ANHANG VII VO (EU) 2023/1773
Nationale Systemdaten
In Tabelle 1 sind die Angaben aus den dezentralen Systemen aufgeführt, die gemäß Artikel 17 dieser Verordnung mit dem CBAM-Übergangsregister interoperabel sein müssen.
Nationale Systemdaten |
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Aussteller |
Datensatz Referenz |
Datensatz Versionsnummer |
Datensatz Versionsstatus |
Nummer der Einfuhranmeldung |
Positionsnummer in der Anmeldung |
Datum der Anmeldungsannahme |
Code für das beantragte Verfahren |
Code für das vorhergehende Verfahren: |
Code für das Ursprungsland |
Code für das Präferenzursprungsland |
Code für das Bestimmungsland |
Versendungsland |
Laufende Nummer des Kontingents |
Warenbezeichnung |
Code der Unterposition des Harmonisierten Systems |
Code der Kombinierten Nomenklatur |
TARIC-Code |
Eigenmasse |
Statistischer Wert |
Besondere Maßeinheiten |
Art der Anmeldung |
Art der zusätzlichen Anmeldung |
Format |
Kennung des Einführers |
Einfuhrland |
Kennung des Empfängers |
Kennung des Anmelders |
Kennung des Bewilligungsinhabers |
Art des Bewilligungsinhabers |
Aktenzeichen der Bewilligung |
Kennung des Vertreters |
Verkehrszweig an der Grenze |
Inländischer Verkehrszweig |
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