ANHANG II VO (EU) 2023/2830

Formular für die Mitteilung der freiwilligen Löschung von Zertifikaten durch einen Mitgliedstaat gemäß Artikel 25 Absatz 1

Mitteilung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG
1. Mitgliedstaat und Behörde, die die Mitteilung vorlegen:
2. Datum der Mitteilung:
3. Angaben zu der stillgelegten Anlage für die Stromerzeugung (im Folgenden „Anlage” ) im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats im Einklang mit den Daten, die im Unionsregister erfasst sind, unter anderem Folgendes:
a) Name der Anlage:
b) Anlagenkennung im Unionsregister:
c) Name des Anlagenbetreibers:
4. Datum der teilweisen/vollständigen Stilllegung der Anlage und des Entzugs/der Änderung der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen:
5. Beschreibung und Angabe der zusätzlichen nationalen Maßnahmen, die Auslöser für die teilweise/vollständige Stilllegung der Anlage waren:
6. geprüfte Emissionsberichte der Anlage aus den fünf Jahren vor dem Jahr der teilweisen/vollständigen Stilllegung:
7. Gesamthöchstmenge der zu löschenden Zertifikate:
8. Zeitraum, über den die Löschung der Zertifikate verteilt werden soll:
9. Beschreibung der Methode zur Bestimmung der genauen Menge der Zertifikate, die für den gesamten Zeitraum, in dem die Löschung erfolgt, zu löschen sind:

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