ANHANG II VO (EU) 2023/2830
Formular für die Mitteilung der freiwilligen Löschung von Zertifikaten durch einen Mitgliedstaat gemäß Artikel 25 Absatz 1
| Mitteilung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG | |
|---|---|
| 1. | Mitgliedstaat und Behörde, die die Mitteilung vorlegen: |
| 2. | Datum der Mitteilung: |
| 3. | Angaben zu der stillgelegten Anlage für die Stromerzeugung (im Folgenden „Anlage” ) im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats im Einklang mit den Daten, die im Unionsregister erfasst sind, unter anderem Folgendes: |
| a) | Name der Anlage: |
| b) | Anlagenkennung im Unionsregister: |
| c) | Name des Anlagenbetreibers: |
| 4. | Datum der teilweisen/vollständigen Stilllegung der Anlage und des Entzugs/der Änderung der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen: |
| 5. | Beschreibung und Angabe der zusätzlichen nationalen Maßnahmen, die Auslöser für die teilweise/vollständige Stilllegung der Anlage waren: |
| 6. | geprüfte Emissionsberichte der Anlage aus den fünf Jahren vor dem Jahr der teilweisen/vollständigen Stilllegung: |
| 7. | Gesamthöchstmenge der zu löschenden Zertifikate: |
| 8. | Zeitraum, über den die Löschung der Zertifikate verteilt werden soll: |
| 9. | Beschreibung der Methode zur Bestimmung der genauen Menge der Zertifikate, die für den gesamten Zeitraum, in dem die Löschung erfolgt, zu löschen sind: |
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