Anlage A VO (EU) 2023/2486
Auf die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen ausgerichtete allgemeine Kriterien für die Anpassung an den Klimawandel
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I.
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Kriterien
Die physischen Klimarisiken, die für die Tätigkeit wesentlich sind, wurden im Wege einer robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung aus den in der Tabelle in Abschnitt II dieser Anlage aufgeführten Risiken anhand folgender Schritte ermittelt:- a)
- Bewertung der Tätigkeit, um festzustellen, welche der physischen Klimarisiken aus der Liste in Abschnitt II dieser Anlage die Leistung der Wirtschaftstätigkeit während ihrer voraussichtlichen Lebensdauer beeinträchtigen können;
- b)
- bei Feststellung einer Bedrohung der Wirtschaftstätigkeit durch eines oder mehrere der in Abschnitt II dieser Anlage aufgeführten physischen Klimarisiken: eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung, um zu bestimmen, wie wesentlich die Risiken für die Wirtschaftstätigkeit sind;
- c)
- Bewertung von Anpassungslösungen, mit denen das ermittelte physische Klimarisiko reduziert werden kann.
- a)
- bei Tätigkeiten mit einer voraussichtlichen Lebensdauer von weniger als zehn Jahren die Bewertung zumindest durch Klimaprojektionen auf der kleinsten geeigneten Skala durchgeführt wird;
- b)
- bei allen anderen Tätigkeiten die Bewertung anhand der höchstauflösenden, dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Klimaprojektionen für die bestehende Reihe von Zukunftsszenarien(1) durchgeführt wird, die mit der erwarteten Lebensdauer der Tätigkeit in Einklang stehen, darunter zumindest Klimaprojektionsszenarien von 10 bis 30 Jahren für größere Investitionen.
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II.
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Klassifikation von Klimagefahren
(6)
Temperatur | Wind | Wasser | Feststoffe | |
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Chronisch | Temperaturänderung (Luft, Süßwasser, Meerwasser) | Änderung der Windverhältnisse | Änderung der Niederschlagsmuster und -arten (Regen, Hagel, Schnee/Eis) | Küstenerosion |
Hitzestress | Variabilität von Niederschlägen oder der Hydrologie | Bodendegradierung | ||
Temperaturvariabilität | Versauerung der Ozeane | Bodenerosion | ||
Abtauen von Permafrost | Salzwasserintrusion | Solifluktion | ||
Anstieg des Meeresspiegels | ||||
Wasserknappheit | ||||
Akut | Hitzewelle | Zyklon, Hurrikan, Taifun | Dürre | Lawine |
Kältewelle/Frost | Sturm (einschließlich Schnee-, Staub- und Sandstürmen) | Starke Niederschläge (Regen, Hagel, Schnee/Eis) | Erdrutsch | |
Wald- und Flächenbrände | Tornado | Hochwasser (Küsten-, Flusshochwasser, pluviales Hochwasser, Grundhochwasser) | Bodenabsenkung | |
Überlaufen von Gletscherseen |
Fußnote(n):
- (1)
Die Zukunftsszenarien umfassen die vom Weltklimarat verwendeten repräsentativen Konzentrationspfade RCP2.6, RCP4.5, RCP6.0 und RCP8.5.
- (2)
Sachstandsberichte zum Klimawandel: Impacts, Adaptation and Vulnerability (Folgen, Anpassung und Verwundbarkeit), regelmäßig veröffentlicht vom Weltklimarat (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC), dem Gremium der Vereinten Nationen zur Beurteilung der wissenschaftlichen Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Klimawandel: https://www.ipcc.ch/reports/.
- (3)
Beispielsweise Copernicus-Dienste, die von der Europäischen Kommission verwaltet werden.
- (4)
Naturbasierte Lösungen sind definiert als „von der Natur inspirierte und darauf aufbauende Lösungen, die kosteneffizient sind und gleichzeitig ökologische, soziale und wirtschaftliche Vorteile bieten sowie zum Resilienzaufbau beitragen. Durch lokal angepasste, ressourceneffiziente und systembezogene Eingriffe bringen solche Lösungen mehr und vielfältigere Natur sowie natürliche Merkmale und Prozesse in Städten, terrestrischen und marinen Landschaften mit sich.” Naturbasierte Lösungen dienen daher der Biodiversität und unterstützen die Erbringung einer Reihe von Ökosystemleistungen (Version vom 27.6.2023: https://ec.europa.eu/research/environment/index.cfm?pg=nbs).
- (5)
Siehe die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grüne Infrastruktur (GI) — Aufwertung des europäischen Naturkapitals (COM(2013) 249 final).
- (6)
Die Liste der Klimagefahren in dieser Tabelle ist nicht erschöpfend und stellt nur eine indikative Liste der am weitesten verbreiteten Gefahren dar, die in der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung mindestens zu berücksichtigen sind.
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