Artikel 1 VO (EU) 2023/341
Die Zulassung des im Anhang genannten Wirkstoffs und der dort genannten Zubereitungen, die der Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe” und der Funktionsgruppe „Vitamine, Provitamine und chemisch eindeutig beschriebene Stoffe mit ähnlicher Wirkung” angehören, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
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