Artikel 1 VO (EU) 2023/256
Die im Anhang genannten Zubereitungen, die der Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe” und der Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren” angehören, werden unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoffe in der Tierernährung zugelassen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.