Artikel 19 VO (EU) 2023/2834
Festsetzung repräsentativer CIF-Einfuhrpreise für Weichweizen hoher Qualität und anderen als zur Aussaat bestimmten Mais
(1) Zur Festsetzung der in Artikel 15 Absatz 2 genannten repräsentativen CIF-Einfuhrpreise werden für unter die KN-Codes gemäß Artikel 15 Absatz 1 fallenden Weichweizen hoher Qualität und anderen als zur Aussaat bestimmten Mais folgende Elemente zugrunde gelegt:
- a)
- die repräsentative Börsennotierung auf dem Markt der Vereinigten Staaten;
- b)
- die (positiven oder negativen) Handelsprämien ( „premiums and discounts” ), die am Notierungstag bekanntermaßen mit dieser Notierung auf dem Markt der Vereinigten Staaten verbunden sind;
- c)
- die Seefrachtrate und verwandte Kosten zwischen den Vereinigten Staaten (Golf von Mexiko oder Duluth) und dem Hafen von Rotterdam für ein Schiff von mindestens 25000 Tonnen.
(2) Die Kommission stellt an jedem Arbeitstag Folgendes fest:
- a)
- das in Absatz 1 Buchstabe a genannte Element auf der Grundlage der in Anhang VII aufgeführten Börsen und Referenzsorten;
- b)
- die in Absatz 1 Buchstaben b und c genannten Elemente auf der Grundlage öffentlich verfügbarer Informationen.
(3) Für die Berechnung des in Absatz 1 Buchstabe b genannten Elements oder der relevanten FOB-Notierung (Notierung frei an Bord) wird eine positive Handelsprämie ( „premium” ) von 14 EUR je Tonne für Weichweizen hoher Qualität zugrunde gelegt.
(4) Die repräsentativen CIF-Einfuhrpreise für Weichweizen hoher Qualität und für anderen als zur Aussaat bestimmten Mais sind die Summe der in Absatz 1 aufgeführten Berechnungselemente.
Die repräsentativen CIF-Einfuhrpreise für Hartweizen hoher Qualität, für zur Aussaat bestimmten Hartweizen und für zur Aussaat bestimmten Weichweizen sind die für Weichweizen hoher Qualität berechneten Preise.
Die repräsentativen CIF-Einfuhrpreise für Hartweizen mittlerer Qualität und für Hartweizen niedriger Qualität sind die für Weichweizen hoher Qualität berechneten Preise, auf die eine negative Handelsprämie ( „discount” ) von 10 EUR je Tonne für Hartweizen mittlerer Qualität und von 30 EUR je Tonne für Hartweizen niedriger Qualität angewendet wird.
Die repräsentativen CIF-Einfuhrpreise für anderen als zur Aussaat bestimmten Sorghum, für zur Aussaat bestimmten Sorghum des KN-Codes 10071090, für anderen als zur Aussaat bestimmten Roggen, für zur Aussaat bestimmten Roggen und für zur Aussaat bestimmten Mais des KN-Codes 10051090 sind die für anderen als zur Aussaat bestimmten Mais berechneten Preise.
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