ANHANG VII VO (EU) 2023/1773

Nationale Systemdaten

In Tabelle 1 sind die Angaben aus den dezentralen Systemen aufgeführt, die gemäß Artikel 17 dieser Verordnung mit dem CBAM-Übergangsregister interoperabel sein müssen.

Tabelle 1

Nationale Systemdaten
Aussteller
Datensatz Referenz
Datensatz Versionsnummer
Datensatz Versionsstatus
Nummer der Einfuhranmeldung
Positionsnummer in der Anmeldung
Datum der Anmeldungsannahme
Code für das beantragte Verfahren
Code für das vorhergehende Verfahren:
Code für das Ursprungsland
Code für das Präferenzursprungsland
Code für das Bestimmungsland
Versendungsland
Laufende Nummer des Kontingents
Warenbezeichnung
Code der Unterposition des Harmonisierten Systems
Code der Kombinierten Nomenklatur
TARIC-Code
Eigenmasse
Statistischer Wert
Besondere Maßeinheiten
Art der Anmeldung
Art der zusätzlichen Anmeldung
Format
Kennung des Einführers
Einfuhrland
Kennung des Empfängers
Kennung des Anmelders
Kennung des Bewilligungsinhabers
Art des Bewilligungsinhabers
Aktenzeichen der Bewilligung
Kennung des Vertreters
Verkehrszweig an der Grenze
Inländischer Verkehrszweig

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