Artikel 1 VO (EU) 2023/365
Die Auslaufüberprüfung wird eingestellt, sofern sie Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in der Ukraine betrifft.
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