ANHANG I VO (EU) 2023/2866
Statistische Auswertung der Ergebnisse der Prüfung auf dem Rollenprüfstand und der Fahrwiderstandsprüfung
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(1)
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Ausgangspunkt
Ausgangspunkt für die statistische Auswertung sind die Werte für CO2 ratio, die für drei einzelne Prüffahrzeuge (N=3) gemäß Artikel 7 Absätze 2 und 3 für die Ergebnisse von Prüfungen auf dem Rollenprüfstand und gemäß Artikel 10 Absatz 4 für die Ergebnisse der Fahrwiderstandsprüfung berechnet werden. Die unter Nummer 2 genannten Kriterien sind dafür maßgeblich, ob zusätzliche Fahrzeuge geprüft werden müssen.- (2)
- Statistische Parameter
Für die Gesamtzahl der geprüften Fahrzeuge (N) sind der Durchschnitt (Xtests) und die Standardabweichung (s) der Prüfergebnisse zu bestimmen: - xi
- der Wert CO2 ratio, der für das einzelne Prüffahrzeug i gemäß Artikel 7 Absätze 2 und 3 für die Ergebnisse von Prüfungen auf dem Rollenprüfstand und gemäß Artikel 10 Absatz 4 für die Ergebnisse der Fahrwiderstandsprüfung berechnet wird.
- (3)
- Bewertung
Für die drei ursprünglich geprüften Fahrzeuge und nach jedem weiteren geprüften Fahrzeug wird der Wert Xtests wie folgt bewertet, um für die betreffende Prüffamilie in Betrieb befindlicher Fahrzeuge oder die betreffende Fahrwiderstandsfamilie eine der folgenden Schlussfolgerungen zu ziehen:- (1)
- Die Familie hat bestanden, wenn
X tests A – t P •s - (2)
- Die Familie hat nicht bestanden, wenn
X tests A t F •s - (3)
- Ein zusätzliches Fahrzeug wird geprüft, wenn
A – t P •sX tests A t F •s
Zahl der geprüften Fahrzeuge | tP | tF |
---|---|---|
3 | 2,2655 | Höchster Wert von 1,1062 und (0,02/s)(1) |
4 | 1,5093 | 0,5970 |
5 | 1,1230 | 0,3737 |
6 | 0,8196 | 0,2430 |
7 | 0,5944 | 0,1548 |
8 | 0,3866 | 0,0902 |
9 | 0,1873 | 0,0402 |
10 | 0,0000 | 0,0000 |
- (4)
- Berechnung der Größenordnung der Abweichung
Für die Berechnung der Größenordnung der Abweichung wird der Durchschnitt (CO2 ratio) als Xtests für die Gesamtzahl der geprüften Fahrzeuge definiert, nachdem die Fahrzeugfamilie gemäß Nummer 3 nicht bestanden hat: Durchschnitt (CO2 ratio) = XtestsFußnote(n):
- (1)
Dabei ist s die gemäß Nummer 2 ermittelte Standardabweichung.
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