Artikel 6 VO (EU) 2023/2867
Finanzierung der Überprüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge
Die ausstellende Typgenehmigungsbehörde sorgt dafür, dass ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um die Kosten der Überprüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge zu decken. Diese Kosten werden durch Gebühren gedeckt, die die ausstellende Typgenehmigungsbehörde beim Hersteller erheben kann. Die Gebühren müssen die Schritte der Überprüfung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge abdecken, die für eine Schlussfolgerung der Typgenehmigungsbehörde gemäß Artikel 5 Absatz 2 erforderlich sind.
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