Artikel 6 VO (EU) 2023/2834

Mengenumrechnung

(1) Die Umrechnung einer Menge geschälten Reises auf eine entsprechende Menge Rohreis oder geschliffenen Reis erfolgt, indem die umzurechnende Menge entweder mit dem für Rohreis in Artikel 1 Absatz 1 festgesetzten Satz oder mit dem für geschliffenen Reis in Artikel 1 Absatz 2 festgesetzten Satz multipliziert wird.

Die Umrechnung einer Menge Rohreises oder geschliffenen Reises auf eine entsprechende Menge geschälten Reis erfolgt, indem die umzurechnende Menge entweder durch den für Rohreis in Artikel 1 Absatz 1 festgesetzten Satz oder durch den für geschliffenen Reis in Artikel 1 Absatz 2 festgesetzten Satz dividiert wird.

(2) Die Umrechnung einer Menge geschliffenen Reises auf eine entsprechende Menge halbgeschliffenen Reis erfolgt, indem die umzurechnende Menge mit dem für halbgeschliffenen Reis in Artikel 1 Absatz 3 festgesetzten Satz multipliziert wird.

Die Umrechnung einer Menge halbgeschliffenen Reises auf eine entsprechende Menge geschliffenen Reis erfolgt, indem die umzurechnende Menge durch den für halbgeschliffenen Reis in Artikel 1 Absatz 3 festgesetzten Satz dividiert wird.

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