Artikel 3 VO (EU) 2023/2867

Auswahl von Prüffamilien in Betrieb befindlicher Fahrzeuge

Jede ausstellende Typgenehmigungsbehörde wählt jährlich eine Stichprobe von Prüffamilien in Betrieb befindlicher Fahrzeuge aus, für die sie Typgenehmigungen hinsichtlich der Emissionen erteilt hat. Die Auswahl muss mindestens eine Prüffamilie in Betrieb befindlicher Fahrzeuge pro Hersteller umfassen, für die die ausstellende Typgenehmigungsbehörde in den drei Kalenderjahren vor der Überprüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge Typgenehmigungen hinsichtlich der Emissionen erteilt hat.

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