Artikel 5 VO (EU) 2023/1769

Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/203

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/203 wird wie folgt geändert:

1.
In Artikel 2 Absatz 1 wird folgender Buchstabe j angefügt:

j)
genehmigte Organisationen, die an der Entwicklung oder Herstellung von ATM/ANS-Systemen und ATM/ANS-Komponenten beteiligt sind und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1769 der Kommission(*) unterliegen.

2.
In Artikel 6 Absatz 1 wird folgender Buchstabe h angefügt:

h)
in Bezug auf die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe j genannten Organisationen die nach Artikel 3 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1769 benannte zuständige Behörde.

Fußnote(n):

(*)

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1769 der Kommission vom 12. September 2023 zur Festlegung der technischen Anforderungen und Verwaltungsverfahren für die Genehmigung von Organisationen, die an der Entwicklung oder Herstellung von Systemen und Komponenten für Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste beteiligt sind, und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/203 (ABl. L 228 vom XX.9.2023, S. 19).

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