Artikel 1 VO (EU) 2023/314

Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/2251

Die Delegierte Verordnung (EU) 2016/2251 wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 36 Absatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

a)
ab dem 30. Juni 2025, wenn für die Zwecke von Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 für den betreffenden Drittstaat kein Beschluss über die Gleichwertigkeit nach Artikel 13 Absatz 2 der genannten Verordnung erlassen wurde;.

2.
Artikel 37 Absatz 3 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

a)
ab dem 30. Juni 2025, wenn für die Zwecke von Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 für den betreffenden Drittstaat kein Beschluss über die Gleichwertigkeit nach Artikel 13 Absatz 2 der genannten Verordnung erlassen wurde;.

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