Artikel 25 VO (EU) 2023/2465

Aufhebung

Die Verordnung (EG) Nr. 589/2008 wird aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2466 und sind nach der Entsprechungstabelle in Anhang IV der vorliegenden Verordnung zu lesen.

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