ANHANG I VO (EU) 2023/2830
In den Antrag auf Bieterzulassung gemäß Artikel 20 Absatz 3 aufzunehmende Angaben und Unterlagen
- 1.
- Nachweis der Berechtigung gemäß Artikel 18 Absatz 1 oder 2.
- 2.
- Name, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer des Antragstellers.
- 3.
- Kontonummer des Namens-Unionregisterkontos des Antragstellers.
- 4.
- Sämtliche Angaben zum Namens-Bankkonto des Antragstellers.
- 5.
- Name, Anschrift und Telefonnummer sowie E-Mail-Adressen von einem oder mehr Bietervertretern gemäß Artikel 6 Absatz 3 Unterabsatz 2.
- 6.
- Für juristische Personen, Nachweise für
- a)
- die Anmeldung zum Handelsregister mit folgenden Angaben:
- i)
- Rechtsform des Antragstellers,
- ii)
- für den Antragsteller geltendes Recht,
- iii)
- ob es sich beim Antragsteller um ein börsennotiertes Unternehmen an einer oder mehreren zugelassenen Börsen handelt oder nicht;
- b)
- die Eintragungsnummer des Antragstellers im einschlägigen Register, in dem er registriert ist, oder die Mitteilung, Satzung oder jedes andere Dokument, das seine Handelsregisteranmeldung belegt.
- 7.
- Für juristische Personen und rechtliche Vereinbarungen die Angaben, die erforderlich sind, um den wirtschaftlichen Eigentümer zu identifizieren und die Eigentums- und Kontrollstruktur einer solchen juristischen Person oder Vereinbarung zu verstehen.
- 8.
- Für natürliche Personen der Nachweis ihrer Identität mittels eines Personalausweises, eines Führerscheins, eines Reisepasses oder eines vergleichbaren amtlichen Dokuments, das den vollständigen Namen, ein Passbild, das Geburtsdatum und den ständigen Wohnsitz in der Union des betreffenden Antragstellers enthält und erforderlichenfalls durch weitere geeignete Nachweise untermauert wird.
- 9.
- Informationen, die erforderlich sind, um die in Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe e genannten Maßnahmen der Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden durchzuführen.
- 10.
- Der jüngste geprüfte Jahresbericht und Jahresabschluss, einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz, des Antragstellers oder in Ermangelung eines solchen Berichts und Abschlusses die MwSt.-Erklärung oder sonstige zusätzliche Informationen, die erforderlich sind, um die Solvenz und Kreditwürdigkeit des Antragstellers zufriedenstellend nachzuweisen.
- 11.
- Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer soweit vorhanden und, falls der Antragsteller nicht umsatzsteuerpflichtig ist, jedes andere Mittel, anhand dessen der Antragsteller durch die Steuerverwaltung des Mitgliedstaats, in dem er seinen Wohnsitz oder seinen steuerlichen Wohnsitz hat, identifiziert werden kann, oder sonstige zusätzliche Informationen, die erforderlich sind, um den steuerlichen Status des Antragstellers innerhalb der Union nachzuweisen.
- 12.
- Eine Erklärung, in der der Antragsteller nach bestem Wissen und Gewissen bestätigt, dass er die Anforderungen in Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe f erfüllt.
- 13.
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen in Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe g.
- 14.
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen in Artikel 18 Absatz 3.
- 15.
- Eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller die notwendige Rechts- und Geschäftsfähigkeit hat, auf eigene Rechnung oder im Namen anderer bei einer Versteigerung Gebote einzustellen.
- 16.
- Eine Erklärung, in der der Antragsteller nach bestem Wissen und Gewissen bestätigt, dass keine rechtlichen, ordnungsrechtlichen, vertraglichen oder anderen Hindernisse bestehen, die ihn davon abhalten, seinen Verpflichtungen aus dieser Verordnung nachzukommen.
- 17.
- Eine Erklärung, aus der hervorgeht, ob der Antragsteller in Euro oder in einer Währung eines Mitgliedstaats außerhalb der Eurozone bezahlen will, mit Angabe der gewählten Währung.
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