Artikel 1 VO (EU) 2023/2631
Gegenstand
In dieser Verordnung werden
- a)
- für Anleiheemittenten, die die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe” oder „EuGB” für ihre Anlegern in der Union angebotenen Anleihen verwenden wollen, einheitliche Anforderungen festgelegt,
- b)
- ein System für die Registrierung und Beaufsichtigung externer Prüfer solcher europäischer grüner Anleihen geschaffen und
- c)
- Vorlagen für fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen in der Union bereitgestellt.
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