Artikel 17 VO (EU) 2023/2631

Ausschluss von für die Zwecke einer synthetischen Verbriefung begebenen Anleihen

Für die Zwecke einer synthetischen Verbriefung begebene Anleihen dürfen die Bezeichnungen „europäische grüne Anleihe” oder „EuGB” nicht verwendet werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.