Artikel 1 VO (EU) 2023/1710

Verlängerung der Zulassung

Die Zulassung der im Anhang genannten Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppe „sonstige zootechnische Zusatzstoffe” einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen für Wiederkäuer, Katzen und Hunde verlängert.

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