Artikel 2 VO (EU) 2023/366
Zulassung
Die Verwendung der im Anhang beschriebenen Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren” einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen für Ziervögel zugelassen.
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