Artikel 32 VO (EU) 2023/2834

Anpassung der CIF-Einfuhrpreise an die Preise für Melasse der Standardqualität

CIF-Einfuhrpreise für Melasse, die nicht der Standardqualität entspricht, werden

a)
um ein Achtundvierzigstel je Prozentpunkt des Gesamtzuckergehalts erhöht, wenn der Zuckergehalt der betreffenden Melasse weniger als 48 % beträgt;
b)
um ein Achtundvierzigstel je Prozentpunkt des Gesamtzuckergehalts gesenkt, wenn der Zuckergehalt der betreffenden Melasse mehr als 48 % beträgt.

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