ANHANG II VO (EU) 2023/2782
Kriterien für die Probenaufbereitung und Analysemethoden für die Kontrolle des Mykotoxingehalts in Lebensmitteln
-
1.
-
EINLEITUNG
-
1.1.
-
Vorsichtsmaßnahmen
Da die Verteilung von Mykotoxinen im Allgemeinen nicht homogen ist, müssen die Proben besonders sorgfältig aufbereitet und homogenisiert werden. Die gesamte im Labor eingegangene Probe ist zu homogenisieren, sofern die Homogenisierung vom Labor vorgenommen wird. Während der Analyse auf Aflatoxine ist Tageslichteinstrahlung so weit wie möglich zu vermeiden, da Aflatoxin unter Einfluss von ultraviolettem Licht langsam zerfällt.- 1.2.
- Berechnung des Verhältnisses Schale/Kern bei ganzen Nüssen/Ölsaaten (Erdnüsse und andere)
Die in der Verordnung (EU) 2023/915 festgelegten Höchstgehalte gelten für den essbaren Teil. Der Mykotoxingehalt im essbaren Teil kann folgendermaßen bestimmt werden:- —
Proben von Nüssen und Ölsaaten „in der Schale” können geschält werden, und der Mykotoxingehalt wird im essbaren Teil bestimmt.
- —
Die Nüsse und Ölsaaten „in der Schale” können für das Probenaufbereitungsverfahren verwendet werden. Für Probenahme und Analyse muss das Gewicht des Kerns in der Sammelprobe geschätzt werden. Das Gewicht des Kerns in der Sammelprobe wird nach Festlegung eines geeigneten Faktors für das Verhältnis Schale/Kern bei ganzen Nüssen und Ölsaaten geschätzt. Anhand dieses Verhältnisses wird der Anteil Kern an der Sammelprobe bestimmt, die für das Probenaufbereitungs- und Analyseverfahren verwendet wird.
- 2.
- BEHANDLUNG DER IM LABOR EINGEGANGENEN PROBE
Die einzelnen Laborproben sind mithilfe eines Verfahrens, mit dem nachweislich eine vollständige Homogenisierung erreicht wird, gründlich zu mischen, ggf. einschließlich Feinvermahlung; ausgenommen hiervon sind Proben für die Kontrolle auf Mutterkorn-Sklerotien. Muss die Laborprobe zwecks Kontrolle auf das Vorhandensein von Mutterkorn-Sklerotien und Mykotoxinen analysiert werden, so wird der Teil der Probe, der zur Bestimmung von Mutterkorn-Sklerotien verwendet werden soll, vor dem Vermahlen der Laborprobe aus dieser entnommen. Sofern der Höchstgehalt für die Trockenmasse gilt, ist bei einem Teil der homogenisierten Probe mithilfe eines Verfahrens, mit dem die Trockenmasse nachweislich genau bestimmt werden kann, die Trockenmasse zu bestimmen.- 3.
- PARALLELPROBEN
Die Parallelproben für Durchsetzungs-, Rechtfertigungs- und Referenzzwecke sind aus der homogenisierten Sammelprobe zu entnehmen, sofern dies nicht gegen die Vorschriften der Mitgliedstaaten über die Rechte des Lebensmittelunternehmers verstößt.- 4.
- VOM LABOR ANZUWENDENDE ANALYSEMETHODE UND ANFORDERUNGEN AN DIE LABORKONTROLLE
- 4.1.
- Allgemeine Anforderungen
Die für Zwecke der Lebensmittelkontrolle angewendeten Bestätigungsanalysemethoden müssen den Vorschriften in Anhang III Nummern 1 und 2 der Verordnung (EU) 2017/625 entsprechen. Wenn irgend möglich, sollte die Richtigkeit der Methode regelmäßig durch die Analyse eines zertifizierten Referenzmaterials und/oder die erfolgreiche Teilnahme an Eignungsprüfungen überprüft werden.- 4.2.
- Spezifische Anforderungen
- 4.2.1.
- Spezifische Anforderungen an Bestätigungsmethoden
- 4.2.1.1.
- Leistungskriterien
Für Bestätigungsmethoden gelten folgende Leistungskriterien: Wiederfindung: Die durchschnittliche Wiederfindungsrate sollte zwischen 70 und 120 % betragen. Die durchschnittliche Wiederfindungsrate ist der Durchschnittswert der Replikate, die während der Validierung erzielt werden, wenn die Präzisionsparameter RSDr und RSDwR bestimmt werden. Dieses Kriterium gilt für alle Konzentrationen und alle einzelnen Toxine mit Ausnahme von Ergotalkaloiden. Bei Ergotalkaloiden gilt das Kriterium für die Summe der einzelnen Epimeren-Paare. In Ausnahmefällen können durchschnittliche Wiederfindungsraten außerhalb des oben genannten Bereichs akzeptiert werden, müssen dann aber innerhalb eines Bereichs von 50–130 % liegen, und die Präzisionskriterien für RSDr und RSDwR müssen erfüllt sein. Präzision- RSDr
- muss ≤ 20 % sein.
- RSDwR
- muss ≤ 20 % sein.
- RSDR
- sollte ≤ 25 % sein.
Mykotoxin | Lebensmittel | LOQ-Anforderung (μg/kg) |
---|---|---|
Aflatoxine | ||
Aflatoxin B1 | Beikost und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind | ≤ 0,1 |
Aflatoxin B1, B2, G1, G2, jedes der Aflatoxine | alle übrigen Lebensmittel | ≤ 1 |
Ochratoxin A | Lakritzwaren mit < 97 % Süßholzextrakt bezogen auf die Trockenmasse | ≤ 10,0 |
Kakaopulver | ≤ 3,0 | |
Ergotalkaloide (jedes der 12 Epimere, die in der ML-Summendefinition enthalten sind) | Getreide und Lebensmittel auf Getreidebasis | ≤ 4 |
Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder | ≤ 2 |
- 4.2.1.2.
- Erweiterung des Anwendungsbereichs der Methode
- 4.2.1.2.1.
- Erweiterung des Anwendungsbereichs auf andere Mykotoxine:
Werden zusätzliche Analyten in den Anwendungsbereich einer bestehenden Bestätigungsmethode aufgenommen, so ist eine vollständige Validierung zum Nachweis der Eignung der Methode vorzunehmen.- 4.2.1.2.2
- Erweiterung auf andere Waren:
Kann die Bestätigungsmethode bekanntermaßen oder aller Voraussicht nach bei anderen Waren angewendet werden, so ist die Gültigkeit für diese anderen Waren zu überprüfen. Sofern die neue Ware einer Warengruppe (siehe Tabelle 2 in diesem Anhang) angehört, für die bereits eine Erstvalidierung durchgeführt wurde, so ist eine eingeschränkte Zusatzvalidierung ausreichend.- 4.2.2.
- Spezifische Anforderungen an semiquantitative Screening-Methoden
- 4.2.2.1.
- Geltungsbereich
Dieser Abschnitt gilt für bioanalytische Methoden, die auf Immunerkennung oder Rezeptorenbindung basieren (z. B. ELISA, Teststreifen, Seitenstrom-Vorrichtungen, Immunsensoren), und physikalisch-chemische Methoden, die auf Chromatografie oder dem direkten Nachweis durch Massenspektrometrie (z. B. umweltanalytische Massenspektrometrie) basieren. Andere Methoden (z. B. Dünnschichtchromatografie) werden nicht ausgeschlossen, sofern sich die erzeugten Signale unmittelbar auf die betreffenden Mykotoxine beziehen und die Anwendung des hier beschriebenen Prinzips gestatten. Die spezifischen Anforderungen gelten für Methoden, bei denen das Messergebnis ein numerischer Wert ist, beispielsweise eine (relative) Response einer Teststreifen-Ablesevorrichtung oder ein Signal bei der Flüssigchromatografie mit Massenspektrometrie-Kopplung, und für die normale Statistikregeln gelten. Die Anforderungen gelten nicht für Methoden, bei denen das Ergebnis kein numerischer Wert ist (z. B. nur eine Linie, die angezeigt wird oder fehlt), da diese andere Validierungsansätze erfordern. Die spezifischen Anforderungen an solche Methoden sind unter Nummer 4.2.3 dargelegt. Das vorliegende Dokument beschreibt Verfahren zur Validierung von Screening-Methoden mittels einer laborübergreifenden Validierung, die Überprüfung der Leistung einer durch eine laborübergreifende Validierung validierten Methode sowie die Validierung einer Screening-Methode durch ein Einzellabor.- 4.2.2.2.
- Validierungsverfahren
Ziel der Validierung ist es, die Tauglichkeit der Screening-Methode nachzuweisen. Dies geschieht durch Bestimmung des Cut-off-Werts sowie durch Bestimmung der Quote der falsch negativen Proben und der falsch verdächtigen Proben. In diesen beiden Parametern sind Leistungsmerkmale wie Nachweisfähigkeit, Selektivität und Präzision enthalten. Die Validierung von Screening-Methoden kann laborübergreifend oder durch ein Einzellabor erfolgen. Liegen für eine bestimmte Mykotoxin/Matrix/SZK-Kombination bereits Daten einer laborübergreifenden Validierung vor, so ist eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Methode in einem Labor ausreichend, indem es die Methode anwendet.- 4.2.2.2.1.
- Erstvalidierung durch ein Einzellabor
Die Validierung muss für jedes einzelne Mykotoxin erfolgen, das in den Geltungsbereich fällt. Für bioanalytische Methoden, deren Ergebnis eine kombinierte Response für eine bestimmte Mykotoxingruppe (z. B. Aflatoxine B1, B2, G1 und G2, Fumonisine B1 und B2) ist, ist die Anwendbarkeit nachzuweisen, und die Grenzen der Untersuchung sind im Geltungsbereich der Methode anzugeben. Bei einer unerwünschten Kreuzreaktivität (z. B. DON-3-Glycosid, 3- oder 15-Acetyl-DON bei immunbasierten Methoden für DON) wird davon ausgegangen, dass hinsichtlich der Zielmykotoxine die Quote der falsch negativen Proben nicht erhöht wird, möglicherweise aber die Quote der falsch verdächtigen Proben. Dieser ungewollte Anstieg wird durch die Bestätigungsanalyse zur eindeutigen Identifizierung und Quantifizierung der Mykotoxine verringert. Eine Erstvalidierung muss für jede Ware oder — wenn die Methode bekanntermaßen für mehrere Waren anwendbar ist — für jede Warengruppe erfolgen. In letzterem Fall ist eine repräsentative und relevante Ware aus dieser Gruppe (siehe Tabelle 2) auszuwählen. Die für die Validierung erforderliche Mindestzahl an verschiedenen Proben beträgt 20 homogene negative Kontrollproben und 20 homogene positive Kontrollproben, die einen Mykotoxingehalt in Höhe der SZK aufweisen; die Analyse muss unter Laborpräzisionsbedingungen (RSDRi-Bedingungen) an fünf separaten Tagen erfolgen. Zur Validierung können weitere Sätze mit 20 Proben, die andere Gehalte des Mykotoxins aufweisen, herangezogen werden, um zu prüfen, inwieweit die Methode Unterschiede zwischen verschiedenen Mykotoxinkonzentrationen aufzeigen kann. Für jede zur Routine-Anwendung vorgesehene SZK muss eine Validierung vorgenommen werden.- 4.2.2.2.2.
- Erstvalidierung durch Ringversuche
Die Validierung durch Ringversuche erfolgt nach ISO 5725:1994 oder dem International Harmonised Protocol der IUPAC oder einem anderen international anerkannten Protokoll für Ringversuche, das die Berücksichtigung gültiger Daten aus mindestens acht verschiedenen Labors vorschreibt. Der einzige weitere Unterschied im Vergleich zu Einzellabor-Validierungen besteht darin, dass die ≥ 20 Proben je Ware/Gehalt gleichmäßig auf die teilnehmenden Labors verteilt werden können, wobei auf jedes Labor mindestens zwei Proben entfallen.- 4.2.2.3.
- Bestimmung des Cut-off-Werts und der Quote falsch verdächtiger Ergebnisse bei Leerproben
Die (relativen) Responses bei den negativen und den positiven Kontrollproben dienen als Grundlage für die Berechnung der erforderlichen Parameter.Screening-Methoden, deren Response proportional zur Mykotoxinkonzentration ist
Für Screening-Methoden, deren Response proportional zur Mykotoxinkonzentration ist, gilt Folgendes: Cut-off-Wert = RSTC – t-Wert0,05 *SDSTC- RSTC=
- mittlere Response der positiven Kontrollproben (mit SZK)
- t-Wert:=
- einseitiger t-Wert für eine Quote falsch negativer Ergebnisse von 5 % (siehe Tabelle 3)
- SDSTC=
- Standardabweichung
Screening-Methoden, deren Response umgekehrt proportional zur Mykotoxinkonzentration ist
In ähnlicher Weise wird für Screening-Methoden, deren Response umgekehrt proportional zur Mykotoxinkonzentration ist, der Cut-off-Wert wie folgt bestimmt: Cut-off-Wert = RSTC + t-Wert0,05 *SDSTC Durch die Verwendung dieses spezifischen t-Werts zur Bestimmung des Cut-off-Werts wird die Quote falsch negativer Ergebnisse standardmäßig auf 5 % festgelegt.Bewertung der Tauglichkeit
Die anhand der negativen Kontrollproben erzielten Ergebnisse werden zur Schätzung der entsprechenden Quote falsch verdächtiger Ergebnisse verwendet. Der t-Wert wird entsprechend dem Fall berechnet, dass ein Ergebnis einer negativen Kontrollprobe über dem Cut-off-Wert liegt und somit fälschlicherweise als verdächtig eingestuft wird. t-Wert = (Cut-off-Wert – Mittelwertleer)/SDleer für Screening-Methoden, deren Response proportional zur Mykotoxinkonzentration ist, oder t-Wert = (Mittelwertleer – Cut-off-Wert)/SDleer für Screening-Methoden, deren Response umgekehrt proportional zur Mykotoxinkonzentration ist. Anhand des erzielten t-Werts, basierend auf den aus der Anzahl der Versuche errechneten Freiheitsgraden, kann die Wahrscheinlichkeit falsch verdächtiger Proben bei einer einseitigen Verteilung entweder berechnet werden (z. B. mittels der Tabellenkalkulationsfunktion „TDIST” ) oder einer Tabelle zur t-Verteilung entnommen werden (siehe Tabelle 3). Der entsprechende Wert der einseitigen t-Verteilung bestimmt die Quote falsch verdächtiger Ergebnisse. Eine detaillierte Beschreibung dieses Konzepts einschließlich eines Beispiels findet sich in „Analytical and Bioanalytical Chemistry” , DOI: 10.1007/s00216 -013-6922-1.- 4.2.2.4.
- Erweiterung des Anwendungsbereichs der Methode
- 4.2.2.4.1
- Erweiterung des Anwendungsbereichs auf andere Mykotoxine:
Werden zusätzliche Analyten in den Anwendungsbereich einer bestehenden Screening-Methode aufgenommen, so ist eine vollständige Validierung erforderlich, um die Eignung der Methode nachzuweisen.- 4.2.2.4.2
- Erweiterung auf andere Waren:
Kann die Screening-Methode bekanntermaßen oder aller Voraussicht nach bei anderen Waren angewendet werden, so ist die Gültigkeit für diese anderen Waren zu überprüfen. Sofern die neue Ware einer Warengruppe (siehe Tabelle 2 in diesem Anhang) angehört, für die bereits eine Erstvalidierung durchgeführt wurde, so ist eine eingeschränkte Zusatzvalidierung ausreichend. Hierfür sind mindestens zehn homogene negative Kontrollproben und zehn homogene positive (bei SZK) Kontrollproben unter Laborpräzisionsbedingungen zu analysieren. Alle positiven Kontrollproben müssen über dem Cut-off-Wert liegen. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, ist eine vollständige Validierung durchzuführen.- 4.2.2.5.
- Überprüfung von Methoden, die bereits durch Ringversuche validiert wurden
Bei Screening-Methoden, die bereits durch einen Ringversuch erfolgreich validiert wurden, muss die Leistungsfähigkeit der Methode überprüft werden. Hierfür sind mindestens sechs negative Kontrollproben und sechs positive Kontrollproben (mit SZK) zu analysieren. Alle positiven Kontrollproben müssen über dem Cut-off-Wert liegen. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, so ist vom Labor eine Ursachenanalyse vorzunehmen, um festzustellen, weshalb es die aus dem Ringversuch resultierende Spezifikation nicht einhalten kann. Erst nach Durchführung korrektiver Maßnahmen nimmt das Labor eine erneute Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Methode in seinen Räumlichkeiten vor. Ist das Labor nicht in der Lage, die Ergebnisse des Ringversuchs zu überprüfen, muss es seinen eigenen Cut-off-Wert durch eine vollständige Einzellabor-Validierung bestimmen.- 4.2.2.6.
- Kontinuierliche Methodenüberprüfung/laufende Methodenvalidierung
Nach der Erstvalidierung werden zusätzliche Validierungsdaten von mindestens zwei positiven Kontrollproben aus jeder Charge gescreenter Proben erfasst. Bei der einen positiven Kontrollprobe muss es sich um eine bekannte Probe (z. B. eine für die Erstvalidierung verwendete Probe) handeln, bei der zweiten um eine andere Ware derselben Warengruppe (falls nur eine Ware analysiert wird, ist stattdessen eine andere Probe dieser Ware zu verwenden). Optional kann eine negative Kontrollprobe einbezogen werden. Die Ergebnisse der beiden positiven Kontrollproben werden dem bereits vorhandenen Validierungssatz hinzugefügt. Mindestens einmal jährlich wird der Cut-off-Wert neu bestimmt und die Gültigkeit der Methode neu bewertet (Neubewertung der verfügbaren Daten zur Qualitätsbewertung und -kontrolle, die im letzten Jahr gewonnen wurden). Mit der kontinuierlichen Überprüfung der Methode werden mehrere Ziele verfolgt, nämlich:- —
Qualitätskontrolle für die Charge der gescreenten Proben;
- —
Erfassung von Daten über die Robustheit der Methode unter den Bedingungen, die in dem Labor herrschen, das die Methode anwendet;
- —
Rechtfertigung der Anwendbarkeit der Methode auf verschiedene Waren;
- —
mögliche Anpassung der Cut-off-Werte, falls im Lauf der Zeit allmählich Abweichungen auftreten.
- 4.2.2.7.
- Validierungsbericht
Der Validierungsbericht muss Folgendes enthalten:- —
eine Erklärung zur SZK;
- —
eine Erklärung zum ermittelten Cut-off-Wert;
Hinweis: Der Cut-off-Wert muss dieselbe Anzahl an signifikanten Ziffern aufweisen wie die SZK. Zur Berechnung des Cut-off-Werts verwendete numerische Werte müssen mindestens eine signifikante Ziffer mehr aufweisen als die SZK.
- —
eine Erklärung zur berechneten Quote falsch verdächtiger Proben;
- —
eine Erklärung dazu, wie die Quote falsch verdächtiger Proben generiert wurde.
Hinweis: Aus der Erklärung zur berechneten Quote falsch verdächtiger Proben geht hervor, ob die Methode tauglich ist, da sie eine Angabe zur Anzahl der Leerproben (oder Proben mit geringem Kontaminationsgehalt), die überprüft werden, enthält.
Tabelle 2
Warengruppen für die Validierung von Bestätigungs- oder Screening-Methoden
Warengruppen Warenkategorien Typische repräsentative Waren für die Kategorie Hoher Wassergehalt Fruchtsäfte
Alkoholische Getränke
Wurzel- und Knollengemüse
Pürees auf Getreide- oder Obstbasis
Apfelsaft, Traubensaft
Wein, Bier, Obstwein
Frischer Ingwer, Kräutertees (flüssig)
Breie für Säuglinge und Kleinkinder
Hoher Ölgehalt Schalenfrüchte
Ölsaaten und Erzeugnisse daraus
Ölfrüchte und Erzeugnisse daraus
Walnüsse, Haselnüsse, Esskastanien Raps, Sonnenblumen, Baumwollsaat, Sojabohnen, Erdnüsse, Sesam usw.
Öle und Pasten (z. B. Erdnussbutter, Tahina)
Hoher Stärke- und/oder Eiweißgehalt und geringer Wasser- und Fettgehalt Getreidekorn und Erzeugnisse daraus
Diätetische Erzeugnisse
Weizen, Roggen, Gerste, Mais, Reis, Hafer
Hafervollkornbrot, Weißbrot, Cracker, Frühstückszerealien, Teigwaren
Trockenpulver für die Zubereitung von Nahrung für Säuglinge und Kleinkinder
Hoher Säuregehalt und hoher Wassergehalt(*) Zitrusfrüchteerzeugnisse „Schwierige oder einzigartige Waren” (**) Kakaobohnen und Erzeugnisse daraus, Kopra und Erzeugnisse daraus Kaffee, Tee (getrocknetes Erzeugnis)
Gewürze, Süßholzwurzel, Kräutertees (getrocknetes Erzeugnis), Nahrungsergänzungsmittel, Pollen und Pollenerzeugnisse
Hoher Zuckergehalt und geringer Wassergehalt Trockenfrüchte Feigen, Rosinen, Korinthen, Sultaninen Milch und Milch-
erzeugnisse
Milch
Käse
Molkereiprodukte (z. B. Milchpulver)
Kuh-, Ziegen- und Büffelmilch
Kuh- und Ziegenkäse
Joghurt, Rahm
Fleisch (Gewebe) Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
Muskelfleisch, Fleischverarbeitungserzeugnisse
Nieren, Leber
Schinken
Tabelle 3
Einseitiger t-Wert für eine Quote falsch negativer Ergebnisse von 5 %
Freiheitsgrade Anzahl der Replikate t-Wert (5 %) 10 11 1,812 11 12 1,796 12 13 1,782 13 14 1,771 14 15 1,761 15 16 1,753 16 17 1,746 17 18 1,74 18 19 1,734 19 20 1,729 20 21 1,725 21 22 1,721 22 23 1,717 23 24 1,714 24 25 1,711 25 26 1,708 26 27 1,706 27 28 1,703 28 29 1,701 29 30 1,699 30 31 1,697 40 41 1,684 60 61 1,671 120 121 1,658 ∞ ∞ 1,645
- 4.2.3.
- Anforderungen an qualitative Screening-Methoden (Methoden, bei denen das Ergebnis kein numerischer Wert ist)
Leitlinien für die Validierung binärer Prüfmethoden werden derzeit in verschiedenen Normungsgremien (z. B. AOAC, ISO) entwickelt. Die AOAC hat eine Leitlinie zur Validierung binärer Prüfmethoden entworfen. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Dokument den aktuellen Stand auf dem Gebiet der Validierung binärer Prüfmethoden wiedergibt. Daher sollten Methoden, bei denen binäre Ergebnisse erzielt werden (z. B. Sichtprüfung bei Tests mit Teststreifen), nach den internationalen AOAC-Leitlinien für die Validierung qualitativer binärer Methoden in der Chemie (AOAC International Guidelines for Validation of Qualitative Binary Chemistry Methods(2)) validiert werden. Es können jedoch auch andere anerkannte Validierungsleitlinien verwendet werden, wie z. B. der Ansatz in ISO/TS 23758:2021 | IDF/RM 251 — Leitlinien für die Validierung qualitativer Screening-Methoden zur Detektion von Tierarzneimittelrückständen in Milch und Milcherzeugnissen.- 4.2.4.
- Quantitative Bestimmung von Mutterkorn-Sklerotien
Mutterkorn-Sklerotien im Getreide werden durch visuelle (makroskopische/mikroskopische) Identifizierung von Mutterkorn-Sklerotien und Bruchstücken von Mutterkorn-Sklerotien bestimmt. Die Quantifizierung erfolgt durch Wiegen der identifizierten Mutterkorn-Sklerotien und Bruchstücke von Mutterkorn-Sklerotien mit einer Partikelgröße > 0,5 mm.- 4.3.
- Schätzung der Messunsicherheit, Berechnung der Wiederfindungsrate und Angabe der Ergebnisse(3)
- 4.3.1.
- Bestätigungsmethoden
Das Analyseergebnis ist wie folgt festzuhalten:- a)
- Berichtigung um die Wiederfindungsrate, wenn dies angebracht und sinnvoll ist; falls berichtigt, ist dies festzuhalten. Die Wiederfindungsrate ist anzugeben, es sei denn, eine intrinsische Bias-Korrektur ist Teil des Verfahrens. Eine Berichtigung um die Wiederfindungsrate ist nicht erforderlich, wenn letztere 90–110 % beträgt;
- b)
- als „x +/– U” , wobei x das Analyseergebnis und U die erweiterte Analysemessunsicherheit bezeichnet und ein Erweiterungsfaktor von 2 verwendet wird, der zu einem Konfidenzniveau von ca. 95 % führt.
- 4.3.2.
- Screening-Methoden
Das Ergebnis des Screenings ist anzugeben als „konform” oder „vermutlich nicht konform” . „Vermutlich nicht konform” bedeutet, dass die Probe den Cut-off-Wert übersteigt und einen Mykotoxingehalt aufweisen kann, der über der SZK liegt. Jedes verdächtige Ergebnis zieht eine Bestätigungsanalyse zur eindeutigen Identifizierung und Quantifizierung des Mykotoxins nach sich. „Konform” bedeutet, dass der Mykotoxingehalt der Probe mit einem Konfidenzniveau von 95 % unter der SZK liegt (d. h., es besteht eine Wahrscheinlichkeit von 5 %, dass Proben fälschlicherweise als negativ erfasst werden). Das Analyseergebnis wird angegeben als „< SZK” , wobei die SZK zu benennen ist.- 4.4.
- Laborqualitätsstandards
Ein Labor muss die Bestimmungen gemäß Artikel 37 Absätze 4 und 5 der Verordnung (EU) 2017/625 erfüllen.Fußnote(n):
- (1)
Abrufbar unter: https://food.ec.europa.eu/document/download/f16cac78-9318-4f1f-b2fa-efb25d2f1880_en
- (*)
Wird zur Stabilisierung der pH-Änderungen in der Extraktionsstufe ein Puffer verwendet, so kann diese Warengruppe zu einer Warengruppe „Hoher Wassergehalt” zusammengefasst werden.
- (**)
„Schwierige oder einzigartige Waren” müssen nur dann vollständig validiert werden, wenn sie häufig analysiert werden. Wenn sie nur gelegentlich analysiert werden, kann die Validierung auf die Überprüfung der Meldewerte unter Verwendung dotierter Leerextrakte beschränkt werden.
- (2)
Abrufbar unter: https://academic.oup.com/jaoac/article-pdf/97/5/1492/32425003/jaoac1492.pdf.
- (3)
Nähere Einzelheiten zu den Verfahren für die Schätzung der Messunsicherheit und für die Ermittlung der Wiederfindungsrate enthält der Bericht „Report on the relationship between analytical results, measurement uncertainty, recovery factors and the provisions of EU food and feed legislation” (Bericht über die Beziehung zwischen Analyseergebnissen, Messunsicherheit, Wiederfindungsfaktoren und den Bestimmungen des EU-Lebensmittel- und Futtermittelrechts).
https://food.ec.europa.eu/system/files/2016-10/cs_contaminants_sampling_analysis-report_2004_en.pdf
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.