ANHANG III VO (EU) 2023/2830

Liste der Opt-out-Auktionsplattformen gemäß Artikel 29 Absatz 6

Von Deutschland bestellte Auktionsplattformen

Auktionsplattform European Energy Exchange AG (EEX)
Rechtsgrundlage Artikel 29 Absatz 1
Dauer der Bestellung Unbeschadet Artikel 29 Absatz 4 Unterabsatz 2 spätestens ab dem 5. Januar 2024 für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren bis zum 4. Januar 2029.
Bedingungen Die Zulassung zu den Versteigerungen ist nicht an eine Mitglied- oder Teilnehmerschaft an dem von der EEX organisierten Sekundärmarkt oder an einem anderen von der EEX oder einem Dritten betriebenen Handelsplatz gebunden.
Verpflichtungen
1.
Innerhalb von zwei Monaten nach dem 5. Januar 2024 legt die EEX der Bundesrepublik Deutschland ihre Ausstiegsstrategie vor. Die Ausstiegsstrategie lässt die Verpflichtungen, die der EEX aus dem mit der Kommission und den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 26 geschlossenen Vertrag entstehen, sowie die Rechte der Kommission und dieser Mitgliedstaaten im Rahmen dieses Vertrags unberührt.
2.
Deutschland teilt der Kommission jede wesentliche Änderung der der Kommission am 16. Februar 2023 mitgeteilten einschlägigen vertraglichen Beziehungen mit der EEX mit.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.