Artikel 2 VO (EU) 2023/1703

Zulassung

Die im Anhang genannte Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe” und der Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer” angehört, wird für Saugferkel und Schweinearten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung (Saugferkel) unter den in dem genannten Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

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