt][Geben Sie hier die Gesamtlänge der Strecke an.][Geben Sie hier das installierte Klasse-B-Zugsicherungssystem an.][Ggf. zusätzliche Anmerkungen]

Derzeitiger Stand bei Funksystemen der Klasse B

[Fügen Sie hier Erläuterungen zu den verschiedenen derzeit installierten Funksystemen der Klasse B und deren verbleibende wirtschaftliche Lebensdauer ein.]

Abbildung 7

[Fügen Sie an dieser Stelle die Karte ein, aus der hervorgeht, welche Strecken mit installiertem Funksystem der Klasse B derzeit verbleiben. Aus der Karte muss klar hervorgehen, ob das Klasse-B-Funksystem noch in Betrieb ist, installiert, aber nicht in Betrieb ist, oder ob es bereits außer Betrieb gesetzt wird. Gibt es mehr als ein bestehendes Funksystem der Klasse B, so muss in der Karte auch angegeben werden, welches Klasse-B-System installiert ist. Auch wenn auf der Karte nur die Strecken hervorgehoben werden, auf denen noch ein Klasse-B-Funksystem installiert ist, muss die Karte alle unter die TSI fallenden Strecken des Netzes, einschließlich der Knotenpunkte und der Verbindungen der letzten Meile, zeigen. Die Karte und ihre Legende müssen gut lesbar sein.]

Tabelle 10

Installierte Funksysteme der Klasse B

KennungStreckeAktueller StandLängeInstalliertes Funksystem der Klasse BAnmerkung
[Geben Sie hier die Streckenkennung an.][Geben Sie hier den Namen der Strecke an.][Geben Sie hier den aktuellen Status des Klasse-B-Funksystems auf der Strecke an. In Betrieb/installiert, aber nicht in Betrieb/Wird derzeit außer Betrieb gesetzt][Geben Sie hier die Gesamtlänge der Strecke an.][Geben Sie hier das installierte Klasse-B-Funksystem an.][Ggf. zusätzliche Anmerkungen]

2.2.2.
Maßnahmen zur Gewährleistung marktwirtschaftlicher Bedingungen

[Dieser Abschnitt muss eine Beschreibung der Maßnahmen enthalten, die zur Gewährleistung marktwirtschaftlicher Bedingungen für Klasse-B-Altsysteme gemäß Abschnitt 7.2.3 getroffen wurden. Das zur Bereitstellung der Informationen in diesem Abschnitt auszufüllende Muster ist nachstehend zu finden.] [Geben Sie hier die spezifischen Maßnahmen an, die zur Gewährleistung marktwirtschaftlicher Bedingungen für die in dem Netz installierten Klasse-B-Altsysteme gemäß Abschnitt 7.2.3 getroffen wurden. In den bereitgestellten Informationen ist die spezifische Maßnahme für jedes der installierten Klasse-B-Systeme eindeutig zu definieren, d. h. es sind mindestens folgende Angaben zu machen:

Art des Klasse-B-Produkts und/oder der Spezifikationen, die für die Integration mit jedem fahrzeugseitigen ETCS-System in bestehenden Fahrzeugen frei verfügbar sind

Maßnahme zur Gewährleistung der Verfügbarkeit des Klasse-B-Produkts und/oder der Spezifikation.

Bestätigung der Verfügbarkeit von funktionalen Spezifikationen und Schnittstellenspezifikationen, einschließlich Link zu den Spezifikationen

Falls die Verfügbarkeit aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann, sind die Abhilfemaßnahmen anzugeben.]

3.
TECHNISCHE MIGRATIONSSTRATEGIE

3.1.
Technische Migrationsstrategie für den Teil „ETCS”

[Dieser Abschnitt muss Angaben über die technische Migrationsstrategie für den ETCS-Teil und deren Planung enthalten, einschließlich ETCS-Level und Systemversion, die je Strecke und Netz erforderlich sind. Der Vollständigkeit halber sind mindestens folgende Angaben zu machen:

Begründung der Entscheidung über das ETCS-Level und die Systemversion für jede Strecke oder jede Streckenart,

Einführungsstrategie. System-Überlagerung im Fahrzeug oder an der Strecke,

Tabelle, die für jede Strecke die geplanten Zeitpunkte für die Einführung, das ETCS-Level, die Systemversion, die geplanten Zeitpunkte für die Außerbetriebsetzung der Klasse B auf der Strecke und andere relevante Informationen enthält. Die Tabelle muss vollständige Informationen über die Änderungen in den nächsten 20 Jahren enthalten.

Die in dieser Tabelle aufgeführten Strecken müssen zusammen mit den in Tabelle 1: Aktueller Stand der ETCS-Einführung aufgeführten Strecken alle unter die TSI fallenden Strecken des Netzes umfassen, einschließlich der Knotenpunkte und der Verbindungen der letzten Meile. Das zur Bereitstellung der Informationen in diesem Abschnitt auszufüllende Muster ist nachstehend zu finden.]

Beschreibung der umgesetzten Lösung

[Geben Sie hier die verschiedenen umgesetzten Lösungen und die spezifischen Gründe für die Wahl dieser Lösung für das Netz oder für jede Art von Strecke an.]

Einführungsstrategie für die Implementierung von ETCS

[Geben Sie hier die Einzelheiten der Migrationsstrategie für die Einführung von ETCS an. Zum Beispiel: System-Überlagerung im Fahrzeug oder an der Strecke; voraussichtliche Zeitpunkte, ab denen nur mit ETCS ausgerüstete Fahrzeuge verkehren dürfen...

Planung der ETCS-Einführung und der Außerbetriebsetzung der Klasse-B-Systeme

[Sofern zutreffend, erläutern Sie hier die Planung für die ETCS-Einführung und die Außerbetriebsetzung des Klasse-B-Systems.]

Tabelle 11

Planung der ETCS-Einführung und der Außerbetriebsetzung der Klasse-B-Zugsicherung

KennungStreckePlanung der ETCS-EinführungPlanung der Außerbetriebsetzung der Klasse-B-ZugsicherungWeitere Angaben zur EinführungAnmerkung
Aktueller StandDatum der Inbetriebnahme von ETCSVerbindliche Frist für die ETCS-AnwendungZeitpunkte, ab denen nur mit ETCS ausgerüstete Fahrzeuge verkehren dürfenZeitpunkte, ab denen ein Klasse-B-Betrieb nicht mehr zulässig istZeitpunkt der Außerbetriebnahme des Klasse-B-SystemsLängeLevel(s)Baseline und SystemversionArt der Maßnahme
[Geben Sie hier die Streckenkennung an.][Geben Sie hier den Namen der Strecke an.][Geben Sie hier den aktuellen Stand der ETCS-Einführung auf der Strecke an. Im Bau/noch nicht im Bau][Geben Sie hier den Zeitpunkt an, zu dem ETCS in Betrieb genommen werden wird.][Geben Sie hier die letzte Frist für die Ausrüstung der Strecke mit ETCS gemäß EU-Vorschriften an.][Geben Sie an, ab wann auf der Strecke nur mit ETCS ausgerüstete Fahrzeuge verkehren dürfen.][Wenn die Strecke mit einem Zugsicherungssystem der Klasse B ausgerüstet ist, geben Sie hier den Zeitpunkt an, ab dem ein Klasse-B-Betrieb nicht mehr zulässig ist.][Falls nicht mit der vorherigen Spalte identisch, geben Sie hier den Zeitpunkt an, zu dem das Klasse-B-System außer Betrieb genommen wird.][Geben Sie hier die Gesamtlänge der Strecke an.][Geben Sie hier das bzw. die ETCS-Level an, die implementiert werden.][Geben Sie hier die ETCS-Baseline und-Systemversion an, die implementiert werden.][Geben Sie hier die Art der ETCS-Maßnahme an. Neuinstallation/Erneuerung/Aufrüstung][Ggf. zusätzliche Anmerkungen]

3.1.1.
Strategie für die Aktualisierung von Baseline und Level

[Gegebenenfalls muss dieser Abschnitt Angaben über die technische Migrationsstrategie für ETCS-Baselines und deren Planung enthalten, z. B. von der Baseline 2 zur Baseline 3 bzw. von Level 1 zu Level 2.]

3.2.
Technische Migrationsstrategie für den Teil „Funk”

[Dieser Abschnitt muss Angaben über die technische Migrationsstrategie für den Funkteil und deren Planung enthalten, einschließlich Informationen über Funksysteme (z. B. leitungsvermittelter oder paketvermittelter Funk, Radio-Infill-Optionen für ETCS). Der Vollständigkeit halber sind mindestens folgende Angaben zu machen:

Strategie für die Einführung von GSM-R. System-Überlagerung im Fahrzeug oder an der Strecke für die Einführung des Funkteils der Klasse A;

Strategie für die Einführung des bzw. der Kommunikationssysteme der nächsten Generation;

Tabelle, die für jede Strecke Folgendes enthält: die geplanten Zeitpunkte für die GSM-R-Einführung und die Außerbetriebsetzung des Funkteils der Klasse B; die Angabe, ob leitungsvermittelter Funk oder nur paketvermittelter Funk implementiert ist; andere relevante Informationen. Die Tabelle muss vollständige Informationen über die Änderungen in den nächsten 20 Jahren enthalten.

Tabelle, die für jede Strecke die geplanten Zeitpunkte für die FRMCS-Einführung, gegebenenfalls die Radio-Infill-Optionen, die Planung für die Außerbetriebsetzung von GSM-R und andere relevante Informationen enthält. Die Tabelle muss vollständige Informationen über die Änderungen in den nächsten 20 Jahren enthalten.

Die in diesen Tabellen aufgeführten Strecken müssen zusammen mit den in Tabelle 3: Aktueller Stand der GSM-R-Einführung und Tabelle 4: Aktueller Stand der FRMCS-Einführung aufgeführten Strecken alle unter die TSI fallenden Strecken des Netzes umfassen, einschließlich der Knotenpunkte und der Verbindungen der letzten Meile. Das zur Bereitstellung der Informationen in diesem Abschnitt auszufüllende Muster ist nachstehend zu finden.]

Strategie für die Einführung von GSM-R

[Geben Sie hier Informationen über die Strategie für die Einführung von GSM-R an. Zum Beispiel: Migrationsstrategie (System-Überlagerung im Fahrzeug oder an der Strecke) in Bezug auf den Funkteil der Klasse B, Implementierung von leitungsvermitteltem Funk oder nur von paketvermitteltem Funk...]

Strategie für die Einführung des bzw. der Kommunikationssysteme der nächsten Generation

[Geben Sie hier die Einzelheiten der Migrationsstrategie für die Einführung der nächsten Generation von Kommunikationssystemen an.]

Planung der GSM-R-Einführung und der Außerbetriebsetzung der Klasse-B-Funksysteme

[Sofern zutreffend, erläutern Sie hier die Planung für die GSM-R-Einführung und die Außerbetriebsetzung des Klasse-B-Funkteils.]

Tabelle 12

Planung der GSM-R-Einführung und der Außerbetriebsetzung des Klasse-B-Funkteils

KennungStreckePlanung der GSM-R-EinführungPlanung der Außerbetriebsetzung des Funks der Klasse BWeitere AngabenAnmerkung
Aktueller StandRealisierungDatum der Inbetriebnahme von GSM-RZeitpunkte, ab denen ein Klasse-B-Betrieb nicht mehr zulässig istZeitpunkt der Außerbetriebnahme des Klasse-B-SystemsLängeGSM-R (Sprache)/GSM-R (Daten)Baselineleitungsvermittelt/paketvermitteltArt der Maßnahme
[Geben Sie hier die Streckenkennung an.][Geben Sie hier den Namen der Strecke an.][Geben Sie hier den aktuellen Stand der GSM-R-Einführung auf der Strecke an. Im Bau/noch nicht im Bau][Geben Sie hier das Datum an, an dem mit dem Bau begonnen wurde oder voraussichtlich begonnen wird.][Geben Sie hier das Datum an, an dem GSM-R in Betrieb genommen werden wird.][Wenn die Strecke mit einem Funksystem der Klasse B ausgerüstet ist, geben Sie hier den Zeitpunkt an, ab dem ein Klasse-B-Betrieb nicht mehr zulässig ist.][Falls nicht mit der vorherigen Spalte identisch, geben Sie hier den Zeitpunkt an, zu dem das Klasse-B-System außer Betrieb genommen wird.][Geben Sie hier die Gesamtlänge der Strecke an.][Geben Sie hier an, ob GSM-R (Sprache) oder GSM-R (Daten) installiert ist.][Geben Sie hier die GSM-R-Baseline an, die implementiert werden wird.][Geben Sie hier an, ob leitungsvermittelter Funk oder nur paketvermittelter Funk implementiert wird.][Geben Sie hier die Art der Maßnahme für den Funkteil an. Neuinstallation/Erneuerung/Aufrüstung][Ggf. zusätzliche Anmerkungen]

Planung der FRMCS-Einführung und der Außerbetriebsetzung von GSM-R

[Sofern zutreffend, erläutern Sie hier die Planung für die FRMCS-Einführung und die Außerbetriebsetzung von GSM-R.]

Tabelle 13

Planung der FRMCS-Einführung und der Außerbetriebsetzung von GSM-R

KennungStreckePlanung der FRMCS-EinführungPlanung der Außerbetriebsetzung von GSM-RWeitere AngabenAnmerkung
Aktueller StandRealisierungDatum der Inbetriebnahme von FRMCSZeitpunkte, ab denen GSM-R-Betrieb nicht mehr zulässig istZeitpunkte der Außerbetriebnahme von GSM-RLängeBaselineZustand vorher vorhandenes GSM-RArt der Maßnahme
[Geben Sie hier die Streckenkennung an.][Geben Sie hier den Namen der Strecke an.][Geben Sie hier den aktuellen Stand der FRMCS-Einführung auf der Strecke an. Im Bau/noch nicht im Bau][Geben Sie hier das Datum an, an dem mit dem Bau begonnen wurde oder voraussichtlich begonnen wird.][Geben Sie hier den Zeitpunkt an, zu dem FRMCS in Betrieb genommen werden wird.][Wenn die Strecke mit einem GSM-R-System ausgerüstet ist, geben Sie hier den Zeitpunkt an, ab dem GSM-R-Betrieb nicht mehr zulässig ist.][Falls nicht mit der vorherigen Spalte identisch, geben Sie hier den Zeitpunkt an, zu dem das GSM-R-System außer Betrieb genommen wird.][Geben Sie hier die Gesamtlänge der Strecke an.][Geben Sie hier die FRMCS-Baseline an, die implementiert werden wird.][Geben Sie hier den Zustand der Strecke in Bezug auf GSM-R an. GSM-R in Betrieb/GSM-R wird vor FRMCS in Betrieb sein/Kein vorher vorhandenes GSM-R geplant.][Geben Sie hier die Art der Maßnahme für den Funkteil an. Neuinstallation/Erneuerung/Aufrüstung][Ggf. zusätzliche Anmerkungen]

3.3.
Technische Migrationsstrategie für den Teil „ATO”

[Dieser Abschnitt muss Angaben über die technische Migrationsstrategie für den ATO-Teil und deren Planung enthalten, einschließlich Informationen über den Bedarf, ATO einzuführen. Der Vollständigkeit halber sind mindestens folgende Angaben zu machen:

Einführungsstrategie. Grund für die Einführung von ATO.

Tabelle, die für jede Strecke die Planungstermine für die ATO-Einführung und andere relevante Informationen enthält. Die Tabelle muss vollständige Informationen über die Änderungen in den nächsten 20 Jahren enthalten. Diese Tabelle ist nur verpflichtend, wenn ATO voraussichtlich in den nächsten 20 Jahren implementiert wird.

Das zur Bereitstellung der Informationen in diesem Abschnitt auszufüllende Muster ist nachstehend zu finden.]

Einführungsstrategie für ATO

[Geben Sie hier die Einzelheiten der Strategie zur Einführung von ATO ein, einschließlich Informationen über den Grund der Einführung.]

Planung der ATO-Einführung

[Sofern zutreffend, erläutern Sie hier die Planung der ATO-Einführung.]

Tabelle 14

Planung der ATO-Einführung

KennungStreckePlanung der ATO-EinführungWeitere AngabenAnmerkung
Aktueller StandDatum der Inbetriebnahme von ATOLängeBaselineSonstige für die ATO-Einführung relevante Aspekte (z. B. GoA)
[Geben Sie hier die Streckenkennung an.][Geben Sie hier den Namen der Strecke an.][Geben Sie hier den aktuellen Stand der ATO-Einführung auf der Strecke an. Im Bau/noch nicht im Bau][Geben Sie hier das Datum an, an dem ATO in Betrieb genommen werden wird.][Geben Sie hier die Gesamtlänge der Strecke an.][Geben Sie hier die ATO-Baseline an, die implementiert werden wird.][Geben Sie hier ...][Ggf. zusätzliche Anmerkungen]

3.4.
Technische Migrationsstrategie für den Teil „Zugortung”

[Dieser Abschnitt muss Angaben über die technische Migrationsstrategie für den Teil „TSI-konforme Zugortung” und deren Planung enthalten. Der Vollständigkeit halber sind mindestens folgende Angaben zu machen:

Einführungsstrategie. Informationen über das Migrieren zu TSI-konformen Zugortungsanlagen

Tabelle, die für jede Strecke die Planungstermine für die Einführung TSI-konformer Zugortungsanlagen und andere relevante Informationen enthält. Die Tabelle muss vollständige Informationen über die Änderungen in den nächsten 20 Jahren enthalten.

Das zur Bereitstellung der Informationen in diesem Abschnitt auszufüllende Muster ist nachstehend zu finden.]

Strategie für die Einführung TSI-konformer Zugortungsanlagen

[Geben Sie hier die Einzelheiten der Migrationsstrategie für die Einführung TSI-konformer Zugortungsanlagen ein.]

Planung der Einführung TSI-konformer Zugortungsanlagen

[Sofern zutreffend, erläutern Sie hier die Planung der Einführung TSI-konformer Zugortungsanlagen.]

Tabelle 15

Planung der Einführung TSI-konformer Zugortungsanlagen

KennungStreckePlanung der Einführung TSI-konformer ZugortungsanlagenWeitere AngabenAnmerkung
Aktueller StandDatum der Inbetriebnahme TSI-konformer ZugortungsanlagenLängeArt der Maßnahme[Sonstige für TSI-konforme Zugortungsanlagen relevante Aspekte]
[Geben Sie hier die Streckenkennung an.][Geben Sie hier den Namen der Strecke an.][Geben Sie hier den aktuellen Stand der Einführung TSI-konformer Zugortungsanlagen auf der Strecke an. Im Bau/noch nicht im Bau]Geben Sie hier das Datum an, an dem eine TSI-konforme Zugortung in Betrieb genommen werden wird.][Geben Sie hier die Gesamtlänge der Strecke an.][Geben Sie hier die Art der Maßnahme für den Teil „Zugortung” an. Neuinstallation/Erneuerung/Aufrüstung][Geben Sie hier ...][Ggf. zusätzliche Anmerkungen]

3.5.
Migrationsstrategie für Sonderfälle

[Dieser Abschnitt muss Angaben über die technische Migrationsstrategie für Sonderfälle gemäß Abschnitt 7.7 der TSI ZZS und deren Planung enthalten. Das zur Bereitstellung der Informationen in diesem Abschnitt auszufüllende Muster ist nachstehend zu finden.] [Geben Sie hier die Einzelheiten der Migrationsstrategie für die in Abschnitt 7.7 der TSI ZZS genannten Sonderfälle an. Aus den bereitgestellten Informationen muss klar hervorgehen, auf welche spezifische Strecke oder welche Netze die jeweiligen Sonderfälle beschränkt sind, und, sofern zutreffend, welches die für die Migration relevanten Zeitpunkte sind.]

3.6.
Technische Migrationsstrategie für fahrzeugseitige ZZS-Teilsysteme

[Dieser Abschnitt muss Angaben über die technische Migrationsstrategie für fahrzeugseitige ZZS-Teilsysteme und deren Planung enthalten.]

4.
STRECKEN- UND FAHRZEUGSEITIGE FINANZINFORMATION

[Dieser Abschnitt muss Angaben zu den verfügbaren Mitteln, Finanzierungsquellen und zum Finanzierungsbedarf enthalten.]

5.
PLANUNG

[Für alle in diesen Abschnitt aufzunehmenden Netzkarten muss die Karte einen Überblick über die Planung der Änderungen in den nächsten 20 Jahren geben.]

5.1.
Planung für den Teil „Zugsicherung”

5.1.1.
Daten der Inbetriebnahme von ETCS

[Dieser Abschnitt muss eine Netzkarte enthalten, die einen Überblick über die Zeitpunkte der Inbetriebnahme von ETCS gibt. Dieser Abschnitt ist nicht verpflichtend für diejenigen Mitgliedstaaten, die die ETCS-Einführung auf allen Strecken, die unter die TSI fallen, einschließlich der Knotenpunkte und der Verbindungen der letzten Meile, bereits abgeschlossen haben und in den nächsten 20 Jahren keine Aufrüstung, Erneuerung oder neue Strecke vorsehen. Das zur Bereitstellung der Informationen in diesem Abschnitt auszufüllende Muster ist nachstehend zu finden.]

Abbildung 8

[Fügen Sie an dieser Stelle die Netzkarte ein, die einen Überblick über die Zeitpunkte gibt, zu denen in den nächsten 20 Jahren ETCS in Betrieb genommen wird. Aus der Karte müssen die Zeitpunkte, zu denen ETCS in Betrieb genommen wird, das Level und die Systemversion eindeutig hervorgehen. Auch wenn auf der Karte nur die Strecken hervorgehoben werden, auf denen eine Neuinstallation, Aufrüstung oder Erneuerung von ETCS vorgesehen ist, muss die Karte alle unter die TSI fallenden Strecken des Netzes, einschließlich der Knotenpunkte und der Verbindungen der letzten Meile, zeigen. Die Karte und ihre Legende müssen gut lesbar sein.]

5.1.2.
Außerbetriebsetzung der Klasse-B-Zugsicherungssysteme

[Dieser Abschnitt muss eine Netzkarte enthalten, die einen Überblick über die Zeitpunkte gibt, ab denen ein Klasse-B-Betrieb nicht mehr zulässig ist. Falls nicht identisch, muss dieser Abschnitt auch eine Netzkarte enthalten, die einen Überblick über die Zeitpunkte gibt, zu denen das Klasse-B-System außer Betrieb genommen wird. Dieser Abschnitt ist für diejenigen Mitgliedstaaten nicht verpflichtend, die die Außerbetriebsetzung ihrer Klasse-B-Zugsicherungssysteme bereits abgeschlossen haben oder noch nie ein Zugsicherungssystem der Klasse B eingesetzt haben. Das zur Bereitstellung der Informationen in diesem Abschnitt auszufüllende Muster ist nachstehend zu finden.]

Abbildung 9

[Fügen Sie an dieser Stelle die Netzkarte ein, die einen Überblick über die Zeitpunkte gibt, ab denen in den nächsten 20 Jahren ein Klasse-B-Betrieb nicht mehr zulässig ist. Auch wenn auf der Karte nur die Strecken hervorgehoben werden, auf denen vorgesehen ist, dass ein Klasse-B-Betrieb nicht mehr zulässig ist, muss die Karte alle unter die TSI fallenden Strecken des Netzes, einschließlich der Knotenpunkte und der Verbindungen der letzten Meile, zeigen. Die Karte und ihre Legende müssen gut lesbar sein.]

Abbildung 10

[Fügen Sie an dieser Stelle die Netzkarte ein, die einen Überblick über die Zeitpunkte gibt, zu denen in den nächsten 20 Jahren ein Klasse-B-System außer Betrieb genommen wird. Auch wenn auf der Karte nur die Strecken hervorgehoben werden, auf denen vorgesehen ist, das Klasse-B-Zugsicherungssystem außer Betrieb zu nehmen, muss die Karte alle unter die TSI fallenden Strecken des Netzes, einschließlich der Knotenpunkte und der Verbindungen der letzten Meile, zeigen. Die Karte und ihre Legende müssen gut lesbar sein. Die Aufnahme dieser Karte ist nicht verpflichtend, wenn sie der vorherigen Karte Abbildung 9: Netzkarte. Zeitpunkte, zu denen ein Klasse-B-Betrieb nicht mehr zulässig ist gleicht.]

5.1.3.
Informationen zu grenzüberschreitenden Strecken.

[Dieser Abschnitt muss detaillierte Angaben zur Planung grenzüberschreitender Strecken enthalten.]

5.1.4.
Informationen zu Knotenpunkten

[Dieser Abschnitt muss detaillierte Angaben zur Planung von Knotenpunkten enthalten.]

5.2.
Planung für den Teil „Funk”

5.2.1.
Zeitpunkte der Inbetriebnahme von GSM-R

[Dieser Abschnitt muss eine Netzkarte enthalten, die einen Überblick über die Zeitpunkte der Inbetriebnahme von GSM-R gibt. Dieser Abschnitt ist nicht verpflichtend für diejenigen Mitgliedstaaten, die die GSM-R-Einführung auf allen Strecken, die unter die TSI fallen, einschließlich der Knotenpunkte und der Verbindungen der letzten Meile, bereits abgeschlossen haben. Das zur Bereitstellung der Informationen in diesem Abschnitt auszufüllende Muster ist nachstehend zu finden.]

Abbildung 11

[Fügen Sie an dieser Stelle die Netzkarte ein, die einen Überblick über die Zeitpunkte gibt, zu denen in den nächsten 20 Jahren GSM-R in Betrieb genommen wird. Aus der Karte muss klar hervorgehen, wann GSM-R in Betrieb genommen wird und ob GSM-R (Sprache) oder GSM-R (Daten) implementiert wird. Auch wenn auf der Karte nur die Strecken hervorgehoben werden, auf denen eine GSM-R-Implementierung vorgesehen ist, muss die Karte alle unter die TSI fallenden Strecken des Netzes, einschließlich der Knotenpunkte und der Verbindungen der letzten Meile, zeigen. Die Karte und ihre Legende müssen gut lesbar sein.]

5.2.2.
Außerbetriebsetzung von Klasse-B-Funksystemen

[Dieser Abschnitt muss eine Netzkarte enthalten, die einen Überblick über die Zeitpunkte gibt, ab denen ein Klasse-B-Funkbetrieb nicht mehr zulässig ist. Falls nicht identisch, muss dieser Abschnitt auch eine Netzkarte enthalten, die einen Überblick über die Zeitpunkte gibt, zu denen das Klasse-B-Funksystem außer Betrieb genommen wird. Dieser Abschnitt ist für diejenigen Mitgliedstaaten nicht verpflichtend, die die Außerbetriebsetzung ihrer Klasse-B-Funksysteme bereits abgeschlossen haben. Das zur Bereitstellung der Informationen in diesem Abschnitt auszufüllende Muster ist nachstehend zu finden.]

Abbildung 12

[Fügen Sie an dieser Stelle die Netzkarte ein, die einen Überblick über die Zeitpunkte gibt, ab denen in den nächsten 20 Jahren ein Klasse-B-Funkbetrieb nicht mehr zulässig ist. Auch wenn auf der Karte nur die Strecken hervorgehoben werden, auf denen vorgesehen ist, dass ein Klasse-B-Funkbetrieb nicht mehr zulässig ist, muss die Karte alle unter die TSI fallenden Strecken des Netzes, einschließlich der Knotenpunkte und der Verbindungen der letzten Meile, zeigen. Die Karte und ihre Legende müssen gut lesbar sein.]

Abbildung 13

[Fügen Sie an dieser Stelle die Netzkarte ein, die einen Überblick über die Zeitpunkte gibt, zu denen in den nächsten 20 Jahren ein Klasse-B-Funksystem außer Betrieb genommen wird. Auch wenn auf der Karte nur die Strecken hervorgehoben werden, auf denen eine Außerbetriebnahme des Klasse-B-Funks vorgesehen ist, muss die Karte alle unter die TSI fallenden Strecken des Netzes, einschließlich der Knotenpunkte und der Verbindungen der letzten Meile, zeigen. Die Karte und ihre Legende müssen gut lesbar sein. Die Aufnahme dieser Karte ist nicht verpflichtend, wenn sie der vorherigen Karte Abbildung 12: Netzkarte. Zeitpunkte, ab denen ein Klasse-B-Funkbetrieb nicht mehr zulässig ist gleicht.]

5.2.3.
Zeitpunkt der Inbetriebnahme von FRMCS

[Dieser Abschnitt muss eine Netzkarte enthalten, die einen Überblick über die Zeitpunkte der Inbetriebnahme von FRMCS gibt. Dieser Abschnitt ist für diejenigen Mitgliedstaaten nicht verpflichtend, die die Implementierung von FRMCS in den nächsten 20 Jahren nicht vorsehen. Das zur Bereitstellung der Informationen in diesem Abschnitt auszufüllende Muster ist nachstehend zu finden.]

Abbildung 14

[Fügen Sie an dieser Stelle die Netzkarte ein, die einen Überblick über die Zeitpunkte gibt, zu denen in den nächsten 20 Jahren FRMCS in Betrieb genommen wird. Aus der Karte muss klar hervorgehen, wann FRMCS in Betrieb genommen wird. Auch wenn auf der Karte nur die Strecken hervorgehoben werden, auf denen eine FRMCS-Implementierung vorgesehen ist, muss die Karte alle unter die TSI fallenden Strecken des Netzes, einschließlich der Knotenpunkte und der Verbindungen der letzten Meile, zeigen. Die Karte und ihre Legende müssen gut lesbar sein.]

5.2.4.
Außerbetriebsetzung von GSM-R

[Dieser Abschnitt muss eine Netzkarte enthalten, die einen Überblick über die Zeitpunkte gibt, ab denen GSM-R-Funkbetrieb nicht mehr zulässig ist. Falls nicht identisch, muss dieser Abschnitt auch eine Netzkarte enthalten, die einen Überblick über die Zeitpunkte gibt, zu denen das GSM-R-System außer Betrieb genommen wird. Dieser Abschnitt ist für diejenigen Mitgliedstaaten nicht verpflichtend, die in den nächsten 20 Jahren keine Außerbetriebsetzung von GSM-R vorsehen. Das zur Bereitstellung der Informationen in diesem Abschnitt auszufüllende Muster ist nachstehend zu finden.]

Abbildung 15

[Fügen Sie an dieser Stelle die Netzkarte ein, die einen Überblick über die Zeitpunkte gibt, ab denen in den nächsten 20 Jahren ein GSM-R-Funkbetrieb nicht mehr zulässig ist. Auch wenn auf der Karte nur die Strecken hervorgehoben werden, auf denen vorgesehen ist, dass GSM-R-Betrieb nicht mehr zulässig ist, muss die Karte alle unter die TSI fallenden Strecken des Netzes, einschließlich der Knotenpunkte und der Verbindungen der letzten Meile, zeigen. Die Karte und ihre Legende müssen gut lesbar sein.]

Abbildung 16

[Fügen Sie an dieser Stelle die Netzkarte ein, die einen Überblick über die Zeitpunkte gibt, zu denen in den nächsten 20 Jahren ein GSM-R-System außer Betrieb genommen wird. Auch wenn auf der Karte nur die Strecken hervorgehoben werden, auf denen eine Außerbetriebnahme des GSM-R-Funks vorgesehen ist, muss die Karte alle unter die TSI fallenden Strecken des Netzes, einschließlich der Knotenpunkte und der Verbindungen der letzten Meile, zeigen. Die Karte und ihre Legende müssen gut lesbar sein. Die Aufnahme dieser Karte ist nicht verpflichtend, wenn sie der vorherigen Karte Abbildung 15: Netzkarte. Zeitpunkten, ab denen GSM-R-Funkbetrieb nicht mehr zulässig ist gleicht.]

5.2.5.
Informationen zu grenzüberschreitenden Strecken.

[Dieser Abschnitt muss detaillierte Angaben zur Planung grenzüberschreitender Strecken enthalten.]

5.2.6.
Informationen zu Knotenpunkten

[Dieser Abschnitt muss detaillierte Angaben zur Planung von Knotenpunkten enthalten.]

5.3.
Planung für den Teil „ATO”

[Dieser Abschnitt muss eine Netzkarte enthalten, die einen Überblick über die Zeitpunkte der Inbetriebnahme von ATO gibt. Dieser Abschnitt ist für diejenigen Mitgliedstaaten nicht verpflichtend, die in den nächsten 20 Jahren keine Inbetriebnahme von ATO vorsehen. Das zur Bereitstellung der Informationen in diesem Abschnitt auszufüllende Muster ist nachstehend zu finden.]

Abbildung 17

[Fügen Sie an dieser Stelle die Netzkarte ein, die einen Überblick über die Zeitpunkte gibt, zu denen in den nächsten 20 Jahren ATO in Betrieb genommen wird. Aus der Karte muss klar hervorgehen, wann ATO in Betrieb genommen wird. Auch wenn auf der Karte nur die Strecken hervorgehoben werden, auf denen eine ATO-Implementierung vorgesehen ist, muss die Karte alle unter die TSI fallenden Strecken des Netzes, einschließlich der Knotenpunkte und der Verbindungen der letzten Meile, zeigen. Die Karte und ihre Legende müssen gut lesbar sein.]

5.3.1.
Informationen zu grenzüberschreitenden Strecken.

[Dieser Abschnitt muss detaillierte Angaben zur Planung grenzüberschreitender Strecken enthalten.]

5.3.2.
Informationen zu Knotenpunkten

[Dieser Abschnitt muss detaillierte Angaben zur Planung von Knotenpunkten enthalten.]

5.4.
Planung für den Teil „Zugortung”

[Dieser Abschnitt muss eine Netzkarte enthalten, die einen Überblick über die Zeitpunkte der Inbetriebnahme von TSI-konformen Zugortungsanlagen gibt. Das zur Bereitstellung der Informationen in diesem Abschnitt auszufüllende Muster ist nachstehend zu finden.]

Abbildung 18

[Fügen Sie an dieser Stelle die Netzkarte ein, die einen Überblick über die Zeitpunkte gibt, zu denen in den nächsten 20 Jahren TSI-konforme Zugortungsanlagen in Betrieb genommen werden. Aus der Karte müssen die Zeitpunkte der Inbetriebnahme TSI-konformer Zugortungsanlagen klar hervorgehen. Auch wenn auf der Karte nur die Strecken hervorgehoben werden, auf denen eine Implementierung TSI-konformer Zugortungsanlagen vorgesehen ist, muss die Karte alle unter die TSI fallenden Strecken des Netzes, einschließlich der Knotenpunkte und der Verbindungen der letzten Meile, zeigen. Die Karte und ihre Legende müssen gut lesbar sein.]

5.4.1.
Informationen zu grenzüberschreitenden Strecken.

[Dieser Abschnitt muss detaillierte Angaben zur Planung grenzüberschreitender Strecken enthalten.]

5.4.2.
Informationen zu Knotenpunkten

[Dieser Abschnitt muss detaillierte Angaben zur Planung von Knotenpunkten enthalten.]

5.5.
Planung fahrzeugseitiger ZZS-Teilsysteme

[Dieser Abschnitt muss eine Beschreibung der Planung und der Zeitpunkte für den Einbau fahrzeugseitiger ZZS-Teilsysteme enthalten.]

5.5.1.
Informationen zu im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzten Fahrzeugen

[Dieser Abschnitt ist fakultativ und sollte detaillierte Angaben zur Planung von im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzten Fahrzeugen enthalten.]

6.
NEUE VERBINDLICHE ANFORDERUNGEN AN DIE FAHRZEUGSEITE

Dieser Abschnitt muss Informationen über neue verbindliche Anforderungen an die Fahrzeugseite enthalten, die für den Betrieb im Netz verlangt werden, und sicherstellen, dass die Bekanntgabe gegenüber den Eisenbahnunternehmen mindestens fünf Jahre im Voraus erfolgt. Das zur Bereitstellung der Informationen in diesem Abschnitt auszufüllende Muster ist nachstehend zu finden.] [Sofern zutreffend, erläutern Sie hier die neuen verbindlichen Anforderungen an die Fahrzeugseite, die für den Betrieb im Netz erforderlich sein werden.]

Tabelle 16

Neue verbindliche Anforderungen an die Fahrzeugseite

Geografischer AnwendungsbereichNeue verbindliche Anforderungen an die fahrzeugseitige ZZSZeitpunkt der Anwendung
[Geben Sie hier den geografischen Anwendungsbereich ein, in dem die spezifischen Anforderungen gelten werden. Zum Beispiel: Gesamtes Netz oder spezifische Strecken.][Geben Sie hier die Rechtsgrundlage für die neuen Anforderungen an die fahrzeugseitige ZZS oder die neuen Anforderungen an die fahrzeugseitige ZZS an.[Geben Sie hier das Datum an, ab dem die neue Anforderung an die fahrzeugseitige ZZS gilt. Es ist mindestens ein Vorlauf von fünf Jahren erforderlich.]

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.