Artikel 1 VO (EU) 2023/1706

Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1201

Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1201 wird wie folgt geändert:

1.
Anhang I erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.
2.
Anhang II erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung.

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