ANHANG II VO (EU) 2023/2083
Inhalt | Datenvorlage | Datenfeld | Art des Kreditnehmers | Art des Kredits | Beschreibung | Pflichtfelder | Feldart |
ESMA (RTS 2020/1224) |
ANACREDIT (Anacredit Handbuch über die Berichterstattung an die EZB/2016/13) |
FINREP (ITS 2021/451) |
PEN | IAS/IFRS |
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1,00 | Gegenpartei | Kennung der Gruppe von Gegenparteien | Gilt für alle | Gilt für alle | Interne Kennung des Instituts zur eindeutigen Kennung jeder Gruppe von Gegenparteien. Eine Gruppe von Gegenparteien ist als eine Gruppe verbundener Gegenparteien definiert. Eine Gruppe kann aus nur einer einzelnen Gegenpartei oder mehreren Gegenparteien bestehen. Jede Gruppe von Gegenparteien sollte eine Kennung der Gruppe von Gegenparteien haben. | Pflichtfeld | alphanumerisch | |||||
1,01 | Gegenpartei | Name der Gruppe von Gegenparteien | Gilt für alle | Gilt für alle | Name, der zur Bezeichnung der Gruppe von Gegenparteien verwendet wird. | Pflichtfeld | alphanumerisch | |||||
1,02 | Gegenpartei | Vertragspartnerkennung | Gilt für alle | Gilt für alle | Interne Kennung des Instituts zur eindeutigen Kennung jeder Gegenpartei. Jede Gegenpartei muss zum Stichtag eine Vertragspartnerkennung haben. Dieser Wert kann nicht als Vertragspartnerkennung für eine andere Gegenpartei verwendet werden. | Pflichtfeld | alphanumerisch | 2.2.3, 12.4.1 | ||||
1,03 | Gegenpartei | Name der Gegenpartei | Gilt für alle | Gilt für alle | Vollständige juristische Bezeichnung der Gegenpartei. | Pflichtfeld | alphanumerisch | 12,1 | ||||
1,04 | Gegenpartei | Wirtschaftstätigkeit | Unternehmen | Gilt für alle | Klassifizierung des Geschäftspartners nach seiner wirtschaftlichen Tätigkeit nach der statistischen Systematik NACE Revision 2 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1893/2006. | Pflichtfeld | Die Auswahl wird unter Verwendung der NACE-Branchencodes der Ebenen zwei, drei oder vier gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 ausgefüllt. | 12.4.15 | ||||
1,05 | Gegenpartei | Rolle der Gegenpartei | Gilt für alle | Gilt für alle | Rolle der Gegenpartei ( „Sicherungsgeber” , „Kreditnehmer” ). | Pflichtfeld |
Auswahl:
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1,06 | Gegenpartei | Rechtsform der Gegenpartei | Gilt für alle | Gilt für alle | Art der Gegenpartei, aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweigen gemäß Anhang V der Verordnung (EU) 2021/451 ( „Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften – KMU” , „Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften – ausgenommen KMU” , „Privathaushalte” ). | Pflichtfeld |
Auswahl:
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Anhang V Teil 1 Absatz 5 Buchstabe i Absatz 42 Buchstaben e und f | ||||
1,07 | Gegenpartei | Geburtsdatum | Privatperson | Gilt für alle | Geburtsdatum der Gegenpartei (Privatperson). | TT/MM/JJJJ | ||||||
1,08 | Gegenpartei | Sitz der Gegenpartei | Privatperson | Gilt für alle | Angabe, ob die Gegenpartei (Privatperson) ihren Wohnsitz in dem Land hat, in dem das Institut niedergelassen ist. | Pflichtfeld | Boolesch (ja oder nein) | |||||
1,09 | Gegenpartei | Gegenpartei verstorben | Privatperson | Gilt für alle | Angabe, ob der die Gegenpartei (Privatperson) verstorben ist. | Boolesch (ja oder nein) | Anhang X NPEL9 | |||||
1,10 | Gegenpartei | Nationale Kennung | Unternehmen | Gilt für alle | Ein allgemein verwendeter Identifikationscode, der die eindeutige Identifizierung der Gegenpartei innerhalb des Landes, in dem sie niedergelassen ist, ermöglicht. | Pflichtfeld | alphanumerisch | |||||
1,11 | Gegenpartei | Nationale Kennung | Privatperson | Gilt für alle | Ein allgemein verwendeter Identifikationscode, der die eindeutige Identifizierung der Gegenpartei innerhalb des Landes, in dem sie niedergelassen ist, ermöglicht. | alphanumerisch | ||||||
1,12 | Gegenpartei | Ursprung der nationalen Kennung | Unternehmen | Gilt für alle | Name der länderspezifischen Registrierungsstelle, die die nationale Kennung der Gegenpartei vergibt. | Pflichtfeld | alphanumerisch | |||||
1,13 | Gegenpartei | Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier, LEI) | Unternehmen | Gilt für alle | Eine Unternehmenskennung der Gegenpartei, die gemäß der Internationalen Organisation für Normung (ISO) vergeben wird. | Die Auswahl wird mithilfe von ISO 17442 ausgefüllt. | 12.4.2 | |||||
1,14 | Gegenpartei | Anschrift der Gegenpartei | Unternehmen | Gilt für alle | Straße und Hausnummer der Gegenpartei. | Pflichtfeld | alphanumerisch | 12.4.8 | ||||
1,15 | Gegenpartei | Stadt der Gegenpartei | Unternehmen | Gilt für alle | Stadt oder Gemeinde, in der die Gegenpartei niedergelassen ist. | Pflichtfeld | alphanumerisch | 12.4.9 | ||||
1,16 | Gegenpartei | Postleitzahl der Gegenpartei | Gilt für alle | Gilt für alle | Postleitzahl, unter der die Gegenpartei niedergelassen ist. | Pflichtfeld | alphanumerisch | 12.4.10 | ||||
1,17 | Gegenpartei | Land der Gegenpartei | Gilt für alle | Gilt für alle | Land der Gegenpartei. | Pflichtfeld | Die Auswahl wird mithilfe des ISO 3166-1 Alpha-2-Code des Landes ausgefüllt. | 12.4.12 | ||||
1,18 | Gegenpartei | E-Mail-Adresse vorhanden | Gilt für alle | Gilt für alle | Indikator dafür, ob das Institut über eine E-Mail-Adresse der Gegenpartei verfügt. | Boolesch (ja oder nein) | ||||||
1,19 | Gegenpartei | Telefonnummer vorhanden | Gilt für alle | Gilt für alle | Indikator dafür, ob das Institut über eine Telefonnummer (Mobiltelefon oder Festnetz) der Gegenpartei verfügt. | Boolesch (ja oder nein) | ||||||
1,20 | Gegenpartei | Datum des letzten Kontakts | Gilt für alle | Gilt für alle | Das letzte Datum der Kontaktaufnahme mit der Gegenpartei durch ein beliebiges mündliches oder schriftliches Kommunikationsmittel (z. B. Brief, Telefonanruf, E-Mail) und unter der Voraussetzung, dass die Gegenpartei eine Antwort erhalten hat. | TT/MM/JJJJ | ||||||
1,21 | Gegenpartei | Datum des letzten Jahresabschlusses | Unternehmen | Gilt für alle | Datum des letzten vorliegenden Jahresabschlusses. | TT/MM/JJJJ | ||||||
1,22 | Gegenpartei | Währung der Finanzaufstellungen | Unternehmen | Gilt für alle | Währung, in der der letzte vorliegende Jahresabschluss ausgedrückt ist. | Die Auswahl wird mithilfe der ISO 4217 Währungscodes ausgefüllt. | ||||||
1,23 | Gegenpartei | Anlagevermögen | Unternehmen | Gilt für alle | Buchwert des Anlagevermögens der Gegenpartei gemäß ihrem letzten vorliegenden Jahresabschluss. „Anlagevermögen” wird gemäß IAS 16 (Sachanlagen) oder vergleichbaren Definitionen in anderen Rechnungslegungsstandards als Vermögenswerte definiert, die für den Geschäftsbetrieb genutzt werden, denen ein Wert zugewiesen ist und deren Nutzungsdauer mehr als ein Jahr beträgt. | Zahl | IAS 16.6 | |||||
1,24 | Gegenpartei | Umlaufvermögen | Unternehmen | Gilt für alle | Buchwert des Umlaufvermögens der Gegenpartei, ausgenommen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, gemäß ihrem letzten vorliegenden Jahresabschluss. „Umlaufvermögen” sind Vermögenswerte, die gemäß IAS 1.60 oder vergleichbaren Definitionen in anderen Rechnungslegungsstandards als solche definiert sind und voraussichtlich im normalen Geschäftszyklus des Unternehmens realisiert werden, hauptsächlich zu Handelszwecken gehalten werden und voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berichtszeitraum realisiert werden. | Zahl | IAS 1.60; IAS 1.66 | |||||
1,25 | Gegenpartei | Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Unternehmen | Gilt für alle | Buchwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der Gegenpartei gemäß ihrem letzten vorliegenden Jahresabschluss. „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente” sind gemäß IAS 7 oder vergleichbaren Definitionen in anderen Rechnungslegungsstandards als kurzfristige, hochliquide Anlagen, die jederzeit in bekannte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und einem unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen, definiert. | Zahl | IAS 7.6 | |||||
1,26 | Gegenpartei | Aktiva insgesamt | Unternehmen | Gilt für alle | Buchwert der gesamten Aktiva der Gegenpartei, im Sinne des geltenden Rechnungslegungsstandards, gemäß ihrem letzten vorliegenden Jahresabschluss. | Zahl | IAS 1.9(a), IG 6 | |||||
1,27 | Gegenpartei | Passiva insgesamt | Unternehmen | Gilt für alle | Buchwert der gesamten Passiva der Gegenpartei, im Sinne des geltenden Rechnungslegungsstandards, gemäß ihrem letzten vorliegenden Jahresabschluss. | Zahl | IAS 1.9(b), IG 6 | |||||
1,28 | Gegenpartei | Gesamtschulden | Unternehmen | Gilt für alle | Buchwert der gesamten Schulden der Gegenpartei gemäß IAS 32.11 (Finanzielle Verbindlichkeiten) oder einem vergleichbaren geltenden Rechnungslegungsstandard, gemäß ihrem letzten vorliegenden Jahresabschluss. Er bezieht sich auf alle formellen, schriftlichen Finanzierungsvereinbarungen wie kurzfristige Kreditverbindlichkeiten, langfristige Kreditverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Schuldverschreibungen gemäß dem letzten vorliegenden Jahresabschluss. | Zahl | IAS 32.11 | |||||
1,29 | Gegenpartei | Jahresumsatz | Unternehmen | Gilt für alle | Um Abschläge und Umsatzsteuern bereinigte jährliche Verkaufsmenge der Gegenpartei gemäß der Empfehlung 2003/361/EG. Entspricht dem Konzept des „Gesamtjahresumsatzes” im Sinne des Artikels 153 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. | Zahl | 12.4.22 | Artikel 153 Absatz 4 | ||||
1,30 | Gegenpartei | Jahres-EBIT | Unternehmen | Gilt für alle | Höhe der jährlichen Erträge vor Zinsen und Steuern (EBIT), den die Gegenpartei laut dem letzten vorliegenden Jahresabschluss erwirtschaftet hat. | Zahl | ||||||
1,31 | Gegenpartei | Bezeichnung des Insolvenz-/Restrukturierungsverfahrens | Gilt für alle | Gilt für alle | Bezeichnung etwaiger Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahren, denen die Gegenpartei unterliegt. | Pflichtfeld | Die Auswahl hängt vom jeweiligen Land ab. | |||||
1,32 | Gegenpartei | Stand von Gerichtsverfahren | Gilt für alle | Gilt für alle |
Kategorien, die den rechtlichen Status einer Gegenpartei in Bezug auf ihre Zahlungsfähigkeit auf der Grundlage des nationalen Rechtsrahmens beschreiben. Das Institut muss die in der Spalte „Feldart” aufgeführten Werte in den nationalen Rechtsrahmen übertragen. |
Pflichtfeld |
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12.4.16 | ||||
1,33 | Gegenpartei | Beschreibung sonstiger rechtlicher Maßnahmen | Gilt für alle | Gilt für alle | Beschreibung des Stands des Gerichtsverfahrens, wenn im Datenfeld „Stand von Gerichtsverfahren” „Sonstige rechtliche Maßnahmen” ausgewählt wurde. | alphanumerisch | 12.4.16 | |||||
1,xx | Gegenpartei | |||||||||||
2,00 | Beziehung | Vertragspartnerkennung | Gilt für alle | Gilt für alle | Interne Kennung des Instituts zur eindeutigen Kennung jeder Gegenpartei. Jede Gegenpartei muss zum Stichtag eine Vertragspartnerkennung haben. Dieser Wert kann nicht als Vertragspartnerkennung für eine andere Gegenpartei verwendet werden. | Pflichtfeld | alphanumerisch | 2.2.3, 12.4.1 | ||||
2,01 | Beziehung | Kreditkennung | Gilt für alle | Gilt für alle | Interne Kennung des Instituts zur eindeutigen Identifizierung jedes Kredits im Rahmen einer einzigen Kreditvereinbarung. Jeder Kredit muss zum Stichtag eine Vertragspartnerkennung haben. Dieser Wert kann nicht als Kreditkennung für einen anderen Kredit im Rahmen desselben oder eines anderen Kreditvertrags verwendet werden. | Pflichtfeld | alphanumerisch | |||||
2,02 | Beziehung | Kennung der Hypothek | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Interne Kennung des Instituts für den Hypothekenvertrag. | Pflichtfeld | alphanumerisch | |||||
2,03 | Beziehung | Kennung der Sicherung | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Interne Kennung des Instituts zur eindeutigen Identifizierung jeder Sicherung, die zur Besicherung des Kredits verwendet wird (Sicherheit oder Garantie). Jede Sicherung muss zum Stichtag eine einzige Sicherungskennung haben. Dieser Wert kann nicht als Sicherungskennung für eine andere Sicherung verwendet werden. Die Kategorien der Sicherheiten und Garantien sind in der Vorlage F13.01 der Anhänge III und IV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 definiert. | Pflichtfeld | alphanumerisch | 2.2.6 | Anhang III und Anhang IV F 13.01 | |||
3,00 | Kredit | Stichtag | Gilt für alle | Gilt für alle | Bezugsdatum der in den Meldevorlagen der EBA zu notleidenden Krediten enthaltenen Daten. Sofern in der Beschreibung des Feldes nichts anderes angegeben ist, beziehen sich die Daten im Allgemeinen auf den Stichtag. | Pflichtfeld | TT/MM/JJJJ | |||||
3,01 | Kredit | Kreditkennung | Gilt für alle | Gilt für alle | Interne Kennung des Instituts zur eindeutigen Identifizierung jedes Kredits im Rahmen einer einzigen Kreditvereinbarung. Jeder Kredit muss zum Stichtag eine Vertragspartnerkennung haben. Dieser Wert kann nicht als Kreditkennung für einen anderen Kredit im Rahmen desselben oder eines anderen Kreditvertrags verwendet werden. | Pflichtfeld | alphanumerisch | |||||
3,02 | Kredit | Datum des Vertragsabschlusses | Gilt für alle | Gilt für alle | Datum, an dem das Vertragsverhältnis entstanden ist, d. h. das Datum, an dem der Vertrag für alle Parteien verbindlich wurde. | Pflichtfeld | TT/MM/JJJJ | 3.4.4 | ||||
3,03 | Kredit | Auf die Kreditvereinbarung anwendbares Recht | Gilt für alle | Gilt für alle | Recht des Landes, dem der Kreditvertrag unterliegt. Dabei handelt es sich nicht zwangsläufig um das Land, in dem der Kreditvertrag abgeschlossen wurde. | Pflichtfeld | Die Auswahl wird mithilfe von ISO 3166 ALPHA-2 ausgefüllt. | Anhang V NPEL 23 | ||||
3,04 | Kredit | Verbundene Gegenparteien | Gilt für alle | Gilt für alle | Anzahl der Gegenparteien, die im Rahmen des Kredits gemeinsam Schuldner sind. Sie haften gemeinsam für Zahlungen an den Kreditgeber, die sich aus dem Kreditvertrag ergeben. | Pflichtfeld |
Auswahl:
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3,05 | Kredit | Kategorie von Vermögenswerten | Gilt für alle | Gilt für alle | Anlageklasse des Kredits gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 der Kommission. | Pflichtfeld |
Auswahl:
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Artikel 2 Absatz 1. | ||||
3,06 | Kredit | Art des Instruments | Gilt für alle | Gilt für alle | Einstufung des Kredits nach der Art der zwischen den Parteien vereinbarten Vertragsbedingungen. | Pflichtfeld |
Die Auswahl wird entsprechend der Segmentierung des Verkäufers ausgefüllt. Folgende Liste wird empfohlen:
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3.4.1 | ||||
3,07 | Kredit | Rechtlich endgültiges Fälligkeitsdatum | Gilt für alle | Gilt für alle | Vertragliches Fälligkeitsdatum des Kredits zum Stichtag unter Berücksichtigung etwaiger Vereinbarungen zur Änderung der ursprünglichen Verträge, einschließlich Stundungsmaßnahmen. Dieses Datenfeld ist nur erforderlich, wenn der Wert im Feld „Anzahl der Tage seit Fälligkeit” weniger als oder gleich 365 Tage beträgt. | TT/MM/JJJJ | 3.4.6 | |||||
3,08 | Kredit | Währung | Gilt für alle | Gilt für alle | Währungsfestlegung der Kreditvergabe gemäß ISO-Norm 4217. | Pflichtfeld | Die Auswahl wird mithilfe der ISO 4217 Währungscodes ausgefüllt. | 3.4.3 | ||||
3,09 | Kredit | Hauptforderung | Gilt für alle | Gilt für alle | Betrag des ausstehenden Kapitals, wie er in der Bilanz zum Stichtag ausgewiesen ist. Die Zahl umfasst nicht die Beträge, die unter dem Feld „Aufgelaufene Zinsen” und „Sonstige Salden” ausgewiesen sind. | Pflichtfeld | Zahl | |||||
3,10 | Kredit | Aufgelaufene Zinsen | Gilt für alle | Gilt für alle | Betrag der aufgelaufenen Zinsen für Kredite im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 (EZB/2013/33) zum Stichtag. Gemäß dem allgemeinen Prinzip der Periodenabgrenzung werden Zinsforderungen aus Instrumenten in der Bilanz ausgewiesen, wenn sie auflaufen (d. h. auf Periodenabgrenzungsbasis) und nicht zum Zeitpunkt ihres Eingangs (d. h. auf Einnahmen-Ausgaben-Rechnungsbasis). | Pflichtfeld | Zahl | 4.4.11 | ||||
3,11 | Kredit | Sonstige Gleichgewichte | Gilt für alle | Gilt für alle | Gesamtbetrag der sonstigen ausstehenden Beträge, die zum Stichtag in der Bilanz ausgewiesen sind, einschließlich sonstiger Kosten, Provisionen, Gebühren und sonstiger ausstehender Beträge, die nicht im Feld „Hauptforderung” oder „Aufgelaufene Zinsen” ausgewiesen sind. | Pflichtfeld | Zahl | |||||
3,12 | Kredit | Rechtlicher Rechnungssaldo | Gilt für alle | Gilt für alle | Gesamtforderungsbetrag, einschließlich etwaiger bilanzwirksamer Risikopositionen (mit Ausnahme etwaiger Schuldenerlasse), außerbilanzieller Risikopositionen und Strafzinsen, auf die der Kreditgeber zum Stichtag Anspruch auf Zahlung durch den Schuldner hat. | Pflichtfeld | Zahl | |||||
3,13 | Kredit | Anzahl der Tage seit Fälligkeit | Gilt für alle | Gilt für alle | Anzahl der Tage, die der Kredit zum Stichtag überfällig ist. Bei notleidenden Krediten, die nicht überfällig sind, beträgt die Zahl Null. Der Kredit ist „überfällig” , wenn er die Kriterien des Anhangs V Teil 2 Absatz 96 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 erfüllt. | Pflichtfeld | Zahl | |||||
3,14 | Kredit | Zinssatz | Gilt für alle | Gilt für alle | Annualisierter vereinbarter Zinssatz oder eng definierter Zinssatz gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1072/2013 der Europäischen Zentralbank (EZB/2013/34). Er gilt zum Stichtag, wobei eine laufende Stundungsmaßnahme berücksichtigt wird. Dieses Datenfeld ist nur erforderlich, wenn der Wert im Feld „Anzahl der Tage seit Fälligkeit” weniger als oder gleich 365 Tage beträgt. | Prozentsatz | 4.4.1 | |||||
3,15 | Kredit | Zinssatzart | Gilt für alle | Gilt für alle | Klassifizierung von Krediten auf der Grundlage des Basissatzes zur Ermittlung des Zinssatzes für jeden Zahlungszeitraum. Er gilt zum Stichtag, wobei eine laufende Stundungsmaßnahme berücksichtigt wird. Dieses Datenfeld ist nur erforderlich, wenn der Wert im Feld „Anzahl der Tage seit Fälligkeit” weniger als oder gleich 365 Tage beträgt. |
Auswahl:
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3.4.8 | |||||
3,16 | Kredit | Beschreibung der Zinssatzart | Gilt für alle | Gilt für alle | Beschreibung der Art des Zinssatzes, wenn im Feld „Zinssatzart” „gemischter Zinssatz” ausgewählt wurde. Dieses Datenfeld ist nur erforderlich, wenn der Wert im Feld „Anzahl der Tage seit Fälligkeit” weniger als oder gleich 365 Tage beträgt. | alphanumerisch | ||||||
3,17 | Kredit | Zinsdifferenz/Zinsmarge | Gilt für alle | Gilt für alle | Marge oder Differenz (ausgedrückt als Prozentsatz), die zum Referenzzinssatz hinzugefügt wird, der für die Berechnung des Zinssatzes in Basispunkten verwendet wird. Sie gilt zum Stichtag, wobei alle laufenden gewährten Stundungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Dieses Datenfeld ist nur erforderlich, wenn der Wert im Feld „Anzahl der Tage seit Fälligkeit” weniger als oder gleich 365 Tage beträgt. | Prozentsatz | 3.4.12 | |||||
3,18 | Kredit | Referenzzinssatz | Gilt für alle | Gilt für alle |
Referenzzinssatz, der zur Berechnung des tatsächlichen Zinssatzes verwendet wird. Kombination aus Referenzzinssatzwert und Fälligkeitswert, gültig zum Stichtag, wenn im Feld „Zinssatzart” die Option „variabler Zinssatz” ausgewählt ist. Dieses Datenfeld ist nur erforderlich, wenn der Wert im Feld „Anzahl der Tage seit Fälligkeit” weniger als oder gleich 365 Tage beträgt. |
alphanumerisch | ||||||
3,19 | Kredit | Zinsanpassungshäufigkeit | Gilt für alle | Gilt für alle |
Häufigkeit, mit der der Zinssatz gegebenenfalls nach dem anfänglichen Festzinszeitraum angepasst wird. Er gilt zum Stichtag, wobei eine laufende Stundungsmaßnahme berücksichtigt wird. Dieses Datenfeld ist nur erforderlich, wenn der Wert im Feld „Anzahl der Tage seit Fälligkeit” weniger als oder gleich 365 Tage beträgt. |
Auswahl:
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3.4.9 | |||||
3,20 | Kredit | Zahlungshäufigkeit | Gilt für alle | Gilt für alle |
Häufigkeit der fälligen Tilgungs- oder Zinszahlungen, d. h. die Anzahl der Monate zwischen den Zahlungen. Sie basiert auf dem aktuellen Darlehensvertrag zum Stichtag, der alle laufenden Stundungsmaßnahmen berücksichtigt. Dieses Datenfeld ist nur erforderlich, wenn der Wert im Feld „Anzahl der Tage seit Fälligkeit” weniger als oder gleich 365 Tage beträgt. |
Auswahl:
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3.4.16 | |||||
3,21 | Kredit | Datum der letzten Zahlung | Gilt für alle | Gilt für alle | Datum, an dem die letzte Zahlung geleistet wurde. | TT/MM/JJJJ | Anhang X NPEL 30. | |||||
3,22 | Kredit | Letzter Zahlungsbetrag | Gilt für alle | Gilt für alle | Betrag der letzten Zahlung. | Zahl | ||||||
3,23 | Kredit | Datum des Ausfallstatus des Instruments | Gilt für alle | Gilt für alle | Datum, an dem der Ausfallstatus als eingetreten gilt. Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen. Im Falle von notleidenden Krediten, die sich nicht im Ausfallstatus befinden, wird dieses Datenfeld nicht gemeldet. | Pflichtfeld | TT/MM/JJJJ | 4.4.5 | Definition des Ausfalls gemäß Artikel 178 | |||
3,24 | Kredit | Rechtlicher Status des Kredits | Gilt für alle | Gilt für alle | Angabe des rechtlichen Status des Kredits zum Stichtag. | Pflichtfeld |
Auswahl:
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3,25 | Kredit |
Datum der Einleitung gerichtlicher Verfahren |
Gilt für alle | Gilt für alle | Datum, an dem das Gerichtsverfahren eingeleitet wurde. Dieses Datum muss das letzte maßgebliche Datum vor dem Stichtag sein und wird nur gemeldet, wenn im Feld „Rechtlicher Status des Kredits” die Option „Gerichtsverfahren” gewählt wurde. | Pflichtfeld | TT/MM/JJJJ | |||||
3,26 | Kredit | Erreichter Stand in den gerichtlichen Verfahren | Gilt für alle | Gilt für alle |
Er gibt an, wie weit das entsprechende Gerichtsverfahren fortgeschritten ist, da für jeden besicherten oder unbesicherten Kredit verschiedene rechtliche Schritte des Verfahrens abgeschlossen wurden. Nachstehend sind die allgemeinen, standardisierten rechtlichen Schritte in den einzelnen Ländern aufgeführt. Es handelt sich hierbei nicht um eine erschöpfende Liste der rechtlichen Schritte, und das Institut sollte daher nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie den allgemeinen standardisierten rechtlichen Schritten weitere Schritte hinzufügen sollte. Gegebenenfalls kann eine Mehrfachauswahl von Stadien eingegeben werden:
Dieses Datenfeld muss nur gemeldet werden, wenn im Feld „Rechtlicher Status des Kredits” die Option „Gerichtsverfahren” gewählt wurde. |
Pflichtfeld | alphanumerisch | |||||
3,27 | Kredit | Zuständigkeit des Gerichts | Gilt für alle | Gilt für alle | Sitz des Gerichts, bei dem die Rechtssache verhandelt wird; dieses Feld ist nur erforderlich, wenn ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde. | Pflichtfeld | Die Auswahl wird mithilfe von ISO 3166 ALPHA-2 ausgefüllt. | Anhang X NPEL20 | ||||
3,28 | Kredit | Datum des Erhalts des Räumungsbescheids | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Datum der Erteilung des Räumungsbescheids durch das Gericht. Dieses Feld ist nur erforderlich, wenn das Gericht einen Räumungsbescheid erteilt hat. | TT/MM/JJJJ | Anhang X NPEL21 | |||||
3,29 | Kredit | Datum der Verjährung | Gilt für alle | Gilt für alle | Datum, an dem der Kredit ausläuft und keine rechtlichen Schritte mehr eingeleitet werden können. Dieses Feld ist nur erforderlich, wenn es nach dem für den Kreditvertrag geltenden Recht und dem rechtlichen Status des Kredits anwendbar ist. | Pflichtfeld | TT/MM/JJJJ | |||||
3,30 | Kredit | Konsortialkredit | Gilt für alle | Gilt für alle | Angabe, ob der Kredit von einem Konsortium oder einem Zusammenschluss von zwei oder mehr Kreditinstituten bereitgestellt wird. Dies bedeutet, dass das Institut im Falle eines Konsortialkredits weniger als 100 % des gesamten Kredits hält. | Boolesch (ja oder nein) | ||||||
3,31 | Kredit | Syndizierter Anteil | Gilt für alle | Gilt für alle | Prozentualer Anteil des vom Institut gehaltenen Anteils. Gilt, wenn im Feld „Konsortialkredit” „Ja” ausgewählt wurde. | Prozentsatz | Anhang V NPEL 31 | |||||
3,32 | Kredit | Verbrieft | Gilt für alle | Gilt für alle | Angabe, ob der Kredit verbrieft oder in einen Pool gedeckter Schuldverschreibungen aufgenommen wurde. | Boolesch (ja oder nein) | ||||||
3,33 | Kredit | Mietvertrag | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Angabe, ob der Kreditvertrag ein Mietverhältnis enthält. | Pflichtfeld | Boolesch (ja oder nein) | IFRS 16.9 | ||||
3,34 | Kredit | Beginn des Mietvertrags | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Datum, an dem der aktuelle Mietvertrag beginnt, wenn im Feld „Mietvertrag” „Ja” ausgewählt wurde. | TT/MM/JJJJ | ||||||
3,35 | Kredit | Enddatum des Mietvertrags | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Datum, an dem der aktuelle Mietvertrag endet, wenn im Feld „Mietvertrag” „Ja” ausgewählt wurde. | TT/MM/JJJJ | ||||||
3,36 | Kredit | Sonderkündigungsrecht des Mietvertrags | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Einzelheiten über alle Sonderkündigungsrechte, wenn im Feld „Mietvertrag” „Ja” ausgewählt wurde. | alphanumerisch | ||||||
3,37 | Kredit | Art des Mietvertrags | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Art des Mietvertrags mit der Gegenpartei, wenn im Feld „Mietvertrag” „Ja” ausgewählt wurde. |
Auswahl:
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3,38 | Kredit | Stundungsmaßnahme | Gilt für alle | Gilt für alle | Angabe, ob zum Stichtag aktuell Stundungsmaßnahmen auf den Kredit angewendet werden. | Pflichtfeld | Boolesch (ja oder nein) | Artikel 47b | ||||
3,39 | Kredit | Art der Stundungsmaßnahme | Gilt für alle | Gilt für alle | Arten der Stundungsmaßnahmen gemäß den in Anhang V Teil 2 Absätze 357 und 358 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 festgelegten Begriffsbestimmungen und Kriterien. Gilt, wenn im Feld „Stundungsmaßnahme” „Ja” ausgewählt wurde. Es kann eine Mehrfachauswahl getroffen werden. | Pflichtfeld |
Auswahl:
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Anhang V Teil 2.357–358. | ||||
3,40 | Kredit | Enddatum der Stundungsmaßnahme | Gilt für alle | Gilt für alle | Datum, an dem die derzeit geltende Stundungsmaßnahme endet. Gilt, wenn im Feld „Stundungsmaßnahme” „Ja” ausgewählt wurde. Bei mehreren Stundungsmaßnahmen wird das jüngste Enddatum der Stundungsmaßnahmen berücksichtigt. | Pflichtfeld | TT/MM/JJJJ | Anhang V NPEL 41 | ||||
3,41 | Kredit | Beschreibung der Stundungsmaßnahmen | Gilt für alle | Gilt für alle | Weitere Kommentare/Details zu den Stundungsmaßnahmen, einschließlich der Beschreibung aller Klauseln zur Beendigung der Stundung und mehrerer auf den Kredit angewendeter Stundungsmaßnahmen. Gilt, wenn im Feld „Stundungsmaßnahme” „Ja” ausgewählt wurde. | alphanumerisch | ||||||
3,42 | Kredit | Schuldenerlass | Gilt für alle | Gilt für alle | Bruttobuchwert des Kredits, der im Rahmen einer laufenden Stundungsmaßnahme teilweise erlassen wurde, einschließlich eines von externen Inkassoagenturen vereinbarten Kapitalverzichts zum Stichtag. Wenn sich der Schuldenerlass auf einen teilweisen Erlass des Kredits durch das Institut durch Verwirkung des Rechts, diesen rechtlich beizutreiben, bezieht, wie in Anhang V Teil 2 Absatz 358 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 festgelegt. Der Bruttobuchwert wird gemäß Anhang V, Teil 1, Absatz 34 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 definiert. Gilt, wenn im Feld „Art der Stundungsmaßnahme” die Kategorie e) „Schuldenerlass” ausgewählt wurde. | Zahl | Anhang V Teil 1.34 und Teil 2.358 | |||||
3,43 | Kredit | Zahl früherer Stundungen | Gilt für alle | Gilt für alle | Anzahl der in den letzten zwei Jahren erfolgten Stundungen. Gilt, wenn im Feld „Stundungsmaßnahme” „Ja” ausgewählt wurde. | Zahl | ||||||
3,xx | Kredit | |||||||||||
4,00 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Kennung der Sicherung | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Interne Kennung des Instituts zur eindeutigen Identifizierung jeder Sicherung, die zur Besicherung des Kredits verwendet wird (Sicherheit oder Garantie). Jede Sicherung muss zum Stichtag eine einzige Sicherungskennung haben. Dieser Wert kann nicht als Sicherungskennung für eine andere Sicherung verwendet werden. Die Kategorien der Sicherheiten und Garantien sind in der Vorlage F13.01 der Anhänge III und IV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 definiert. | Pflichtfeld | alphanumerisch | 2.2.6 | Anhänge III und IV F 13.01 | |||
4,01 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Art der Immobilie | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Art der unbeweglichen Sicherheiten. Gilt für alle unbeweglichen Sicherheiten (Immobilien) | Pflichtfeld |
Auswahl:
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4,02 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Art des beweglichen Vermögens (mit Ausnahme von Sicherheiten und Garantien) | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Art des beweglichen Vermögens (mit Ausnahme von Sicherheiten und Garantien). Gilt für Sicherheiten (mit Ausnahme von Immobilien) und Garantien. | Pflichtfeld |
Die Auswahl wird entsprechend der Segmentierung des Verkäufers ausgefüllt. Folgende Liste wird empfohlen:
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4,03 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Anschrift der Immobilie | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Straße, in der sich die Immobilie befindet, einschließlich Wohnung/Haus, Hausnummer oder Bezeichnung. Gilt für alle unbeweglichen Sicherheiten (Immobilien) | Pflichtfeld | alphanumerisch | |||||
4,04 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Stadt der Immobilie | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Stadt, in der sich die Immobilie befindet. Gilt für alle unbeweglichen Sicherheiten (Immobilien) | Pflichtfeld | Die Auswahl wird mithilfe von UN/LOCODE ausgefüllt. | |||||
4,05 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Postleitzahl der Immobilie | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Postleitzahl des Ortes, in dem sich die Immobilie befindet. Gilt für alle unbeweglichen Sicherheiten (Immobilien), es sei denn, es gibt keine Postleitzahl für Grundstücke oder Ähnliches. | Pflichtfeld | alphanumerisch | |||||
4,06 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Land der Immobilie | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Region oder Land, in dem sich die Immobilie befindet, die als Sicherheit dient. Gilt für alle unbeweglichen Sicherheiten (Immobilien) | Pflichtfeld | Die Auswahl wird mithilfe von ISO 3166 ALPHA-2 der Region oder des Landes ausgefüllt, in der/dem sich die Immobilie befindet. | |||||
4,07 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Grundbuch-Kennnummer der als Sicherheit dienenden Immobilie | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Kennnummer, unter der die als Sicherheit dienende Immobilie im Grundbuch eingetragen ist. | alphanumerisch | ||||||
4,08 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Bezeichnung des Grundbuchs | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Bezeichnung und/oder Identifikationscode des amtlichen Registers (Grundbuch), aus dem die Eigentumsverhältnisse, die Grenzen und der Wert der als Sicherheit dienenden Immobilie hervorgehen. | alphanumerisch | ||||||
4,09 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Rang des Sicherungsrechts | Gilt für alle | Besicherter Kredit |
Die ranghöchste Position des Instituts in Bezug auf die Sicherheit mit Ausnahme der Hypothekarbürgschaft bestimmt die Reihenfolge, in der das Gesetz die Ansprüche des Instituts gegen die Sicherheit bei einer Zwangsvollstreckung anerkennt. Sofern für den Kredit mehrere Pfandrechte an einer Sicherheit bestehen, wird in diesem Feld die höchste Forderung des Instituts angegeben. Gilt, wenn das Pfandrecht an der Sicherheit in den amtlichen Urkundenbüchern eingetragen ist. Im Falle von Hypothekarbürgschaften wird dieses Feld nicht in dieser Datenvorlage, sondern in Datenvorlage 4.2 ausgefüllt: Hypothekarbürgschaft. |
Pflichtfeld | Zahl | |||||
4,10 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Höherrangige Kredite | Gilt für alle | Besicherter Kredit |
Der Betrag, auf den höherrangige Anspruchsberechtigte/Inhaber von Pfandrechten erster Ordnung bei einer Zwangsvollstreckung der Sicherheit, bei der es sich nicht um eine Hypothekarbürgschaft handelt, vor dem Institut Anspruch haben. Dieses Feld soll Aufschluss darüber geben, inwieweit das Institut in der Lage sein wird, die ausstehenden Schulden aus der Sicherheit im Rahmen einer Zwangsvollstreckung zurückzuerlangen, nachdem die Pfandrechte erster Ordnung vollständig beglichen wurden. Gilt, wenn das Institut nicht über das Pfandrecht erster Ordnung an der Sicherheit verfügt. Im Falle von Hypothekarbürgschaften wird dieses Feld nicht in dieser Datenvorlage, sondern in Datenvorlage 4.2 ausgefüllt: Hypothekarbürgschaft. |
Pflichtfeld | Zahl | |||||
4,11 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Nummer der Urkundenrolle | Gilt für alle | Besicherter Kredit |
Registrierungsnummer, unter der das Pfandrecht des Instituts an der Sicherheit oder sonstigen Hypothekarbürgschaft in den amtlichen Urkundenbüchern eingetragen ist. Gilt, wenn das Institut ein Pfandrecht an der Sicherheit hat. Im Falle von Hypothekarbürgschaften wird dieses Feld nicht in dieser Datenvorlage, sondern in Datenvorlage 4.2 ausgefüllt: Hypothekarbürgschaft. |
alphanumerisch | ||||||
4,12 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Baujahr | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Jahr, in dem die Sicherheit erstellt wurde. | |||||||
4,13 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Baufläche (M2) | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Baufläche der Immobilie (in Quadratmetern). Gilt für alle unbeweglichen Sicherheiten (Immobilien) | Zahl | ||||||
4,14 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Grundstücksfläche (M2) | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Grundstücksfläche, die die Immobilie umgibt (in Quadratmetern). Gilt für alle unbeweglichen Sicherheiten (Immobilien) | Zahl | ||||||
4,15 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Fertigstellung der Immobilie | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Angabe, ob der Bau der Immobilie abgeschlossen ist. | Boolesch (ja oder nein) | ||||||
4,16 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Wert des Energieeffizienzausweises | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Für als Sicherheit dienende Immobilien der im Energieausweis angegebene Wert gemäß der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012. Gilt für alle unbeweglichen Sicherheiten (Immobilien) |
Auswahl:
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4,17 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Art der Nutzung | Gilt für alle | Besicherter Kredit |
Nutzungsart der als Sicherheit dienenden Immobilie. Wenn die Immobilie gemischt genutzt wird, kann sie nach der vorherrschenden Nutzung klassifiziert werden (z. B. anhand der für jede Nutzung vorgesehenen Fläche). Gilt für alle unbeweglichen Sicherheiten (Immobilien) |
Auswahl:
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4,18 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Währung der Sicherheiten und Garantien | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Währung, in der die Bewertung und die Zahlungsströme im Zusammenhang mit der Sicherheit oder Garantie ausgedrückt werden. Gilt für alle Arten von Sicherheiten (unbewegliches und bewegliches Vermögen) und Garantien. | Pflichtfeld | Die Auswahl wird mithilfe der ISO 4217 Währungscodes ausgefüllt. | |||||
4,19 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Wert der letzten internen Bewertung | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Wert der Sicherheit, wie er für die entsprechende Art von Sicherheit nach dem gewählten internen Bewertungsansatz bei der letzten Bewertung zum oder vor dem Stichtag ermittelt wurde. Dies spiegelt den Wert der Sicherheit ohne Berücksichtigung etwaiger (regulatorischer) Abschläge wider. Dieses Datenfeld ist erforderlich, wenn das Institut vor oder zum Stichtag eine aktuelle interne Bewertung durchgeführt hat. | Pflichtfeld | Zahl | |||||
4,20 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Datum der letzten internen Bewertung | Gilt für alle | Besicherter Kredit |
Datum, an dem die letzte interne Bewertung, wie im Feld „Wert der letzten internen Bewertung” angegeben, am oder vor dem Stichtag stattgefunden hat. Gilt, wenn das Institut vor oder zum Stichtag eine aktuelle interne Bewertung durchgeführt hat. |
Pflichtfeld | TT/MM/JJJJ | |||||
4,21 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Art des festgestellten Betrags für die letzte interne Bewertung | Gilt für alle | Besicherter Kredit |
Die Art des festgestellten Betrags, der für die letzte interne Bewertung der Sicherheiten herangezogen wurde: Marktwert, Buchwert, Liquidationswert, sonstiger Wert. Der Marktwert ist der erwartete Preis der Sicherheit, zu dem sie zwischen einem willigen und informierten Käufer und Verkäufer den Eigentümer wechseln würde. Der Liquidationswert ist der erwartete Wert der Sicherheit, wenn vermutlich mit Verlust liquidiert würde (weil ihr nicht genügend Zeit zum Verkauf auf dem freien Markt eingeräumt wird). Der Buchwert ist der Wert der Sicherheit, der unter Bezugnahme auf ein intrinsisches Merkmal bestimmt wird, wie z. B. ihre Kosten, ihr Kapitalsaldo oder der Betrag, den ein Dritter vertraglich für den Erwerb, die Abwicklung oder die Tilgung der Sicherheit zahlen muss. Die Art des festgestellten Betrags wird durch Angaben zur verwendeten Bewertungsmethode in dem Feld „Art der letzten internen Bewertung” ergänzt. Gilt, wenn das Institut vor oder zum Stichtag eine interne Bewertung durchgeführt hat. |
Pflichtfeld |
Auswahl:
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4,22 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Art der letzten internen Bewertung | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Art der letzten internen Bewertung für die Sicherheit, wie im Feld „Wert der letzten internen Bewertung” angegeben. Gilt, wenn das Institut vor oder zum Stichtag eine interne Bewertung durchgeführt hat. |
Die Auswahl wird entsprechend der Segmentierung des Verkäufers ausgefüllt. Folgende Liste wird empfohlen:
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4,23 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Betrag der letzten externen Bewertung | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Wert der Sicherheit, wie er für die entsprechende Art von Sicherheit nach dem gewählten Außen-Bewertungsansatz bei der letzten externen Bewertung zum oder vor dem Stichtag ermittelt wurde. Dies spiegelt den Wert der Sicherheit ohne Berücksichtigung etwaiger (regulatorischer) Abschläge wider. Dieses Datenfeld ist erforderlich, wenn das Institut vor oder zum Stichtag eine aktuelle externe Bewertung beauftragt hat. | Pflichtfeld | Zahl | |||||
4,24 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Datum der letzten externen Bewertung | Gilt für alle | Besicherter Kredit |
Datum, an dem die letzte externe Bewertung, wie im Feld „Wert der letzten externen Bewertung” angegeben, am oder vor dem Stichtag stattgefunden hat. Gilt, wenn das Institut vor oder zum Stichtag eine aktuelle externe Bewertung beauftragt hat. |
Pflichtfeld | TT/MM/JJJJ | |||||
4,25 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Art des festgestellten Betrags für die letzte externe Bewertung | Gilt für alle | Besicherter Kredit |
Die Art des festgestellten Betrags, der für die letzte externe Bewertung der Sicherheiten herangezogen wurde: Marktwert, Buchwert, Liquidationswert, sonstiger Wert. Der Marktwert ist der erwartete Preis der Sicherheit, zu dem sie zwischen einem willigen und informierten Käufer und Verkäufer den Eigentümer wechseln würde. Der Liquidationswert ist der erwartete Wert der Sicherheit, wenn vermutlich mit Verlust liquidiert würde (weil ihr nicht genügend Zeit zum Verkauf auf dem freien Markt eingeräumt wird). Der Buchwert ist der Wert der Sicherheit, der unter Bezugnahme auf ein intrinsisches Merkmal bestimmt wird, wie z. B. ihre Kosten, ihr Kapitalsaldo oder der Betrag, den ein Dritter vertraglich für den Erwerb, die Abwicklung oder die Tilgung der Sicherheit zahlen muss. Die Art des festgestellten Betrags wird durch Angaben zur verwendeten Bewertungsmethode in dem Feld „Art der letzten externen Bewertung” ergänzt. Gilt, wenn das Institut vor oder zum Stichtag eine externe Bewertung durchgeführt hat. |
Pflichtfeld |
Auswahl:
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4,26 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Art der letzten externen Bewertung | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Art der letzten externen Bewertung für die Sicherheit, wie im Feld „Wert der letzten externen Bewertung” angegeben. Gilt, wenn das Institut vor oder zum Stichtag eine externe Bewertung durchgeführt hat. |
Auswahl:
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4,27 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Betrag der Sicherheitsleistung | Gilt für alle | Besicherter Kredit |
Höchstbetrag der Garantie, der gemäß der Definition in Anhang V Teil 2 Absatz 119 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 der Kommission berücksichtigt werden kann, d. h. bei erhaltenen Finanzgarantien ist der „Höchstbetrag der Garantie, der berücksichtigt werden kann” der Höchstbetrag, den der Garantiegeber im Falle der Inanspruchnahme der Garantie zahlen müsste. Gilt, wenn im Feld „Art des beweglichen Vermögens (mit Ausnahme von Sicherheiten und Garantien)” „Finanzgarantien” ausgewählt wurde. |
Pflichtfeld | Zahl | Anhang V Teil 2.119 | ||||
4,28 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) | Gilt für alle | Besicherter Kredit | ISIN-Nummer gemäß den ISIN-Bestandsdaten. Gilt, wenn im Feld „Art des beweglichen Vermögens (mit Ausnahme von Sicherheiten und Garantien)” „Eigenkapitalinstrumente und Schuldverschreibungen” ausgewählt wurde. | Zahl | ||||||
4,29 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Status der Vollstreckung | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Angabe, ob die Sicherheit zum Stichtag in das Vollstreckungsverfahren eingetreten ist. Gilt für alle Arten von Sicherheiten (unbewegliches und bewegliches Vermögen). | Pflichtfeld | Boolesch (ja oder nein) | Anhang X NPEC 7 | ||||
4,30 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Status der Vollstreckung durch Dritte | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Angabe, ob andere gesicherte Gläubiger zum Stichtag Schritte unternommen haben, um Ansprüche auf die Sicherheit durchsetzen. Gilt für alle Arten von Sicherheiten (unbewegliches und bewegliches Vermögen) | Boolesch (ja oder nein) | Anhang X NPEC 8 | |||||
4,31 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Zuständigkeit des Gerichts | Gilt für alle | Besicherter Kredit |
Land, in dem das Gericht niedergelassen ist, das für die Durchführung des Vollstreckungsverfahrens zuständig ist. Gilt, wenn im Feld „Status der Vollstreckung” „Ja” ausgewählt wurde. |
Pflichtfeld | Die Auswahl wird mithilfe von ISO 3166 ALPHA-2 ausgefüllt. | |||||
4,32 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Währung der Vollstreckung | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Währung, in der die Posten im Zusammenhang mit der Durchsetzung ausgedrückt sind. Gilt, wenn im Feld „Status der Vollstreckung” „Ja” ausgewählt wurde. | Die Auswahl wird mithilfe der ISO 4217 Währungscodes ausgefüllt. | ||||||
4,33 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Indikator der Vollstreckung | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Angabe, ob das Vollstreckungsverfahren von der Gegenpartei (Unternehmen oder Privatperson) eingeleitet wurde. Gilt, wenn im Feld „Status der Vollstreckung” „Ja” ausgewählt wurde. | Boolesch (ja oder nein) | ||||||
4,34 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Vom Gericht festgestellter Betrag | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Durch gerichtliche Prüfung festgestellter Betrag der Sicherheit. Gilt, wenn im Feld „Status der Vollstreckung” „Ja” ausgewählt wurde. | Pflichtfeld | Zahl | Anhang X NPEC 12 | ||||
4,35 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Datum der gerichtlichen Prüfung | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Datum, an dem die gerichtliche Prüfung stattgefunden hat. Gilt, wenn eine gerichtliche Prüfung stattgefunden hat und im Feld „Status der Vollstreckung” „Ja” ausgewählt wurde. | Pflichtfeld | TT/MM/JJJJ | Anhang X NPEC 13 | ||||
4,36 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Barmittel bei Gericht | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Barmittel aus vor Gericht verkauften Vermögenswerten, die zur Auszahlung an das Institut ausstehen. | Zahl | ||||||
4,37 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Vereinbarter Verkaufspreis | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Vereinbarter Preis für die Veräußerung der Sicherheit. Gilt, wenn im Feld „Status der Vollstreckung” „Ja” ausgewählt wurde. | Pflichtfeld | Zahl | Anhang X NPEC 19 | ||||
4,38 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Nächstes Auktionsdatum | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Datum der nächsten geplanten Auktion zum Verkauf der Sicherheit. Gilt, wenn im Feld „Status der Vollstreckung” „Ja” ausgewählt wurde. | Pflichtfeld | TT/MM/JJJJ | Anhang X NPEC 23 | ||||
4,39 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Vom Gericht festgelegter Mindestpreis für die nächste Auktion | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Das Gericht hat den Mindestpreis für die nächste Auktion festgelegt. Der Betrag entspricht dem vom Gericht geforderten Mindestpreis. Gilt, wenn im Feld „Status der Vollstreckung” „Ja” ausgewählt wurde. | Pflichtfeld | Zahl | Anhang X NPEC 24 | ||||
4,40 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Letztes Auktionsdatum | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Datum, an dem die letzte Auktion zum Verkauf der Sicherheit durchgeführt wurde. Gilt, wenn im Feld „Status der Vollstreckung” „Ja” ausgewählt wurde. | Pflichtfeld | TT/MM/JJJJ | Anhang X NPEC 25 | ||||
4,41 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Vom Gericht festgelegter Mindestpreis für die letzte Auktion | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Das Gericht hat den Mindestpreis für die letzte Auktion festgelegt. Dies entspricht dem vom Gericht geforderten Mindestpreis. Gilt, wenn im Feld „Status der Vollstreckung” „Ja” ausgewählt wurde. | Zahl | Anhang X NPEC 26 | |||||
4,42 | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | Zahl ergebnisloser Auktionen | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Anzahl bisheriger ergebnisloser Auktionen für die Sicherheit. Gilt, wenn im Feld „Status der Vollstreckung” „Ja” ausgewählt wurde. | Zahl | Anhang X NPEC 27 | |||||
4,xx | Sicherheiten, Garantien und Vollstreckung | |||||||||||
4,43 | Hypothekarbürgschaft | Kennung der Hypothek | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Interne Kennung des Instituts für den Hypothekenvertrag. | Pflichtfeld | alphanumerisch | |||||
4,44 | Hypothekarbürgschaft | Betrag der Hypothek | Gilt für alle | Besicherter Kredit |
Der Höchstbetrag (einschließlich etwaiger Gebühren, Kosten und Pfandrechte an der Immobilie), auf den das Institut bei einer Zwangsvollstreckung der Immobilie, die als Sicherheit für die Hypothek dient, gemäß der Eintragung in den amtlichen Urkundenbüchern Anspruch hat. Gilt, wenn an der Sicherheit ein Grundpfandrecht begründet wurde. |
Pflichtfeld | Zahl | |||||
4,45 | Hypothekarbürgschaft | Rang des Sicherungsrechts | Besicherter Kredit |
Die ranghöchste Position des Instituts in Bezug auf die Sicherheit bestimmt die Reihenfolge in der das Gesetz die Ansprüche des Instituts gegen die Sicherheit bei einer Zwangsvollstreckung anerkennt. Sofern für den Kredit mehrere Pfandrechte an einer Sicherheit bestehen, wird in diesem Feld die höchste Forderung des Instituts angegeben. Gilt, wenn das Pfandrecht an der Hypothekarbürgschaft in den amtlichen Urkundenbüchern eingetragen ist. |
Pflichtfeld | Zahl | ||||||
4,46 | Hypothekarbürgschaft | Höherrangige Kredite | Besicherter Kredit |
Der Betrag, auf den höherrangige Anspruchsberechtigte/Inhaber von Pfandrechten erster Ordnung bei einer Zwangsvollstreckung der Sicherheit vor dem Institut Anspruch haben. Dieses Feld soll Aufschluss darüber geben, inwieweit das Institut in der Lage sein wird, die ausstehenden Schulden aus der Sicherheit im Rahmen einer Zwangsvollstreckung zurückzuerlangen, nachdem die Pfandrechte erster Ordnung vollständig beglichen wurden. Gilt, wenn das Institut nicht über das Pfandrecht erster Ordnung an der Sicherheit verfügt. |
Pflichtfeld | Zahl | ||||||
4,47 | Hypothekarbürgschaft | Nummer der Urkundenrolle | Besicherter Kredit |
Registrierungsnummer, unter der das Grundpfandrecht des Instituts an der Sicherheit in den amtlichen Urkundenbüchern eingetragen ist. Gilt, wenn das Institut ein Grundpfandrecht an der Sicherheit hat. |
alphanumerisch | |||||||
4,xx | Hypothekarbürgschaft | |||||||||||
5,00 | Aufstellung der bisherigen Einziehungen und Rückzahlungen | Kreditkennung | Gilt für alle | Gilt für alle | Interne Kennung des Instituts zur eindeutigen Identifizierung jedes Kredits im Rahmen einer einzigen Kreditvereinbarung. Jeder Kredit muss zum Stichtag eine Vertragspartnerkennung haben. Dieser Wert kann nicht als Kreditkennung für einen anderen Kredit im Rahmen desselben oder eines anderen Kreditvertrags verwendet werden. | Pflichtfeld | alphanumerisch | |||||
5,01 | Aufstellung der bisherigen Einziehungen und Rückzahlungen | Art des Inkassos | Gilt für alle | Gilt für alle | Angabe, ob die Rückzahlungen intern oder durch externe Inkassoagenturen eingezogen wurden. |
Auswahl:
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||||||
5,02 | Aufstellung der bisherigen Einziehungen und Rückzahlungen | Name der externen Inkassoagentur | Gilt für alle | Gilt für alle | Name der externen Inkassoagentur. Dieses Feld ist nur im Falle einer externen Einziehung erforderlich. | alphanumerisch | ||||||
5,03 | Aufstellung der bisherigen Einziehungen und Rückzahlungen | Summe der bisherigen Rückzahlungen | Gilt für alle | Gilt für alle | Summe der Rückzahlungsbeträge, die das Institut in den sechsunddreißig Monaten vor dem Stichtag erhalten hat, unabhängig von der Rückzahlungsquelle, einschließlich der Einziehung durch externe Inkassoagenturen. Dabei werden die Beträge pro Monat aggregiert und in separaten Spalten dargestellt. | Pflichtfeld | Zahl | |||||
5,04 | Aufstellung der bisherigen Einziehungen und Rückzahlungen | Aufstellung der Rückzahlungen aus dem Verkauf von Sicherheiten | Gilt für alle | Besicherter Kredit | Beträge der Rückzahlungen, die durch die Veräußerung der Sicherheiten in den letzten sechsunddreißig Monaten ab dem Stichtag geleistet wurden. Dabei werden die Beträge pro Monat aggregiert und in separaten Spalten dargestellt. | Zahl | ||||||
5,xx | Aufstellung der bisherigen Einziehungen und Rückzahlungen |
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