Artikel 32 VO (EU) 2023/2834
Anpassung der CIF-Einfuhrpreise an die Preise für Melasse der Standardqualität
CIF-Einfuhrpreise für Melasse, die nicht der Standardqualität entspricht, werden
- a)
- um ein Achtundvierzigstel je Prozentpunkt des Gesamtzuckergehalts erhöht, wenn der Zuckergehalt der betreffenden Melasse weniger als 48 % beträgt;
- b)
- um ein Achtundvierzigstel je Prozentpunkt des Gesamtzuckergehalts gesenkt, wenn der Zuckergehalt der betreffenden Melasse mehr als 48 % beträgt.
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