Artikel 1 VO (EU) 2023/366
Verlängerung der Zulassung
Die Zulassung für die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren” einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen für Masthühner, Junghennen sowie Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung außer für Legezwecke verlängert.
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