VO (EU) 2023/2631
Verordnung (EU) 2023/2631 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
Informationen
Ausfertigungsdatum22.01.2023
Alle Normen
- TITEL IGEGENSTAND UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- TITEL IIANFORDERUNGEN AN DIE VERWENDUNG DER BEZEICHNUNG „EUROPÄISCHE GRÜNE ANLEIHE” ODER „EUGB”
- KAPITEL 1Anleihebezogene Anforderungen
- KAPITEL 2Anforderungen an Transparenz und externe Prüfung
- KAPITEL 3Bedingungen für die Verwendung der Bezeichnung „europäische grüne Anleihe” oder „EuGB” bei Verbriefungsanleihen
- TITEL IIIVORLAGEN FÜR FAKULTATIVE OFFENLEGUNGEN ZU ALS ÖKOLOGISCH NACHHALTIG VERMARKTETEN ANLEIHEN UND ZU AN NACHHALTIGKEITSZIELE GEKNÜPFTEN ANLEIHEN
- TITEL IVEXTERNE PRÜFER EUROPÄISCHER GRÜNER ANLEIHEN
- KAPITEL 1Voraussetzungen für die externe Prüfung europäischer grüner Anleihen
- KAPITEL 2Organisatorische Anforderungen, Verfahren und Dokumente zur Unternehmensführung
- KAPITEL 3Prüfungen
- KAPITEL 4Erbringung von Dienstleistungen durch externe Prüfer aus einem Drittland
- TITEL VBEAUFSICHTIGUNG DURCH ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND DIE ESMA
- KAPITEL 1Zuständige Behörden
- KAPITEL 2ESMA
- TITEL VIDELEGIERTE RECHTSAKTE
- TITEL VIISCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 10
Informationsblatt zu europäischen grünen Anleihen und Voremissionsprüfung vor der Emission