Artikel 1 VO (EU) 2023/1703

Verlängerung der Zulassung

Die Zulassung der im Anhang genannten Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe” und der Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer” angehört, wird für Geflügelarten, entwöhnte Ferkel, Mastschweine, laktierende Sauen und Schweinearten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung (entwöhnte Ferkel, Mastschweine und laktierende Sauen) unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.

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