ANHANG II VO (EU) 2023/2866
Checkliste für die Auswahl von Fahrzeugen für Prüfungen zur Überprüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge
„Ausschlusskriterien” bedeutet, dass das Fahrzeug, wenn die beschriebene Bedingung erfüllt ist (Antwort auf die Frage ist „ja” ), nicht für Prüfungen zur Überprüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge ausgewählt werden kann. „Vertraulich” bedeutet, dass diese Informationen von der ausstellenden Typgenehmigungsbehörde gegebenenfalls aufbewahrt, jedoch nicht in den der Kommission vorgelegten Prüfbericht aufgenommen werden.- (1)
- Fahrzeugmerkmale
- 1.1.
- Folgende Angaben sind festzuhalten und in den Prüfbericht aufzunehmen:
1.1.1. | FIN: | VERTRAULICH |
---|---|---|
1.1.2. | Kilometerleistung: | |
1.1.3. | Datum der Erstzulassung: | |
1.1.4. | TAN (Typgenehmigungsnummer für das vollständige Fahrzeug): | |
1.1.5. | Typgenehmigungsnummer hinsichtlich der Emissionen: | |
1.1.6. | VFN (Kennung der Interpolationsfamilie des Fahrzeugs): | |
1.1.7. | Kennung der Fahrwiderstandsfamilie: | |
1.1.8. | Name des Reifenherstellers, Typ und Identifizierungsnummer (sofern verfügbar) der Reifen: |
- 1.2.
- Die folgenden Ausschlusskriterien sind zu prüfen:
Ja/Nein | ||
---|---|---|
1.2.1. | Kilometerleistung: Beträgt die Kilometerleistung weniger als 3000 km oder mehr als 100000 km? | |
1.2.2. | Datum der Erstzulassung: Liegt dieses Datum mehr als fünf Jahre vor dem Datum der Auswahl des Fahrzeugs? |
- (2)
- Befragung des Fahrzeughalters/-nutzers
(Der Fahrzeughalter darf nicht wissen, was die Folgen seiner Antworten sind.)- 2.1.
- Folgende Angaben sind festzuhalten:
2.1.1. | Name des Fahrzeughalters | VERTRAULICH |
2.1.2. | Kontaktdaten (Anschrift/Telefonnummer) | VERTRAULICH |
- 2.2.
- Die folgende Ausschlusskriterien sind zu prüfen:
Unbefugte Nutzung des Fahrzeugs | Ja/Nein | |
---|---|---|
2.2.1. | Wurden mit dem Fahrzeug schwere Lasten transportiert, die über den vom Hersteller angegebenen Grenzwerten liegen? | |
2.2.2. | Wurde das Fahrzeug in Rennen oder im Motorsport eingesetzt? | |
2.2.3. | Wurde das Fahrzeug zu mehr als 10 % der Fahrzeit außerhalb der EU-Mitgliedstaaten genutzt? | |
2.2.4. | Wurde das Fahrzeug jemals mit einer falschen Kraftstoffart (z. B. Benzin anstelle von Diesel) oder mit nicht handelsüblichem Kraftstoff von EU-Qualität (Kraftstoffmischungen oder über den Schwarzmarkt bezogener Kraftstoff) betankt? | |
2.2.5. | Wurde ein Kraftstoffadditiv verwendet, für das keine Genehmigung des Herstellers vorliegt? | |
Unbefugte Reparaturen | ||
2.2.6. | Wurde das Fahrzeug nicht gemäß Herstelleranweisungen gewartet? | |
2.2.7. | Wurden unbefugte größere Reparaturen am Motor/Fahrzeug durchgeführt? | |
2.2.8. | War das Fahrzeug an einem schweren Unfall beteiligt? | |
Unbefugte Änderungen | ||
2.2.9. | Hat eine Leistungserhöhung/ein Tuning stattgefunden? | |
2.2.10. | Wurde ein Teil des Abgasnachbehandlungssystems dauerhaft entfernt? | |
2.2.11. | Wurden nicht zugelassene Geräte eingebaut (Harnstoff-Neutralisator, Emulator usw.)? |
- (3)
- Fahrzeuginspektion
- 3.1.
- Folgende Angaben sind in den Prüfbericht aufzunehmen:
3.1.1. | Kalibrierung, Ersatzteilnummer und Teilenummer Antriebsstrangsteuermodul | |
3.1.2. | OBD-Diagnose | Diagnose-Fehlercodes ablesen und Fehlerprotokoll ausdrucken(1). |
3.1.3. | Abfrage OBD-Wartungsbetrieb 09 | Wartungsbetrieb 09 ablesen und Informationen protokollieren. |
3.1.4. | OBD-Wartungsbetrieb 07 | Wartungsbetrieb 07 ablesen und Informationen protokollieren. |
3.1.5. | Bilder des geprüften Fahrzeugs einschließlich des Unterbodens |
Anmerkung: Alle Kontrollen, für die OBD-Anschlüsse erforderlich sind, sind vor und nach Abschluss der Emissionsprüfung durchzuführen.
- 3.2.
- Die folgenden Ausschlusskriterien sind zu prüfen:
Ja/Nein | ||
---|---|---|
3.2.1. | Leuchten an der Instrumententafel Warnlampen, mit denen angezeigt wird, dass am Fahrzeug- oder am Abgasnachbehandlungssystem eine Störung vorliegt, die mit einer regulären Wartungsmaßnahme nicht behoben werden kann? (Fehlfunktionswarnleuchte, Motorkontrollleuchte usw.?) | |
3.2.2. | Wurden aerodynamische Nachrüstungen vorgenommen, die sich vor den Prüfungen nicht wieder rückgängig machen lassen? (Anmerkung: Dachkoffer, Lastregale, Spoiler usw. lassen sich entfernen.) Fehlen standardmäßige aerodynamische Bauteile (Luftabweiser, Front-/Heckdiffusoren usw.)? | (Ausschlusskriterien nur für Fahrwiderstandsprüfungen) |
- 3.3.
- Sind die folgenden Bedingungen nicht erfüllt, kann das Fahrzeug dennoch ausgewählt werden, sofern vor der Durchführung von Prüfungen zur Überprüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge geeignete Maßnahmen ergriffen werden:
Durchzuführende Kontrolle | Festgestelltes Problem und zu ergreifende Maßnahme | |
---|---|---|
3.3.1. | Kraftstofftankfüllstand | Wenn die Kontrolllampe für die Kraftstoffreserve LEUCHTET, vor der Prüfung betanken. |
3.3.2. | AdBlue | Falls die SCR-Lampe nach dem Starten des Motors leuchtet, sollte vor der Prüfung des Fahrzeugs AdBlue nachgefüllt oder eine entsprechende Reparatur durchgeführt werden. |
3.3.3. | Luftfilter und Ölfilter Auf Verunreinigungen und Schäden untersuchen. Bei Schäden oder schweren Verunreinigungen oder bei weniger als 800 km vor dem nächsten empfohlenen Wechsel | Filter austauschen. |
3.3.4. | Kontrolle der Flüssigkeitsstände und Klasse Die Mindest- und Höchstmarken (für Motoröl, Kühlflüssigkeit) kontrollieren. Auffüllen, wenn unter Mindestmarke. | Auffüllen, wenn unter Mindestmarke. Bei anderer Klasse austauschen. |
3.3.5. | Zündkabel (Benzin) Überprüfung der Zündkerzen, Kabel usw. | Bei Schäden ersetzen. |
3.3.6. | Wartung Überprüfen, ob die nächste geplante Wartung nach weniger als 800 km erfolgen soll. Falls ja, die Wartung durchführen. | Falls ja, die Wartung durchführen. |
3.3.7. | NUR für Fahrwiderstandsprüfungen: Kontrolle, ob die Spureinstellung und die verstellbare Fahrzeughöhe/Bodenfreiheit außerhalb der Vorgaben liegen. | Wenn ja, ist die Spureinstellung und die Fahrzeughöhe/Bodenfreiheit so einzustellen, dass die Vorgaben eingehalten werden. |
3.3.8. | NUR für Fahrzeuge, die eine Kilometerleistung von über 40000 km haben oder älter als 2 Jahre sind. | Ersatz der Niederspannungsbatterie durch eine neue gleichwertige Batterie. |
Fußnote(n):
- (1)
Alle Systeme müssen Teil der OBD-Diagnose sein, und „Protokolle/Informationen zu erkannten und diagnostizierten Fehlern” müssen Teil des Prüfberichts sein. Dadurch wird sichergestellt, dass Fehler, die indirekte Auswirkungen auf die Emissionen haben, ordnungsgemäß erkannt werden können.
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