Artikel 3 VO (EU) 2023/2631
Bezeichnung „europäische grüne Anleihe” bzw. „EuGB”
Die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe” oder „EuGB” wird nur für Anleihen verwendet, die die in diesem Titel festgelegten Anforderungen erfüllen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.