VO (EU) 2023/1700
Durchführungsverordnung (EU) 2023/1700 der Kommission vom 6 September 2023 zur Änderung der Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für Kanada, Chile, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten in den Listen der Drittländer, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist
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Ausfertigungsdatum06.01.2023
FundstelleAbl. 2023/L 220