Artikel 17 VO (EU) 2023/2631
Ausschluss von für die Zwecke einer synthetischen Verbriefung begebenen Anleihen
Für die Zwecke einer synthetischen Verbriefung begebene Anleihen dürfen die Bezeichnungen „europäische grüne Anleihe” oder „EuGB” nicht verwendet werden.
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