Artikel 57 VO (EU) 2023/2830

Aufhebung

(1) Die Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 wird aufgehoben.

(2) Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang IV zu lesen.

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