Artikel 2 VO (EU) 2023/330

Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126

Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/126 wird wie folgt berichtigt:

1.
Artikel 17 Absatz 8 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

b)
die geernteten Erzeugnisse denaturiert sind;

2.
Artikel 23 Absatz 1 Unterabsatz 5 erhält folgende Fassung:

Bei den Interventionen „Absatzförderung, Kommunikation” und „Kommunikationsmaßnahmen” gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe f und Absatz 2 Buchstabe l der Verordnung (EU) 2021/2115 und bei Maßnahmen durch Branchenverbände sowie bei Absatzförderung und Kommunikationsmaßnahmen in Drittländern gemäß Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben i, j und k der genannten Verordnung dürfen die Ausgaben für die den Begünstigten unmittelbar entstandenen Verwaltungs- und Personalkosten 50 % der Gesamtkosten der Intervention nicht übersteigen.

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