Artikel 17 VO (EU) 2023/2866

Überprüfung

Die Kommission bewertet bis Ende 2026, ob es notwendig ist, die Mindestanzahl der zur Überprüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge jährlich gemäß Artikel 3 Absatz 1 auszuwählenden Familien zu erhöhen, wobei sie insbesondere Folgendes berücksichtigt:

a)
die Gesamtzahl der Familien zur Überprüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge, für die die ausstellende Typgenehmigungsbehörde in den Vorjahren Typgenehmigungen hinsichtlich der Emissionen erteilt hat;
b)
die Anzahl der Fahrzeuge, die für jede Prüffamilie in Betrieb befindlicher Fahrzeuge gemäß Artikel 4 geprüft wurden;
c)
die Verfügbarkeit von Prüfeinrichtungen und die prognostizierte Entwicklung dieser Verfügbarkeit.

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