Artikel 17 VO (EU) 2023/2866
Überprüfung
Die Kommission bewertet bis Ende 2026, ob es notwendig ist, die Mindestanzahl der zur Überprüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge jährlich gemäß Artikel 3 Absatz 1 auszuwählenden Familien zu erhöhen, wobei sie insbesondere Folgendes berücksichtigt:
- a)
- die Gesamtzahl der Familien zur Überprüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge, für die die ausstellende Typgenehmigungsbehörde in den Vorjahren Typgenehmigungen hinsichtlich der Emissionen erteilt hat;
- b)
- die Anzahl der Fahrzeuge, die für jede Prüffamilie in Betrieb befindlicher Fahrzeuge gemäß Artikel 4 geprüft wurden;
- c)
- die Verfügbarkeit von Prüfeinrichtungen und die prognostizierte Entwicklung dieser Verfügbarkeit.
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