ANHANG I VO (EU) 2023/443

VERZEICHNIS DER ANHÄNGE

ANHANG I Verwaltungsvorschriften für die EG-Typgenehmigung
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3 Muster des Beschreibungsbogens
Anlage 3a Dokumentation
Anlage 3b Methodik für die Bewertung der zusätzlichen Emissionsstrategie (AES)
Anlage 4 Muster eines EG-Typgenehmigungsbogens
Anlage 5
Anlage 6 Nummerierungsschema der EG-Typgenehmigung
Anlage 7 Bescheinigung des Herstellers über die Übereinstimmung mit den Anforderungen an die Leistung des OBD-Systems im Betrieb
Anlage 8a Prüfberichte
Anlage 8b Prüfbericht über den Fahrwiderstand auf der Straße
Anlage 8c Muster des Prüfblatts
Anlage 8d Prüfungen auf Verdunstungsemissionen – Prüfbericht
ANHANG II Methode für die Prüfung der Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge
Anlage 1 Kriterien für die Fahrzeugauswahl und für die Entscheidung „nicht bestanden”
Anlage 2 Vorgaben für die Prüfungen Typ 4 für die Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge
Anlage 3 ISC-Prüfbericht
Anlage 4 ISC-Jahresbericht der ausstellenden Typgenehmigungsbehörde
Anlage 5 Transparenzliste
ANHANG IIIA Nachprüfung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb (RDE)
Anlage 1 Reserviert
Anlage 2 Reserviert
Anlage 3 Reserviert
Anlage 4 Prüfverfahren für Fahrzeugemissionsprüfungen mit einem portablen Emissionsmesssystem (PEMS)
Anlage 5 Spezifikationen und Kalibrierung der PEMS-Bauteile und -Signale
Anlage 6 Validierung des PEMS und nicht rückführbarer Abgasmassendurchsatz
Anlage 7 Bestimmung der momentanen Emissionen
Anlage 8 Bewertung der Gültigkeit der Fahrt insgesamt mit der Methode des gleitenden Mittelungsfensters
Anlage 9 Bewertung einer zu hohen oder zu geringen Fahrtdynamik
Anlage 10 Verfahren zur Bestimmung des kumulierten positiven Höhenunterschieds einer PEMS-Fahrt
Anlage 11 Berechnung der endgültigen RDE-Emissionsergebnisse
Anlage 12 Bescheinigung des Herstellers über die RDE-Übereinstimmung
ANHANG IV Emissionsdaten, die bei der Typgenehmigung für die Zwecke der technischen Überwachung erforderlich sind
Anlage 1 Prüfung der Emission von Kohlenmonoxid im Leerlauf (Prüfung Typ 2)
Anlage 2 Messung der Rauchgastrübung
ANHANG V Prüfung der Gasemissionen aus dem Kurbelgehäuse (Prüfung Typ 3)
ANHANG VI Bestimmung der Verdunstungsemissionen (Prüfung Typ 4)
ANHANG VII Überprüfung der Dauerhaltbarkeit von emissionsmindernden Einrichtungen (Prüfung Typ 5)
ANHANG VIII Prüfung der durchschnittlichen Abgasemissionen bei niedrigen Umgebungstemperaturen (Prüfung Typ 6)
ANHANG IX Spezifikationen der Bezugskraftstoffe
ANHANG X
ANHANG XI On-Board-Diagnosesysteme (OBD-Systeme) für Kraftfahrzeuge
Anlage 1 Leistung im Betrieb
ANHANG XII Typgenehmigung von mit Ökoinnovationen ausgestatteten Fahrzeugen und Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen, für die eine Mehrstufen-Typgenehmigung oder eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung beantragt wird
ANHANG XIII EG-Typgenehmigung von emissionsmindernden Einrichtungen für den Austausch als selbstständige technische Einheit
Anlage 1 Muster des Beschreibungsbogens
Anlage 2 Muster eines EG-Typgenehmigungsbogens
Anlage 3 Muster eines EG-Typgenehmigungszeichens
ANHANG XIV
ANHANG XV
ANHANG XVI Anforderungen für Fahrzeuge, die ein Reagens für ihr Abgasnachbehandlungssystem benötigen
ANHANG XVII Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 692/2008
ANHANG XVIII Änderungen der Richtlinie 2007/46/EG
ANHANG XIX Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012
ANHANG XX Messung der Nutzleistung und der höchsten 30-Minuten-Leistung elektrischer Antriebsstränge
ANHANG XXI Verfahren für die Emissionsprüfung Typ 1
ANHANG XXII Einrichtungen zur fahrzeuginternen Überwachung des Kraftstoff- und/oder Stromverbrauchs

Anlage 3

MUSTER

BESCHREIBUNGSBOGEN Nr. …

IN BEZUG AUF DIE EG-TYPGENEHMIGUNG EINES FAHRZEUGS HINSICHTLICH DER EMISSIONEN

Die nachstehenden Angaben, soweit sie infrage kommen, sind zusammen mit einem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese im Format A4 ausgeführt oder auf dieses Format gefaltet sein und hinreichende Einzelheiten in geeignetem Maßstab enthalten. Liegen Fotografien bei, so müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten. Haben die Systeme, Bauteile oder selbstständigen technischen Einheiten elektronische Steuerungen, so sind Angaben zu ihren Leistungsmerkmalen zu machen.
0.ALLGEMEINES
0.1.Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): …
0.2.Typ: …
0.2.1.Handelsbezeichnungen (sofern vorhanden): …
0.2.2.1.

Zulässige Parameterwerte bei einer Mehrstufen-Typgenehmigung zur Verwendung der Emissionswerte, Werte für Verbrauchs und/oder Reichweite des Basisfahrzeugs (ggf. Spanne angeben):

Tatsächliche Masse des endgültigen Fahrzeugs (in kg): …

Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand des endgültigen Fahrzeugs (in kg): …

Stirnfläche des endgültigen Fahrzeugs (in cm2): …

Rollwiderstand (in kg/t): …

Querschnittsfläche des Lufteinlasses am Kühlergrill (in cm2): …

0.2.3.Kennungen der Familie:
0.2.3.1.Interpolationsfamilie: …
0.2.3.2.ATCT-Familien: …
0.2.3.3.PEMS-Familie: …
0.2.3.4.Fahrwiderstandsfamilie
0.2.3.4.1.Fahrwiderstandsfamilie VH: …
0.2.3.4.2.Fahrwiderstandsfamilie VL: …
0.2.3.4.3.Innerhalb der Interpolationsfamilie anwendbare Fahrwiderstandsfamilien: …
0.2.3.5.Fahrwiderstandsmatrix-Familien: …
0.2.3.6.Familien mit periodischer Regenerierung: …
0.2.3.7.Verdunstungsprüffamilien: …
0.2.3.8.OBD-Familien: …
0.2.3.9.Dauerhaltbarkeitsfamilien: …
0.2.3.10.ER-Familien: …
0.2.3.11.Familien gasbetriebener Fahrzeuge: …
0.2.3.12.
0.2.3.13.KCO2-Korrekturfaktorfamilie: …
0.2.4.andere Familien: …
0.4.Fahrzeugklasse(c): …
0.5Name und Anschrift des Herstellers
0.8.Namen und Anschriften der Fertigungsstätten: …
0.9.(Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …
1ALLGEMEINE BAUMERKMALE
1.1.Fotos und/oder Zeichnungen eines repräsentativen Fahrzeugs/Bauteils/einer selbstständigen technischen Einheit (1):
1.3.3.Angetriebene Achsen (Zahl, Lage, Verbindung): …
2

MASSEN UND ABMESSUNGEN (f) (g) (7)

(in kg und mm) (gegebenenfalls auf Zeichnungen verweisen)

2.6.

Masse in fahrbereitem Zustand (h)

a)
(Größt- und Kleinstwert für jede Variante): …

2.6.3.Rotierende Masse: 3 % der Summe aus der Masse im fahrbereiten Zustand und 25 kg oder Wert, pro Achse (in kg): …
2.8.Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand nach Angabe des Herstellers (i) (3): …
3ANTRIEBSENERGIEWANDLER (k)
3.1.Hersteller der Antriebsenergiewandler: …
3.1.1.Baumusterbezeichnung des Herstellers (entsprechend der Angabe am Antriebsenergiewandler oder einer anderen Kennzeichnung): …
3.2.Verbrennungsmotor
3.2.1.1.

Arbeitsverfahren: Fremdzündung/Selbstzündung/bivalent (1)

Arbeitsweise: Viertakt/Zweitakt/Drehkolbenmotor (1)

3.2.1.2.Anzahl und Anordnung der Zylinder: …
3.2.1.2.1.Bohrung (1): … mm
3.2.1.2.2.Hub (1): … mm
3.2.1.2.3.Zündfolge: …
3.2.1.3.Hubraum (m): … cm3
3.2.1.4.Volumetrisches Verdichtungsverhältnis (2): …
3.2.1.5.Zeichnungen des Brennraums, des Kolbenbodens und bei Fremdzündungsmotoren der Kolbenringe: …
3.2.1.6.Normale Leerlaufdrehzahl (2): … min–1
3.2.1.6.1.Erhöhte Leerlaufdrehzahl (2): … min–1
3.2.1.8.Motornennleistung (n): … kW bei … min–1 (vom Hersteller angegebener Wert)
3.2.1.9.Höchste zulässige Motordrehzahl nach Angabe des Herstellers: … min–1
3.2.1.10.Maximales Nettodrehmoment (n): … Nm bei … min–1 (vom Hersteller angegebener Wert)
3.2.1.11.Der Korrekturfaktor für den Ausgleich der Umgebungsbedingungen wird gemäß Anhang 5 Absatz 5.4.3 der UN-Regelung Nr. 85 auf 1 festgesetzt: ja/nein (1).
3.2.2.Kraftstoff
3.2.2.1.Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas oder Biomethan/Ethanol (E85)/Biodiesel/Wasserstoff (1), (6)
3.2.2.1.1.ROZ unverbleit: …
3.2.2.4.Kraftstoffart des Fahrzeugs: Monovalentes, bivalentes, Flexfuel-Fahrzeug (1)
3.2.2.5.Maximal zulässiger Anteil des Biokraftstoffs am Kraftstoffgemisch (nach Angabe des Herstellers): … Vol.-%
3.2.4.Kraftstoffzuführung:
3.2.4.1.Durch Vergaser: ja/nein (1)
3.2.4.2.Mit Kraftstoffeinspritzung (nur bei Selbstzündungs- oder Zweistoffmotor): ja/nein (1)
3.2.4.2.1.Systembeschreibung (Common Rail/Einspritzdüsen/Pumpe usw.): …
3.2.4.2.2.Arbeitsverfahren: Direkteinspritzung/Vorkammer/Wirbelkammer (1)
3.2.4.2.3.Einspritz-/Förderpumpe
3.2.4.2.3.1.Fabrikmarken: …
3.2.4.2.3.2.Typen: …
3.2.4.2.3.3.Maximale Einspritzmenge (1) (2): … mm3 je Hub oder Takt bei einer Motordrehzahl von: … min–1 oder wahlweise Kennfeld: … (Ist eine Ladedruckregelung vorhanden, so sind die charakteristische Kraftstoffzufuhr und der Ladedruck bezogen auf die jeweilige Motordrehzahl anzugeben.)
3.2.4.2.4.Kontrolle der Motordrehzahlbegrenzung
3.2.4.2.4.2.1.Abregeldrehzahl bei Volllast: … min–1
3.2.4.2.4.2.2.Höchste Drehzahl ohne Last: … min–1
3.2.4.2.6.Einspritzdüsen:
3.2.4.2.6.1.Fabrikmarken: …
3.2.4.2.6.2.Typen: …
3.2.4.2.8.Zusätzliche Starthilfe
3.2.4.2.8.1.Fabrikmarken: …
3.2.4.2.8.2.Typen: …
3.2.4.2.8.3.Systembeschreibung: …
3.2.4.2.9.Elektronisch geregelte Einspritzung: ja/nein (1)
3.2.4.2.9.1.Fabrikmarken: …
3.2.4.2.9.2.Typen:
3.2.4.2.9.3Beschreibung des Systems: …
3.2.4.2.9.3.1.Fabrikmarke und Typ des elektronischen Steuergeräts (ECU): …
3.2.4.2.9.3.1.1.Softwareversion des elektronischen Steuergeräts (ECU): …
3.2.4.2.9.3.2.Fabrikmarke und Typ des Kraftstoffreglers: …
3.2.4.2.9.3.3.Fabrikmarke und Typ des Luftmengenmessers: …
3.2.4.2.9.3.4.Fabrikmarke und Typ des Kraftstoffmengenteilers: …
3.2.4.2.9.3.5.Fabrikmarke und Typ des Klappenstutzens: …
3.2.4.2.9.3.6.Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Wassertemperatursensors: …
3.2.4.2.9.3.7.Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Lufttemperatursensors: …
3.2.4.2.9.3.8.Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Luftdrucksensors: …
3.2.4.3.Mit Kraftstoffeinspritzung (nur bei Fremdzündungsmotor): ja/nein (1)
3.2.4.3.1.Arbeitsverfahren: Zentral-/Mehrpunkt-,/Direkteinspritzung/Sonstige (genaue Angabe) (1): …
3.2.4.3.2.Fabrikmarken: …
3.2.4.3.3.Typen: …
3.2.4.3.4.Systembeschreibung (bei anderen als kontinuierlichen Einspritzsystemen sind entsprechende Detailangaben zu machen): …
3.2.4.3.4.1.Fabrikmarke und Typ des elektronischen Steuergeräts (ECU): …
3.2.4.3.4.1.1.Softwareversion des elektronischen Steuergeräts (ECU): …
3.2.4.3.4.3.Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Luftmengenmessers: …
3.2.4.3.4.8.Fabrikmarke und Typ des Klappenstutzens: …
3.2.4.3.4.9.Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Wassertemperatursensors: …
3.2.4.3.4.10.Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Lufttemperatursensors: …
3.2.4.3.4.11.Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Luftdrucksensors: …
3.2.4.3.5.Einspritzdüsen
3.2.4.3.5.1.Fabrikmarke: …
3.2.4.3.5.2.Typ: …
3.2.4.3.7.Kaltstartsystem:
3.2.4.3.7.1.Funktionsprinzipien: …
3.2.4.3.7.2.Grenzen des Betriebsbereichs/Einstellwerte (1) (2): …
3.2.4.4.Kraftstoffpumpe
3.2.4.4.1.Druck (2): … kPa oder Kennfeld (2): …
3.2.4.4.2.Fabrikmarken: …
3.2.4.4.3.Typen: …
3.2.5.Elektrische Anlage
3.2.5.1.Nennspannung: … V, Anschluss an Masse positiv oder negativ (1)
3.2.5.2.Generator
3.2.5.2.1.Typ: …
3.2.5.2.2.Nennleistung: … VA
3.2.6.Zündung (nur Motoren mit Fremdzündung)
3.2.6.1.Fabrikmarken: …
3.2.6.2.Typen: …
3.2.6.3.Arbeitsverfahren: …
3.2.6.6.Zündkerzen
3.2.6.6.1.Fabrikmarke: …
3.2.6.6.2.Typ: …
3.2.6.6.3.Abstandseinstellung: … mm
3.2.6.7.Zündspulen
3.2.6.7.1.Fabrikmarke: …
3.2.6.7.2.Typ: …
3.2.7.Kühlsystem: Flüssigkeit/Luft (1)
3.2.7.1.Nenneinstellwert des Motortemperaturreglers: …
3.2.7.2.Flüssigkeitskühlung
3.2.7.2.1.Art der Flüssigkeit: …
3.2.7.2.2.Umwälzpumpen: ja/nein (1)
3.2.7.2.3.Merkmale: … oder
3.2.7.2.3.1.Fabrikmarken: …
3.2.7.2.3.2.Typen: …
3.2.7.2.4.Übersetzungsverhältnisse: …
3.2.7.2.5.Beschreibung des Lüfters und seines Antriebs: …
3.2.7.3.Luft
3.2.7.3.1.Lüfter: ja/nein (1)
3.2.7.3.2.Merkmale: … oder
3.2.7.3.2.1.Fabrikmarken: …
3.2.7.3.2.2.Typen: …
3.2.7.3.3.Übersetzungsverhältnisse: …
3.2.8.Ansaugsystem
3.2.8.1.Turbolader: ja/nein (1)
3.2.8.1.1.Fabrikmarken: …
3.2.8.1.2.Typen: …
3.2.8.1.3.Beschreibung des Systems (z. B. maximaler Ladedruck: … kPa; Druckablassventil (wastegate), falls zutreffend): …
3.2.8.2.Ladeluftkühler: ja/nein (1)
3.2.8.2.1.Typ: Luft-Luft/Luft-Wasser (1)
3.2.8.3.Unterdruck im Einlasssystem bei Motornenndrehzahl und Volllast (nur bei Selbstzündungsmotoren)
3.2.8.4.Beschreibung und Zeichnungen der Ansaugleitungen und ihres Zubehörs (Ansaugluftsammler, Vorwärmeinrichtung, zusätzliche Ansaugstutzen usw.): …
3.2.8.4.1.Beschreibung des Ansaugkrümmers (einschließlich Zeichnungen und/oder Fotos): …
3.2.8.4.2.Luftfilter, Zeichnungen: … oder
3.2.8.4.2.1.Fabrikmarken: …
3.2.8.4.2.2.Typen: …
3.2.8.4.3.Ansauggeräuschdämpfer, Zeichnungen: … oder
3.2.8.4.3.1.Fabrikmarken: …
3.2.8.4.3.2.Typen: …
3.2.9.Auspuffanlage
3.2.9.1.Beschreibung und/oder Zeichnung des Auspuffkrümmers: …
3.2.9.2.Beschreibung und/oder Zeichnung der Auspuffanlage: …
3.2.9.3.Maximal zulässiger Abgasgegendruck bei Motornenndrehzahl und Volllast (nur bei Selbstzündungsmotoren): … kPa
3.2.10.Kleinste Querschnittsfläche der Ansaug- und Auslasskanäle: …
3.2.11.Ventilsteuerzeiten oder entsprechende Angaben
3.2.11.1.Größter Ventilhub, Öffnungs- und Schließwinkel in Bezug auf die Totpunkte oder entsprechende Angaben bei anderen Steuersystemen. Bei einem System mit variablen Steuerzeiten, minimale und maximale Steuerzeit: …
3.2.11.2.Bezugs- und/oder Einstellbereiche (1): …
3.2.12.Maßnahmen gegen Luftverunreinigung
3.2.12.1.Einrichtung zur Rückführung der Kurbelgehäusegase (Beschreibung und Zeichnungen): …
3.2.12.2.Emissionsmindernde Einrichtungen (falls nicht an anderer Stelle erwähnt):
3.2.12.2.1.Katalysator:
3.2.12.2.1.1.Anzahl der Katalysatoren und Monolithen (nachstehende Angaben sind für jede einzelne Einheit zu machen): …
3.2.12.2.1.2.Abmessungen, Form und Volumen der Katalysatoren: …
3.2.12.2.1.3.Art der katalytischen Reaktion: …
3.2.12.2.1.4.Gesamtbeschichtung mit Edelmetall: …
3.2.12.2.1.5.Relative Konzentration: …
3.2.12.2.1.6.Trägerkörper (Aufbau und Werkstoff): …
3.2.12.2.1.7.Zelldichte: …
3.2.12.2.1.8.Art der Katalysatorgehäuse: …
3.2.12.2.1.9.Lage der Katalysatoren (Ort und Bezugsentfernung innerhalb des Auspuffstrangs): …
3.2.12.2.1.10.Wärmeschutzschild: ja/nein (1)
3.2.12.2.1.11.Normaler Betriebstemperaturbereich: … o C
3.2.12.2.1.12.Fabrikmarke des Katalysators: …
3.2.12.2.1.13.Teilenummer: …
3.2.12.2.2.Sensoren
3.2.12.2.2.1.Sauerstoff- und/oder Lambdasonden: ja/nein (1)
3.2.12.2.2.1.1.Fabrikmarke: …
3.2.12.2.2.1.2.Ort: …
3.2.12.2.2.1.3.Regelbereich: …
3.2.12.2.2.1.4.Typ oder Arbeitsverfahren: …
3.2.12.2.2.1.5.Teilenummer: …
3.2.12.2.2.2.NOx-Sensor: ja/nein (1)
3.2.12.2.2.2.1.Fabrikmarke: …
3.2.12.2.2.2.2.Typ: …
3.2.12.2.2.2.3.Lage
3.2.12.2.2.3.Partikelsonde: ja/nein (1)
3.2.12.2.2.3.1.Fabrikmarke: …
3.2.12.2.2.3.2.Typ: …
3.2.12.2.2.3.3.Ort: …
3.2.12.2.3.Lufteinblasung: ja/nein (1)
3.2.12.2.3.1.Art (Selbstansaugung, Luftpumpe usw.): …
3.2.12.2.4.Abgasrückführung (AGR) ja/nein (1)
3.2.12.2.4.1.Kennwerte (Fabrikmarke, Typ, Durchflussmenge, Hochdruck/Niederdruck/kombinierter Druck usw.): …
3.2.12.2.4.2.Wassergekühltes System (für jedes AGR-System anzugeben, z. B. Niederdruck/Hochdruck/kombinierter Druck): ja/nein (1)
3.2.12.2.5.Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen (nur bei Benzin- und Ethanolmotoren): ja/nein (1)
3.2.12.2.5.1.Ausführliche Beschreibung der Einrichtungen: …
3.2.12.2.5.2.Zeichnung der Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen: …
3.2.12.2.5.3.Zeichnung des Aktivkohlebehälters: …
3.2.12.2.5.4.Aktivkohle-Trockenmasse: … g
3.2.12.2.5.5.Schematische Darstellung des Kraftstofftanks (nur mit Benzin und Ethanol betriebene Motoren): …
3.2.12.2.5.5.1.Fassungsvermögen, Material und Ausführung des Kraftstofftanksystems: …
3.2.12.2.5.5.2.Beschreibung des Dampfschlauchmaterials, des Kraftstoffleitungsmaterials und der Anschlusstechnik des Kraftstoffsystems: …
3.2.12.2.5.5.3.Versiegeltes Tanksystem: ja/nein
3.2.12.2.5.5.4.Beschreibung der Einstellung des Druckentlastungsventils des Kraftstofftanks (Lufteinlass und Druckentlastung): …
3.2.12.2.5.5.5.Beschreibung des Steuerungssystems für die Spülung: …
3.2.12.2.5.6.Beschreibung und schematische Zeichnung des Wärmeschutzschilds zwischen Kraftstofftank und Auspuffanlage: …
3.2.12.2.5.7.Diffusionsfaktor (Permeability Factor) …
3.2.12.2.6.Partikelfilter: ja/nein (1)
3.2.12.2.6.1.Abmessungen, Form und Volumen des Partikelfilters: …
3.2.12.2.6.2.Aufbau des Partikelfilters: …
3.2.12.2.6.3.Lage (Referenzentfernung innerhalb des Auspuffstranges): …
3.2.12.2.6.4.Fabrikmarke des Partikelfilters: …
3.2.12.2.6.5.Teilenummer: …
3.2.12.2.7On-Board-Diagnose-System (OBD): ja/nein (1)
3.2.12.2.7.1.Schriftliche und/oder bildliche Darstellung der Fehlfunktionsanzeige (MI): …
3.2.12.2.7.2.Liste und Zweck aller vom OBD-System überwachten Bauteile: …
3.2.12.2.7.3.Schriftliche Darstellung (allgemeine OBD-Arbeitsprinzipien) für
3.2.12.2.7.3.1Fremdzündungsmotoren
3.2.12.2.7.3.1.1.Überwachung des Katalysators: …
3.2.12.2.7.3.1.2.Erkennung von Verbrennungsaussetzern: …
3.2.12.2.7.3.1.3.Überwachung der Sauerstoffsonde: …
3.2.12.2.7.3.1.4.Sonstige vom OBD-System überwachte Bauteile: …
3.2.12.2.7.3.2.Selbstzündungsmotoren:
3.2.12.2.7.3.2.1.Überwachung des Katalysators: …
3.2.12.2.7.3.2.2.Überwachung des Partikelfilters: …
3.2.12.2.7.3.2.3.Überwachung des elektronischen Kraftstoffsystems: …
3.2.12.2.7.3.2.5.Sonstige vom OBD-System überwachte Bauteile: …
3.2.12.2.7.4.Kriterien für die Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige (eine bestimmte Zahl von Fahrzyklen oder statistisches Verfahren): …
3.2.12.2.7.5.Liste aller bei dem OBD-System verwendeten Ausgabecodes und Formate (jeweils mit Erläuterung): …
3.2.12.2.7.6.Die folgenden zusätzlichen Informationen sind durch den Fahrzeughersteller bereitzustellen, damit die Herstellung von OBD-kompatiblen Ersatzteilen und Diagnose- und Prüfgeräten ermöglicht wird.
3.2.12.2.7.6.1.Beschreibung des Typs und der Anzahl der Vorkonditionierungszyklen oder alternativen Vorkonditionierungsverfahren, die für die ursprüngliche Typgenehmigung des Fahrzeugs verwendet wurden, und Gründe für deren Auswahl.
3.2.12.2.7.6.2.Eine Beschreibung der Art des OBD-Prüfzyklus bei der ursprünglichen Typgenehmigung des Fahrzeugs in Bezug auf das von dem OBD-System überwachte Bauteil.
3.2.12.2.7.6.3.

Umfassende Unterlagen, in denen alle Bauteile beschrieben sind, die im Rahmen der Strategie zur Meldung von Funktionsstörungen und der Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige überwacht werden (feste Anzahl von Fahrzyklen oder statistische Methode), einschließlich eines Verzeichnisses einschlägiger sekundär ermittelter Parameter für jedes Bauteil, das durch das OBD-System überwacht wird. Eine Liste aller vom OBD-System verwendeten Ausgabecodes und -formate (jeweils mit Erläuterung) für einzelne emissionsrelevante Bauteile des Antriebsstrangs und für einzelne nicht emissionsrelevante Bauteile, wenn deren Überwachung die Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige bestimmt. Insbesondere müssen die Daten in Modus $05 Test ID $21 bis FF und die Daten in Modus $06 ausführlich erläutert werden.

Bei Fahrzeugtypen mit einer Datenübertragungsverbindung gemäß ISO 15765-4 „Road vehicles - Diagnostics on Controller Area Network (CAN) - Part 4: Requirements for emissions-related systems” sind die Daten in Modus $06 Test ID $00 bis FF für jede überwachte ID des OBD-Systems ausführlich zu erläutern.

3.2.12.2.7.6.4.Die oben verlangten Auskünfte können durch Ausfüllen der unten stehenden Tabelle gegeben werden:
3.2.12.2.7.6.4.1.

Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge

BauteilFehlercodeÜberwachungsstrategieKriterien für die Meldung von StörungenKriterien für die Aktivierung der FehlfunktionsanzeigeSekundärparameterVorkonditionierungNachweisprüfung
KatalysatorP0420Signale der Sauerstoffsonden 1 und 2Unterschied zwischen Signalen von Sonde 1 und 2Dritter ZyklusMotordrehzahl, A/F-Modus, KatalysatortemperaturZwei Zyklen Typ 1Typ 1

3.2.12.2.8.Anderes System: …
3.2.12.2.8.2.Fahreraufforderungssystem
3.2.12.2.8.2.3.Art des Aufforderungssystems: kein Neustart des Motors nach Countdown/Anlasssperre nach Betankung/Tanksperre/Leistungsdrosselung
3.2.12.2.8.2.4.Beschreibung des Aufforderungssystems
3.2.12.2.8.2.5.Wert, der der mittleren Reichweite des Fahrzeugs mit vollem Kraftstoffbehälter entspricht: … km
3.2.12.2.10.System mit periodischer Regenerierung: (nachstehende Angaben sind für jede selbstständige Einheit einzeln anzugeben)
3.2.12.2.10.1.Verfahren oder Einrichtung zur Regenerierung, Beschreibung und/oder Zeichnung: …
3.2.12.2.10.2.Zahl der Fahrzyklen der Prüfung Typ 1 oder der entsprechenden Prüfzyklen auf dem Motorprüfstand zwischen zwei Zyklen, in denen Regenerationsphasen auftreten, unter den Bedingungen für die Prüfung Typ 1 (Strecke „D” ): …
3.2.12.2.10.2.1.Anwendbarer Zyklus Typ 1 (anzuwendendes Verfahren angeben: Anhang XXI oder UNECE-Regelung Nr. 83): …
3.2.12.2.10.2.2.Zahl der für die Regenerierung erforderlichen, vollständigen anzuwendenden Prüfzyklen (Strecke ‚d‘)
3.2.12.2.10.3.Beschreibung des Verfahrens zur Bestimmung der Anzahl der Zyklen zwischen zwei Zyklen, in denen Regenerationsphasen auftreten: …
3.2.12.2.10.4.Parameter für die Bestimmung des Belastungsgrads, bei dem die Regenerierung eingeleitet wird (d. h. Temperatur, Druck usw.): …
3.2.12.2.10.5.Beschreibung des Verfahrens zur Beladung des Systems: …
3.2.12.2.11.Katalysator-Vorrichtungen, in denen selbstverbrauchende Reagenzien verwendet werden (nachstehende Angaben sind für jede selbstständige Einheit einzeln anzugeben): ja/nein (1)
3.2.12.2.11.1.Art und Konzentration des erforderlichen Reagens: …
3.2.12.2.11.2.Normaler Betriebstemperaturbereich des Reagens: …
3.2.12.2.11.3.Internationale Norm: …
3.2.12.2.11.4.Häufigkeit der Nachfüllung des Reagensvorrates: im laufenden Betrieb/bei der planmäßigen Wartung (falls zutreffend):
3.2.12.2.11.5.Anzeige des Reagensfüllstands: (Beschreibung und Lage) ...
3.2.12.2.11.6.Reagensbehälter
3.2.12.2.11.6.1.Fassungsvermögen: …
3.2.12.2.11.6.2.Heizanlage: ja/nein
3.2.12.2.11.6.2.1.Beschreibung oder Zeichnung
3.2.12.2.11.7.Reagenssteuergerät: ja/nein (1)
3.2.12.2.11.7.1.Fabrikmarke: …
3.2.12.2.11.7.2.Typ: …
3.2.12.2.11.8.Reagens-Einspritzdüse (Fabrikmarke, Typ und Lage): …
3.2.12.2.11.9.Sensor für die Reagensqualität (Fabrikmarke, Typ und Lage): …
3.2.12.2.12.Wassereinspritzung: ja/nein (1)
3.2.13.Rauchgastrübung
3.2.13.1.Anbringungsstelle des Symbols für den Absorptionskoeffizienten (nur bei Selbstzündungsmotoren): … …
3.2.14.Angaben über Einrichtungen zur Kraftstoffeinsparung (falls nicht in anderen Abschnitten aufgeführt): …
3.2.15.Flüssiggas-Kraftstoffanlage: ja/nein (1)
3.2.15.1.Typgenehmigungsnummer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 (r) oder Verordnung (EU) 2019/2144(s): …
3.2.15.2.Elektronisches Motorsteuergerät für Flüssiggas-Kraftstoffanlagen
3.2.15.2.1.Fabrikmarken: …
3.2.15.2.2.Typen: …
3.2.15.2.3.Abgasrelevante Einstellmöglichkeiten: …
3.2.15.3.Sonstige Unterlagen
3.2.15.3.1.Beschreibung des Schutzes des Katalysators beim Umschalten vom Benzin- auf Flüssiggasbetrieb und umgekehrt: …
3.2.15.3.2.Systemplan (elektrische Verbindungen, Unterdruckanschlüsse, Ausgleichsschläuche usw.): …
3.2.15.3.3.Zeichnung des Symbols: …
3.2.16.Erdgas-Kraftstoffanlage: ja/nein (1)
3.2.16.1.Typgenehmigungsnummer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 oder Verordnung (EU) 2019/2144: …
3.2.16.2.Elektronisches Motorsteuergerät für Erdgas-Kraftstoffanlagen
3.2.16.2.1.Fabrikmarken: …
3.2.16.2.2.Typen: …
3.2.16.2.3.Abgasrelevante Einstellmöglichkeiten: …
3.2.16.3.Sonstige Unterlagen
3.2.16.3.1.Beschreibung des Schutzes des Katalysators beim Umschalten vom Benzin- auf Erdgasbetrieb und umgekehrt: …
3.2.16.3.2.Systemplan (elektrische Verbindungen, Unterdruckanschlüsse, Ausgleichsschläuche usw.): …
3.2.16.3.3.Zeichnung des Symbols: …
3.2.18.Wasserstoffzufuhrsystem: ja/nein (1)
3.2.18.1.EG-Typgenehmigungsnummer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 79/2009 oder Verordnung (EU) 2019/2144: …
3.2.18.2.Elektronisches Motorsteuergerät für Wasserstoff-Kraftstoffanlagen
3.2.18.2.1.Fabrikmarken: …
3.2.18.2.2.Typen: …
3.2.18.2.3.Abgasrelevante Einstellmöglichkeiten: …
3.2.18.3.Sonstige Unterlagen
3.2.18.3.1.Beschreibung des Schutzes des Katalysators beim Umschalten vom Benzin- auf Wasserstoffbetrieb und umgekehrt: …
3.2.18.3.2.Systemplan (elektrische Verbindungen, Unterdruckanschlüsse, Ausgleichsschläuche usw.): …
3.2.18.3.3.Zeichnung des Symbols: …
3.2.19.Wasserstoff-Erdgas-Kraftstoffanlage: ja/nein (1)
3.2.19.1.Prozentualer Anteil von Wasserstoff am Kraftstoff (vom Hersteller angegebener Höchstwert): …
3.2.19.2.Nummer des nach der UN-Regelung Nr. 110 ausgestellten EU-Typgenehmigungsbogens: …
3.2.19.3Elektronisches Motorsteuergerät für Wasserstoff-Erdgas-Kraftstoffanlagen
3.2.19.3.1.Fabrikmarken: …
3.2.19.3.2.Typen: …
3.2.19.3.3.Abgasrelevante Einstellmöglichkeiten: …
3.2.19.4.Sonstige Unterlagen
3.2.19.4.2.Systemplan (elektrische Verbindungen, Unterdruckanschlüsse, Ausgleichsschläuche usw.): …
3.2.19.4.3.Zeichnung des Symbols: …
3.2.20.Angaben zur Wärmespeicherung
3.2.20.1.Aktive Wärmespeichereinrichtung: ja/nein (1)
3.2.20.1.1.Enthalpie: … (J)
3.2.20.2.Dämmmaterialien: ja/nein (1)
3.2.20.2.1.Dämmmaterial: …
3.2.20.2.2.Dämmung Nennvolumen: …(t)
3.2.20.2.3.Dämmung Nenngewicht: …(t)
3.2.20.2.4.Anbringungsstelle der Dämmung: …
3.2.20.2.5.Konzept mit Berücksichtigung des ungünstigsten Falls für die Fahrzeugabkühlung: ja/nein (1)
3.2.20.2.5.1.(keine Berücksichtigung des ungünstigsten Falls) Mindestabkühlzeit, tsoak_ATCT (in Stunden): …
3.2.20.2.5.2.(keine Berücksichtigung des ungünstigsten Falls) Messpunkt für die Motortemperatur: …
3.2.20.2.6.Konzept mit einzelner Interpolationsfamilie innerhalb der ATCT-Familie: ja/nein (1)
3.2.20.2.7.Ansatz der Berücksichtigung des ungünstigsten Falls in Bezug auf die Dämmung: ja/nein (1)
3.2.20.2.7.1.Beschreibung des der ATCT-Prüfung unterzogenen repräsentativen Fahrzeugs hinsichtlich der Dämmung: …
3.3.Elektrischer Antriebsstrang (nur Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (PEV))
3.3.1.Allgemeine Beschreibung des Elektroantriebs
3.3.1.1.Fabrikmarke: ...
3.3.1.2.Typ: ...
3.3.1.3.Verwendung (1): Einzelmotor/mehrere Motoren (Zahl): ...
3.3.1.4.Getriebeanordnung: parallele/transaxiale/andere Anordnung, und zwar: ...
3.3.1.5.Prüfspannung: ... V
3.3.1.6.Nenndrehzahl des Motors: ... min–1
3.3.1.7.Höchstdrehzahl des Motors: ... min–1 oder, falls diese nicht angegeben ist: Höchstdrehzahl der Vorgelege-Ausgangswelle/Getriebe-Ausgangswelle (angeben, welcher Gang eingelegt ist): ... min–1
3.3.1.9.Höchstleistung: … kW
3.3.1.10.Höchste Dreißig-Minuten-Leistung: … kW
3.3.1.11.

Flexibler Drehzahlbereich (mit P > 90 % der Höchstleistung):

Drehzahl am Anfang des Bereichs: ... min–1

Drehzahl am Ende des Bereichs: ... min–1

3.3.2.Antriebs-REESS
3.3.2.1.Fabrik- oder Handelsmarke des wiederaufladbaren Speichersystems für elektrische Energie (REESS): ...
3.3.2.2.Art der elektrochemischen Zelle: ...
3.3.2.3.Nennspannung: ... V
3.3.2.4.Höchste 30-Minuten-Leistung des REESS (Entladen bei konstanter Leistung): … kW
3.3.2.5.Batterieleistung bei 2 Stunden Entladung (konstante Leistung oder konstanter Strom): (1)
3.3.2.5.1.Energie des REESS: ... kWh
3.3.2.5.2.Kapazität des REESS: ... Ah über 2 h
3.3.2.5.3.Entladeschlussspannung: ... V
3.3.2.6.Anzeige des Entladeschlusses, der das Anhalten des Fahrzeugs bewirkt: (1) ..........................
3.3.2.7.REESS-Masse: .......................... kg
3.3.2.8.Anzahl der Zellen: ……
3.3.2.9.REESS-Position:…………
3.3.2.10.Kühlmitteltyp: Luft/Flüssigkeit (1)
3.3.2.11.Steuergerät des Batteriemanagementsystems
3.3.2.11.1.Fabrikmarke: ………..
3.3.2.11.2.Typ: …….
3.3.2.11.3.Kennnummer: …..
3.3.3.Elektromotor
3.3.3.1.Arbeitsverfahren:
3.3.3.1.1.Gleichstrom/Wechselstrom (1)/Phasenanzahl: ..........................
3.3.3.1.2.Fremderregung/Reihenschaltung/Verbundschaltung (1)
3.3.3.1.3.Synchron/asynchron (1)
3.3.3.1.4.Rotor mit Spule/mit Dauermagneten/mit Gehäuse (1)
3.3.3.1.5.Zahl der Pole des Motors: ..........................
3.3.3.2.Schwungmasse: ..........................
3.3.4.Leistungsregler
3.3.4.1.Fabrikmarke: ..........................
3.3.4.2.Typ: ..........................
3.3.4.2.1.Kennnummer: …..
3.3.4.3.Regelprinzip: vektoriell/offener Regelkreis/geschlossener Regelkreis/anderes (genaue Angabe): (1) ..........................
3.3.4.4.Maximaler dem Motor bereitgestellter Effektivstrom: (2) .......................... A für .......................... Sekunden
3.3.4.5.Verwendeter Spannungsbereich: .......................... V bis .......................... V
3.3.5.

Kühlsystem

Motor: Flüssigkeit/Luft (1)

Regler: Flüssigkeit/Luft (1)

3.3.5.1.Merkmale des Flüssigkeitskühlungssystems:
3.3.5.1.1.Art der Flüssigkeit .......................... Umwälzpumpen: ja/nein (1)
3.3.5.1.2.Kenndaten oder Fabrikmarken und Typen der Pumpe: ..........................
3.3.5.1.3.Thermostat: Einstellung ..........................
3.3.5.1.4.Radiator: Zeichnungen oder Fabrikmarken und Typen: ..........................
3.3.5.1.5.Überdruckventil: Einstelldruck: … ..........................
3.3.5.1.6.Ventilator: Kenndaten oder Fabrikmarken und Typen: ..........................
3.3.5.1.7.Luftleiteinrichtung: ..........................
3.3.5.2.Merkmale des Luftkühlsystems
3.3.5.2.1.Gebläse: Kenndaten oder Fabrikmarken und Typen: ..........................
3.3.5.2.2.Serienmäßige Luftleiteinrichtung: ..........................
3.3.5.2.3.Temperaturregelsystem (1)
3.3.5.2.4.Kurzbeschreibung: ..........................
3.3.5.2.5.Luftfilter: Fabrikmarken: .......................... Typen:
3.3.5.3.Vom Hersteller zugelassene Temperaturen (Maximum)
3.3.5.3.1.am Motoraustritt: ..........................°C
3.3.5.3.2.am Reglereintritt: ..........................°C
3.3.5.3.3.an den Bezugspunkten des Motors: ..........................°C
3.3.5.3.4.an den Bezugspunkten des Reglers: ..........................°C
3.3.6.Isolierstoffklasse: ..........................
3.3.7.Internationaler Schutzcode (IP-Code): ..........................
3.3.8.

Prinzip des Schmiersystems: (1)

Lager: Gleitlager/Kugellager

Schmiermittel: Fett/Öl

Dichtung: ja/nein

Zirkulation: mit/ohne

3.3.9.Ladegerät
3.3.9.1.Ladegerät: bordeigen/extern (1) wenn externe Einheit, Ladegerät definieren (Marke, Modell): ..........................
3.3.9.2.Beschreibung der normalen Ladekurve:
3.3.9.3.Technische Daten des Netzstroms
3.3.9.3.1.Art des Netzstroms: einphasig/dreiphasig (1)
3.3.9.3.2.Spannung: ..........................
3.3.9.4.Empfohlene Ruhezeit zwischen Entladeschluss und Ladebeginn: ..........................
3.3.9.5.Theoretische Dauer eines vollständigen Ladevorgangs: ..........................
3.3.10.Stromwandler
3.3.10.1.Stromwandler zwischen elektrischer Maschine und Antriebs-REESS
3.3.10.1.1.Fabrikmarke: ..........................
3.3.10.1.2.Typ: ..........................
3.3.10.1.3.Angegebene Nennleistung: .......................... W
3.3.10.2.Stromwandler zwischen Antriebs-REESS und Niederspannungsversorgung
3.3.10.2.1.Fabrikmarke: ..........................
3.3.10.2.2.Typ: ..........................
3.3.10.2.3.Angegebene Nennleistung: .......................... W
3.3.10.3.Stromwandler zwischen Auflade-Plug-in und Antriebs-REESS
3.3.10.3.1.Fabrikmarke: ..........................
3.3.10.3.2.Typ: ..........................
3.3.10.3.3.Angegebene Nennleistung: .......................... W
3.4.Kombinationen von Antriebsenergiewandlern
3.4.1.Hybridelektrofahrzeug: ja/nein (1)
3.4.2.Art des Hybridelektrofahrzeugs: extern aufladbar/nicht extern aufladbar (1)
3.4.3.Betriebsartschalter: mit/ohne (1)
3.4.3.1.Wählbare Betriebsarten
3.4.3.1.1.Reiner Elektrobetrieb: ja/nein (1)
3.4.3.1.2.Reiner Kraftstoffbetrieb: ja/nein (1)
3.4.3.1.3.

Hybridbetrieb: ja/nein (1)

(falls ja, kurze Beschreibung): …

3.4.4.Beschreibung der Energiespeichereinrichtung: (REESS, Kondensator, Schwungrad/Generator)
3.4.4.1.Fabrikmarken: …
3.4.4.2.Typen: …
3.4.4.3.Kennnummer: …
3.4.4.4.Art des elektrochemischen Elements: …
3.4.4.5.Energie: ... (bei einem REESS: Spannung und Kapazität in Ah über zwei Stunden; bei einem Kondensator: J, …)
3.4.4.6.bordeigen/extern/ohne (1)
3.4.4.7.Kühlmitteltyp: Luft/Flüssigkeit (1)
3.4.4.8.Steuergerät des Batteriemanagementsystems
3.4.4.8.1.Fabrikmarke: ………..
3.4.4.8.2.Typ: …….
3.4.4.8.3.Kennnummer: …..
3.4.5.Elektrische Maschine (jede Art der elektrischen Maschine getrennt beschreiben)
3.4.5.1.Fabrikmarke: …
3.4.5.2.Typ: …
3.4.5.3.Hauptverwendungszweck: Antriebsmotor/Generator (1)
3.4.5.3.1.Wenn Gebrauch als Antriebsmotor: Einzelmotor/Mehrfachmotoren (Zahl) (1): …
3.4.5.4.Höchstleistung: … kW
3.4.5.5.Arbeitsverfahren
3.4.5.5.5.1Gleichstrom/Wechselstrom/Zahl der Phasen: …
3.4.5.5.2.Fremderregung/Reihenschaltung/Verbundschaltung (1)
3.4.5.5.3.Synchron/asynchron (1)
3.4.6.Steuergerät
3.4.6.1.Fabrikmarken: …
3.4.6.2.Typen: …
3.4.6.3.Kennnummer: …
3.4.7.Leistungsregler
3.4.7.1.Fabrikmarke: …
3.4.7.2.Typ: …
3.4.7.3.Kennnummer: …
3.4.9.Empfehlung des Herstellers für die Vorkonditionierung: …
3.4.10.Brennstoffzellen-Hybridfahrzeug (FCHV): ja/nein(1)
3.4.10.1.Typ der Brennstoffzelle
3.4.10.1.2.Fabrikmarke: …
3.4.10.1.3.Typ: …
3.4.10.1.4.Nennspannung (V): …
3.4.10.1.5.Kühlmitteltyp: Luft/Flüssigkeit (1)
3.4.10.2.Systembeschreibung (Arbeitsverfahren der Brennstoffzelle, Zeichnung usw.): …
3.4.11.Stromwandler
3.4.11.1.Stromwandler zwischen elektrischer Maschine und Antriebs-REESS
3.4.11.1.1.Fabrikmarke: ..........................
3.4.11.1.2.Typ: ..........................
3.4.11.1.3.Angegebene Nennleistung: .......................... W
3.4.11.2.Stromwandler zwischen Antriebs-REESS und Niederspannungsversorgung
3.4.11.2.1.Fabrikmarke: ..........................
3.4.11.2.2.Typ: ..........................
3.4.11.2.3.Angegebene Nennleistung: .......................... W
3.4.11.3.Stromwandler zwischen Auflade-Plug-in und Antriebs-REESS
3.4.11.3.1.Fabrikmarke: ..........................
3.4.11.3.2.Typ: ..........................
3.4.11.3.3.Angegebene Nennleistung: .......................... W
3.5.Vom Hersteller angegebene Werte für die Bestimmung von CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch/elektrischer Reichweite und Details zu Ökoinnovationen (falls zutreffend) (o)
3.5.7.Vom Hersteller angegebene Werte
3.5.7.1.

Parameter des Prüffahrzeugs

FahrzeugFahrzeug, niedriger Wert (VL) falls vorhandenFahrzeug, hoher Wert (VH) (VH)VM falls vorhandenV repräsentativ (nur für Fahrwiderstandsmatrix-Familie(*))Standardwerte
Art des Fahrzeugaufbaus-
Verwendetes Verfahren für den Fahrwiderstand auf der Straße (Messung oder Berechnung nach Fahrwiderstandsfamilie)--
Angaben zum Fahrwiderstand auf der Straße:

Fabrikmarke und Typ der Reifen,

falls Messung

-

Reifenabmessungen (Vorder-/Hinterreifen),

falls Messung

-
Reifenrollwiderstand (vorn/hinten) (kg/t)-

Reifendruck (Vorder-/Hinterreifen) (kPa),

falls Messung

-
Delta CD × A von Fahrzeug L gegenüber Fahrzeug H (IP_H minus IP_L)---
Delta CD × A gegenüber Fahrzeug L der Fahrwiderstandsfamilie (IP_H/L minus RL_L), falls Berechnung nach Fahrwiderstandsfamilie--
Prüfmasse des Fahrzeugs (kg)
Masse in fahrbereitem Zustand (kg)---
Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand (kg):---
Fahrwiderstandskoeffizienten (Straße)
f0 (N)
f1 (N/(km/h))
f2 (N/(km/h)2)
Stirnfläche m2 (0.000 m2)---
Zyklus-Energiebedarf (J)

3.5.7.1.1.Für die Prüfung Typ 1 und für die Messung der Nutzleistung gemäß Anhang XX dieser Verordnung verwendeter Kraftstoff (nur Flüssiggas- oder Erdgasfahrzeuge): …
3.5.7.2.CO2-Emissionen (kombiniert)
3.5.7.2.1.CO2-Emission bei reinen ICE-Fahrzeugen und NOVC-HEV
3.5.7.2.1.0.Mindest- und Höchstwerte für CO2 innerhalb der Interpolationsfamilie: … g/km
3.5.7.2.1.1.Fahrzeug, hoher Wert: … g/km
3.5.7.2.1.2.Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend): … g/km
3.5.7.2.1.3.Fahrzeug, mittlerer Wert (falls zutreffend): … g/km
3.5.7.2.2CO2-Emission bei gleichbleibender Ladung bei OVC-HEV
3.5.7.2.2.1.CO2-Emission bei gleichbleibender Ladung, Fahrzeug, hoher Wert: g/km
3.5.7.2.2.2.CO2-Emission bei gleichbleibender Ladung; Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend): g/km
3.5.7.2.2.3CO2-Emission bei gleichbleibender Ladung; Fahrzeug, mittlerer Wert (VL) (falls zutreffend): g/km
3.5.7.2.3.CO2-Emission bei Entladung und gewichtete CO2-Emission bei OVC-HEV
3.5.7.2.3.1.CO2-Emission bei Entladung, Fahrzeug, hoher Wert: … g/km
3.5.7.2.3.2.CO2-Emission bei Entladung; Fahrzeug, niedriger Wert (falls zutreffend): … g/km
3.5.7.2.3.3.CO2-Emission bei Entladung, mittlerer Wert (falls zutreffend): … g/km
3.5.7.2.3.4.Gewichtete Mindest- und Höchstwerte der CO2-Emissionen innerhalb der OVC-Interpolationsfamilie: … g/km
3.5.7.3.Elektrische Reichweite für Elektrofahrzeuge
3.5.7.3.1.Vollelektrische Reichweite (E-Fahrzeug)
3.5.7.3.1.1.Fahrzeug, hoher Wert: … km
3.5.7.3.1.2.Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend): … km
3.5.7.3.2.Vollelektrische Reichweite (AER) bei OVC-HEV und OVC-FCHV (je nach Anwendbarkeit)
3.5.7.3.2.1.Fahrzeug, hoher Wert: … km
3.5.7.3.2.2.Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend): … km
3.5.7.3.2.3.Fahrzeug, mittlerer Wert (falls zutreffend): … km
3.5.7.4.Kraftstoffverbrauch (FCCS) bei FCHV
3.5.7.4.1.Kraftstoffverbrauch bei gleichbleibender Ladung bei NOVC-FCHV und OVC-FCHV (je nach Anwendbarkeit)
3.5.7.4.1.1.Fahrzeug, hoher Wert: … kg/100 km
3.5.7.4.1.2.Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend): … kg/100 km
3.5.7.4.1.3.Fahrzeug, mittlerer Wert (falls zutreffend): … kg/100 km
3.5.7.4.2.Kraftstoffverbrauch bei Entladung bei OVC-FCHV (je nach Anwendbarkeit)
3.5.7.4.2.1.Fahrzeug, hoher Wert: … kg/100 km
3.5.7.4.2.2.Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend): … kg/100 km
3.5.7.5.Stromverbrauch von Elektrofahrzeugen
3.5.7.5.1.Kombinierter Stromverbrauch (ECWLTC) bei Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb
3.5.7.5.1.1.Fahrzeug, hoher Wert: … Wh/km
3.5.7.5.1.2.Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend): … Wh/km
3.5.7.5.2.UF-gewichteter Stromverbrauch bei Entladung ECAC,CD (kombiniert)
3.5.7.5.2.1.Fahrzeug, hoher Wert: … Wh/km
3.5.7.5.2.2.Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend): … Wh/km
3.5.7.5.2.3.Fahrzeug, mittlerer Wert (falls zutreffend): … Wh/km
3.5.8.Fahrzeug, das im Sinne des Artikels 11 der Verordnung (EU) 2019/631 für Fahrzeuge der Klasse M1 oder N1 mit einer Ökoinnovation ausgestattet ist: ja/nein1
3.5.8.1.Typ/Variante/Version des Vergleichsfahrzeugs gemäß der Bezugnahme in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 725/2011 (Fahrzeugklasse M1) oder in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 427/2014 (Fahrzeugklasse N1) (falls zutreffend): …
3.5.8.2.Vorhandensein von Wechselwirkungen mit anderen Ökoinnovationen: ja/nein (1)
3.5.8.3.

Emissionswerte im Zusammenhang mit dem Einsatz von Ökoinnovationen (Tabelle für jeden geprüften Bezugskraftstoff wiederholen) (w1)

Beschluss zur Genehmigung der Ökoinnovation (w2)Code der Ökoinnovation (w3)1. CO2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs (g/km)2. CO2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs (g/km)3. CO2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 (w4)4. CO2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 15. Nutzungs-faktor (NF), d. h. Anteil der Zeit, während der die Technologie unter normalen Betriebsbedingungen genutzt wirdEinsparungen von CO2-Emissionen ((1 – 2) – (3 – 4))*5
xxx/201x
Gesamteinsparung von CO2-Emissionen (WLTP) (g/km)(w5)

3.6.Vom Hersteller zugelassene Temperaturen
3.6.1.Kühlsystem
3.6.1.1.

Flüssigkeitskühlung

Höchsttemperatur am Austritt: … K

3.6.1.2.Luftkühlung
3.6.1.2.1.Bezugspunkt: …
3.6.1.2.2.Höchsttemperatur am Bezugspunkt: … K
3.6.2.Höchsttemperatur am Austritt aus dem Ladeluftkühler: … K
3.6.3.Höchste Abgastemperatur an dem Punkt der Auspuffrohre, die an die äußersten Flansche des Auspuffkrümmers oder Turboladers angrenzen: … K
3.6.4.

Kraftstofftemperatur

mindestens: ... K — höchstens: … K

bei Dieselmotoren am Einlass der Einspritzpumpe, bei Gasmotoren an der Druckregler-Endstufe

3.6.5.

Schmiermitteltemperatur

mindestens: ... K — höchstens: … K

3.8.Schmiersystem
3.8.1.Beschreibung des Systems
3.8.1.1.Lage des Schmiermittelbehälters: …
3.8.1.2.Zuführungssystem (durch Pumpe/Einspritzung in den Einlass/Mischung mit Kraftstoff usw.) (1)
3.8.2.Schmiermittelpumpe
3.8.2.1.Fabrikmarken: …
3.8.2.2.Typen: …
3.8.3.Gemisch mit Kraftstoff
3.8.3.1.Mischungsverhältnis: …
3.8.4.Ölkühler: ja/nein (1)
3.8.4.1.Zeichnungen: … oder
3.8.4.1.1.Fabrikmarken: …
3.8.4.1.2.Typen: …
3.8.5.Angaben zum Schmiermittel: …W…
4KRAFTÜBERTRAGUNG (p)
4.3.Trägheitsmoment des Motor-Schwungrads: …
4.3.1.Zusätzliches Trägheitsmoment ohne eingelegten Gang: …
4.4.Kupplungen
4.4.1.Typ: …
4.4.2.Höchstwert der Drehmomentwandlung: …
4.5.Getriebe
4.5.1.Typ (Handschaltung/automatisch/stufenlos) (1)
4.5.1.4.Drehmoment: …
4.5.1.5.Anzahl der Kupplungen: …
4.6.

Übersetzungsverhältnisse

GangGetriebeübersetzungen (Verhältnis der Motordrehzahl zur Drehzahl der Getriebeabtriebswelle)Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (Übersetzungsverhältnis zwischen Getriebeabtrieb und Antriebsrad)Gesamtübersetzung
Höchstwert für stufenloses Getriebe
1
2
3
Mindestwert für stufenloses Getriebe
4.6.1Gangwechsel (gilt nicht für Automatikgetriebe)
4.6.1.1.Gang 1 ausgeschlossen: ja/nein (1)
4.6.1.2.n_95_high für jeden Gang: … min–1
4.6.1.3.nmin_drive
4.6.1.3.1.1. Gang: … min–1
4.6.1.3.2.1. Gang in den 2. Gang: … min–1
4.6.1.3.3.2. Gang bis Stillstand: … min–1
4.6.1.3.4.2. Gang: … min–1
4.6.1.3.5.3. Gang und höher: … min–1
4.6.1.4.n_min_drive_set bei Beschleunigung/Phasen mit konstanter Geschwindigkeit (n_min_drive_up) … min–1
4.6.1.5.n_min_drive_set bei Verzögerungsphasen (nmin_drive_down):
4.6.1.6.Anfangszeitraum
4.6.1.6.1.t_start_phase: … s
4.6.1.6.2.n_min_drive_start: … min–1
4.6.1.6.3.n_min_drive_up_start: … min–1
4.6.1.7.ASM-Einsatz: ja/nein (1)
4.6.1.7.1.ASM-Werte: … bei … min–1
4.7.Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (in km/h) (q): …
4.12.Getriebeschmiermittel: …W…
6AUFHÄNGUNG
6.6.Reifen und Räder
6.6.1.Rad-/Reifenkombinationen
6.6.1.1.Achsen
6.6.1.1.1.Achse 1: …
6.6.1.1.1.1.Bezeichnung der Reifengröße
6.6.1.1.2.Achse 2: …
6.6.1.1.2.1.

Bezeichnung der Reifengröße

usw.

6.6.2.Obere und untere Grenzwerte der Abrollradien
6.6.2.1.Achse 1: …
6.6.2.2.Achse 2: …
6.6.3.Vom Fahrzeughersteller empfohlene Reifendrücke: … kPa
9AUFBAU
9.1.Art des Aufbaus unter Angabe der Codes in Anhang I Teil C der Verordnung (EU) 2018/858: …
12.VERSCHIEDENES
12.10.Geräte oder Systeme mit vom Fahrzeugführer wählbaren Betriebsarten, wenn diese Geräte/Systeme die CO2-Emissionen, den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch und/oder die Grenzwertemissionen beeinflussen und über keine primäre Betriebsart verfügen: ja/nein (1)
12.10.1.Prüfung bei gleichbleibender Ladung (gegebenenfalls) (Zustand für jedes Gerät bzw. System)
12.10.1.0.Primäre Betriebsart im CS-Zustand: ja/nein(1)
12.10.1.0.1.Primäre Betriebsart im CS-Zustand: … (falls zutreffend)
12.10.1.1.Günstigste Betriebsart: … (falls zutreffend)
12.10.1.2.Ungünstigste Betriebsart: … (falls zutreffend)
12.10.1.3.Betriebsart, in der das Fahrzeug den Bezugsprüfzyklus durchlaufen kann: (falls keine primäre Betriebsart im CS-Zustand gegeben und der Bezugsprüfzyklus nur in einer Betriebsart durchlaufen werden kann)
12.10.2.Prüfung bei Entladung (gegebenenfalls) (Zustand für jedes Gerät bzw. System)
12.10.2.0.Primäre Betriebsart im CD-Zustand: ja/nein(1)
12.10.2.0.1.Primäre Betriebsart im CD-Zustand: … (falls zutreffend)
12.10.2.1.Betriebsart mit dem höchsten Energieverbrauch: … (falls zutreffend)
12.10.2.2.Betriebsart, in der das Fahrzeug den Bezugsprüfzyklus durchlaufen kann: (falls keine primäre Betriebsart im CD-Zustand gegeben und der Bezugsprüfzyklus nur in einer Betriebsart durchlaufen werden kann)
12.10.3.Prüfung Typ 1 (gegebenenfalls) (Zustand für jedes Gerät bzw. System)
12.10.3.1.Günstigste Betriebsart: …
12.10.3.2.Ungünstigste Betriebsart: …

Erläuterungen

(1)
Nichtzutreffendes streichen (trifft mehr als eine Angabe zu, ist unter Umständen nichts zu streichen).
(2)
Toleranz angeben.
(3)
Höchsten und niedrigsten Wert für jede Variante eintragen.
(6)
(7)
Zusatzausrüstung, die die Abmessungen des Fahrzeugs verändert, ist anzugeben.
(c)
Einstufung nach den Begriffsbestimmungen in Artikel 4 der Verordnung (EU) 2018/858.
(f)
Bei Ausführungen einmal mit normalem Fahrerhaus und zum anderen mit Fahrerhaus mit Liegeplatz sind für beide Ausführungen Massen und Abmessungen anzugeben.
(g)
ISO-Norm 612:1978 — Abmessungen von Straßen(motor)fahrzeugen und deren Anhängern — Benennungen und Definitionen.
(h)
Die Masse des Fahrzeugführers wird mit 75 kg veranschlagt.

Die Flüssigkeiten enthaltenden Systeme (außer Systeme für gebrauchtes Wasser, die leer bleiben müssen) werden zu 100 % des vom Hersteller angegebenen Fassungsvermögens gefüllt.

Die Angaben gemäß den Nummern 2.6 Buchstabe b und 2.6.1 Buchstabe b sind für Fahrzeuge der Klassen N2, N3, M2, M3, O3 und O4 nicht mehr erforderlich.

(i)
Bei Anhängern oder Sattelanhängern sowie bei Fahrzeugen, die mit einem Anhänger oder Sattelanhänger verbunden sind, die eine bedeutende Stützlast auf die Anhängevorrichtung oder die Sattelkupplung übertragen, ist diese Last, dividiert durch die Erdbeschleunigung, in der technisch zulässigen Gesamtmasse enthalten.
(k)
Bei Fahrzeugen, die sowohl mit Benzin, Diesel usw. als auch zusammen mit einem anderen Kraftstoff betrieben werden können, sind die Punkte für jede Betriebsart separat anzuführen.

Bei nicht herkömmlichen Motoren und Systemen muss der Hersteller Angaben liefern, die den hier genannten gleichwertig sind.

(l)
Diese Zahl ist auf das nächstliegende Zehntel eines Millimeters zu runden.
(m)
Dieser Wert ist mit π = 3,1416 zu berechnen und auf den nächsten vollen cm3 zu runden.
(n)
Gemäß den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 bzw. der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 (je nach Anwendbarkeit) bestimmt.
(o)
Gemäß der Richtlinie 80/1268/EWG des Rates (ABl. L 375 vom 31.12.1980, S. 36) bestimmt.
(p)
Die geforderten Angaben sind für jede vorgesehene Variante zu machen.
(q)
Bei Anhängern höchste nach Herstellerangaben zulässige Geschwindigkeit.
(r)
ABl. L 200 vom 31.7.2009, S. 1.
(s)
ABl. L 325 vom 16.12.2019, S. 1.
(t)
Für das Nennvolumen und Nenngewicht der Dämmung auf 2 Dezimalstellen anzugeben. Es ist eine Toleranz von +/– 10 % auf Volumen und Gewicht der Dämmung anzuwenden. Nicht zu dokumentieren, wenn „nein” in Absatz 3.2.20.2.5 oder Absatz 3.2.20.2.7.
(w)
Ökoinnovationen.
(w1)
Tabelle bei Bedarf um jeweils eine Zeile je Ökoinnovation erweitern.
(w2)
Nummer des Beschlusses der Kommission zur Genehmigung der Ökoinnovation.
(w3)
Zuweisung im Beschluss der Kommission zur Genehmigung der Ökoinnovation.
(w4)
Wird anstelle des Prüfzyklus Typ 1 eine Modellierungsmethode angewendet, so ist für diesen Wert der mit der Modellierungsmethode ermittelte Wert einzutragen, vorausgesetzt, die Typgenehmigungsbehörde stimmt zu.
(w5)
Summe der mit jeder einzelnen Ökoinnovation eingesparten CO2-Emissionen.

Anlage 3a

DOKUMENTATION

Formelle Dokumentation

Der Hersteller kann eine formelle Dokumentation für mehrere Emissionstypgenehmigungen verwenden. Die formelle Dokumentation der muss folgende Informationen enthalten:
NummerErläuterung
1.
Genehmigungsnummern der Emissionstypen

Liste der Genehmigungsnummern der Emissionstypen mit Typen, die unter diese BES-AES fallen:

einschließlich Typgenehmigungsreferenz, Softwarereferenz, Kalibrierungsnummer, Prüfsumme jeder Version und jedes einschlägigen Steuergeräts (CU), beispielsweise des Motors und der Abgasnachbehandlung

Methode zur Ermittlung des Ablesewerts der Software- und Kalibrierungsversionz. B. Erläuterungen zum Lesegerät
2.
Standard-Emissionsstrategien (BES)
BES xBeschreibung der Strategie x
BES yBeschreibung der Strategie y
3.
Zusätzliche Emissionsstrategien (AES)
Darstellung der AESHierarchische Beziehungen zwischen den AES: wenn mehr als eine AES vorhanden ist: welche zusätzliche Emissionsstrategie Vorrang hat
AES x

Beschreibung und Begründung der AES

gemessene und/oder modellierte Parameter zur AES-Aktivierung

weitere zur Aktivierung der AES verwendete Parameter

Anstieg der Schadstoffe und des CO2 bei Verwendung der AES im Vergleich zur BES.

AES yWie oben.

Erweiterte Dokumentation

Die erweiterte Dokumentation muss in Bezug auf alle zusätzlichen Emissionsstrategien folgende Informationen enthalten:
a)
eine Erklärung des Herstellers, dass das Fahrzeug keine Abschalteinrichtung enthält, die nicht durch die Ausnahmen in Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 abgedeckt ist;
b)
eine Beschreibung des Motors und der verwendeten Emissionsminderungsstrategien und -vorrichtungen (Software und Hardware) sowie die Bedingungen, unter denen die Strategien und Vorrichtungen nicht in der gleichen Weise wie während der Typgenehmigungsprüfungen funktionieren;
c)
eine Erklärung über die Versionen der Software zur Steuerung dieser zusätzlichen Emissionsstrategien und Standard-Emissionsstrategien, einschließlich der geeigneten Prüfsummen oder Bezugswerte dieser Softwareversionen und Erläuterungen, wie diese Prüfsummen oder Bezugswerte zu lesen sind; jedes Mal, wenn eine neue Softwareversion mit Auswirkungen auf die zusätzlichen Emissionsstrategien und Standard-Emissionsstrategien verwendet wird, ist die Erklärung zu aktualisieren und an die Typgenehmigungsbehörde, die über diese Dokumentation verfügt, zu senden. Der Hersteller kann eine Alternative zu einer Prüfsumme beantragen, sofern diese ein gleichwertiges Maß an Rückverfolgbarkeit von Versionsänderungen der Software bietet;
d)
ausführliche technische Stellungnahme zu den zusätzlichen Emissionsstrategien (Auxiliary Emission Strategies, AES), mit einer Einschätzung der Auswirkungen „mit und ohne AES” sowie Informationen zu Folgendem:

i)
warum Ausnahmeregelungen für das Verbot von Abschalteinrichtungen laut Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 gelten;
ii)
ggf. Angabe von Hardwareelementen, die durch die AES geschützt werden müssen;
iii)
ggf. Nachweis über plötzliche und irreparable Motorschäden, die sich durch regelmäßige Wartungsmaßnahmen nicht verhindern lassen und ohne AES eintreten würden;
iv)
ggf. eine begründete Erklärung dazu, warum beim Motorstart eine AES verwendet werden muss;

e)
eine Beschreibung zur Logik des Kraftstoffregelsystems, zu den Steuerstrategien und zu den Schaltpunkten bei allen Betriebszuständen;
f)
eine Beschreibung der hierarchischen Beziehungen unter den zusätzlichen Emissionsstrategien (d. h., wenn mehr als eine zusätzliche Emissionsstrategie gleichzeitig aktiviert sein kann: Angaben darüber, welche zusätzliche Emissionsstrategie primär anspricht; die Methode, nach der die Strategien interagieren, einschließlich von Daten-Flussdiagrammen und der Entscheidungslogik; Angaben darüber, wie die Hierarchie gewährleistet, dass die Emissionen aus allen zusätzliche Emissionsstrategien auf dem niedrigsten praktikablen Niveau geregelt werden);
g)
eine Liste von Parametern, die von den zusätzlichen Emissionsstrategien gemessen und/oder berechnet werden; der Zweck jedes gemessenen und/oder berechneten Parameters und Angaben über den Zusammenhang zwischen jedem dieser Parameter und einem Motorschaden; die Berechnungsmethode und Angaben darüber, wie gut diese Parameter mit dem tatsächlichen Zustand des zu kontrollierenden Parameters korrelieren, sowie über etwaige sich daraus ergebende Toleranzen oder Sicherheitsfaktoren, die in die Analyse einbezogen werden;
h)
eine Liste von Parametern in Bezug auf die Motorsteuerung und das Emissionsminderungssystem, die in Abhängigkeit von den gemessenen oder berechneten Parametern moduliert werden, sowie die Bandbreite der Modulation für jeden Parameter der Motorsteuerung und des Emissionsminderungssystems; Angaben über das Verhältnis zwischen den gemessenen oder berechneten Parametern der Motorsteuerung und des Emissionsminderungssystems;
i)
eine Bewertung, der durch die zusätzlichen Emissionsstrategien durchgeführten Regelung der Emissionen unter realen Fahrbedingungen auf das niedrigste praktikable Niveau, einschließlich einer detaillierten Analyse des erwarteten Anstiegs der Gesamtemissionen limitierter Schadstoffe und CO2 mithilfe der zusätzlichen Emissionsstrategien gegenüber Standard-Emissionsstrategien.
Die erweiterte Dokumentation ist auf 100 Seiten beschränkt und muss alles Notwendige für die AES-Bewertung durch die Typgenehmigungsbehörde enthalten. Erforderlichenfalls können der Dokumentation Anhänge und weitere Unterlagen mit zusätzlichen ergänzenden Informationen beigefügt werden. Bei jeder Änderung an der AES muss der Hersteller der Typgenehmigungsbehörde eine neue Fassung der erweiterten Dokumentation zukommen lassen. Die neue Fassung muss auf die vorgenommenen Änderungen und deren Folgen beschränkt sein. Die neue Version der zusätzlichen Emissionsstrategie ist von der Typgenehmigungsbehörde zu prüfen und zu genehmigen. Die erweiterte Dokumentation ist wie folgt aufzubauen:

Erweiterte Dokumentation für AES-Antrag Nr. YYY/OEM gemäß Verordnung (EU) 2017/1151

TeileAbsatzNummerErläuterung
Einleitende DokumenteEinführungsschreiben an die TypgenehmigungsbehördeBezeichnung des Dokuments mit Angabe von Versionsnummer und Ausstellungsdatum, unterzeichnet von der zuständigen Person im Herstellerunternehmen
VersionstabelleInhalt der einzelnen Änderungen jeder Version im Vergleich zur Vorgängerversion
Beschreibung der betroffenen (Emissions-)Typen
Tabelle mit den beigefügten UnterlagenVerzeichnis aller beigefügten Unterlagen
QuerverweiseVerknüpfungen zu den Absätzen a bis i der Anlage 3a (Stellen, an denen die einzelnen Anforderungen der Verordnung nachzulesen sind)
Erklärung zum Verzicht auf eine Abschalteinrichtungsamt Unterschrift
Kerndokument0Akronyme/Abkürzungen
1ALLGEMEINE BESCHREIBUNG
1.1Allgemeine Darstellung des MotorsBeschreibung der wesentlichen Merkmale: Hubraum, Abgasnachbehandlung, …
1.2Allgemeine SystemarchitekturBlockdiagramm zum System: Liste mit Sensoren und Aktuatoren, Erläuterungen zu den allgemeinen Funktionen des Motors
1.3Ablesewert der Software- und Kalibrierungsversionz. B. Erläuterungen zum Lesegerät
2Standard-Emissionsstrategien (BES)
2.xBES xBeschreibung der Strategie x
2.yBES yBeschreibung der Strategie y
3Zusätzliche Emissionsstrategien (AES)
3.0Darstellung der AESHierarchische Beziehungen zwischen den AES: Beschreibung und Begründung (z. B. Sicherheit, Zuverlässigkeit usw.)
3.xAES x
3.x.1
AES-Begründung
3.x.2
gemessene und/oder modellierte Parameter zur AES-Charakterisierung
3.x.3
Aktionsmodus der verwendeten AES-Parameter
3.x.4
Auswirkungen der AES auf die Schadstoff- und CO2-Emissionen
3.yAES y

3.y.1

3.y.2

usw.

100-Seiten-Obergrenze endet hier.
AnhangListe mit Typen, die unter diese BES-AES fallen: einschließlich Typgenehmigungsreferenz, Softwarereferenz, Kalibrierungsnummer, Prüfsumme jeder Version und jedes Steuergeräts (Motor und/oder Abgasnachbehandlung, sofern zutreffend)
Beigefügte UnterlagenTechnische Anmerkung zur AES-Begründung Nr. xxxRisikobewertung oder Begründung durch Prüfung oder Beispiel für einen plötzlichen Schaden (gegebenenfalls)
Technische Anmerkung zur AES-Begründung Nr. xxx
Prüfbericht zur Quantifizierung bestimmter AES-AuswirkungenPrüfbericht zu allen Sonderprüfungen für die AES-Begründung, Einzelheiten zu den Prüfbedingungen, Beschreibung des Fahrzeugs, Datum der Prüfungen, Emissions- und oder CO2-Belastung mit oder ohne AES-Aktivierung

MUSTER EINES EG-TYPGENEHMIGUNGSBOGENS

(Größtes Format: A4 (210 mm × 297 mm))

Behördenstempel

Mitteilung über die:

EG-Typgenehmigung (1)

Erweiterung der EG-Typgenehmigung (1)

Verweigerung der EG-Typgenehmigung (1)

Rücknahme der EG-Typgenehmigung (1)

eines Systemtyps/eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein System (1) nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (2) und der Verordnung (EU) 2017/1151 (3)

EG-Typgenehmigungsnummer: … Grund für die Erweiterung: …

ABSCHNITT I

0.1.
Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): …
0.2.
Typ: …
0.2.1.
Handelsbezeichnungen (sofern vorhanden): …
0.3.
Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden (4)
0.3.1.
Anbringungsstelle dieser Kennzeichnung: …
0.4.
Fahrzeugklasse (5)
0.4.2.
Basisfahrzeug (5a) (1): … ja/nein1
0.5.
Name und Anschrift des Herstellers: …
0.8.
Namen und Anschriften der Fertigungsstätten: …
0.9.
Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …

ABSCHNITT II

0.
Kennung der Interpolationsfamilie gemäß Absatz 6.2.6 der UN-Regelung Nr. 154
1.
Zusätzliche Angaben (erforderlichenfalls): (siehe Beiblatt)
2.
Technischer Dienst, der für die Durchführung der Prüfungen zuständig ist: …
3.
Datum des Berichts über die Prüfung Typ 1: …
4.
Nummer des Berichts über die Prüfung Typ 1: …
5.
(Gegebenenfalls) Anmerkungen: (siehe Beiblatt Abschnitt 3)
6.
Ort: …
7.
Datum: …
8.
Unterschrift: …
Anlagen:

Beschreibungsunterlagen (6)

Prüfberichte

Anlage 8a

Prüfberichte

Ein Prüfbericht ist ein Bericht, der von dem für die Durchführung der Prüfungen nach dieser Verordnung zuständigen technischen Dienst ausgestellt wird.

TEIL I

Bei den folgenden Informationen — falls anwendbar — handelt es sich um die für die Prüfung Typ 1 erforderlichen Mindestdaten.

Bericht Nummer

ANTRAGSTELLER
Hersteller
GEGENSTAND
Kennungen der Fahrwiderstandsfamilie:
Kennungen der Interpolationsfamilie:
Geprüftes Objekt
Fabrikmarke:
IP-Kennung:
SCHLUSSFOLGERUNGDas geprüfte Objekt entspricht den unter „Gegenstand” genannten Anforderungen.
ORT,TT/MM/JJJJ

Allgemeine Bemerkungen:

Gibt es mehrere Möglichkeiten (Bezugnahmen), sollte die geprüfte im Prüfbericht beschrieben werden. Ist dies nicht der Fall, kann eine einzige Bezugnahme auf den Beschreibungsbogen zu Beginn des Prüfberichts ausreichen. Sämtlichen technischen Diensten steht es frei, weitere Angaben zu machen. Buchstaben für bestimmte Fahrzeugtypen sind in den Abschnitten des Prüfberichts wie folgt aufzunehmen:
„(a)”
Spezifisch für Fremdzündungsmotoren
„(b)”
Spezifisch für Fremdzündungsmotoren

1.
BESCHREIBUNG DER GEPRÜFTEN FAHRZEUGE HOCH, NIEDRIG UND M (FALLS ZUTREFFEND)

1.1.
Allgemeines

Fahrzeugnummern:Prototypnummer und VIN
Kategorie:
Aufbau:
Antriebsräder:
1.1.1.
Aufbau des Antriebsstrangs
Aufbau des Antriebsstrangs:reine ICE-Fahrzeuge, Hybrid, Elektro oder Brennstoffzelle
1.1.2.
VERBRENNUNGSMOTOR (ICE) (falls zutreffend)
Bei mehr als einem Verbrennungsmotor (ICE) die Nummer wiederholen
Fabrikmarke:
Typ:
Arbeitsverfahren:Zweitakt/Viertakt
Anzahl und Anordnung der Zylinder:
Hubraum (cm3):
Leerlaufdrehzahl (min–1):+
Erhöhte Leerlaufdrehzahl (min–1) a):+
Motornennleistung::kWatrpm
Maximales Nettodrehmoment::Nmatrpm
Motorschmiermittel:Fabrikmarke und Typ
Kühlsystem:Typ: Luft/Wasser/Öl
Dämmung:Material, Menge, Lage, Nennvolumen und Nenngewicht(*)
1.1.3.
PRÜFKRAFTSTOFF für die Prüfung Typ 1 (falls zutreffend)
Bei mehr als einem Prüfkraftstoff die Nummer wiederholen
Fabrikmarke:
Typ:Benzin E10 – Diesel B7 – LPG – NG – …
Dichte bei 15 °C:
Schwefelgehalt:Nur bei Diesel B7 und Benzin E10
Chargennummer:
Willans-Faktoren (für ICE) für CO2-Emissionen (gCO2/MJ):
1.1.4.
KRAFTSTOFFANLAGE (falls zutreffend)
Bei mehr als einem Kraftstoffsystem Absatz wiederholen
Direkteinspritzung:ja/nein oder Beschreibung
Kraftstoffart des Fahrzeugs:monovalent/bivalent/Flexfuel
Steuergerät:
Teil-Bezeichnung:wie im Beschreibungsbogen
Geprüfte Software:z. B. mittels Lesegerät ausgelesen
Luftmengenmesser:
Drosselklappengehäuse:
Drucksensor:
Einspritzpumpe:
Einspritzdüsen::
1.1.5.
ANSAUGSYSTEM (falls zutreffend)
Bei mehr als einem Ansaugsystem Absatz wiederholen
Lader::

ja/nein

Fabrikmarke und Art (1)

Ladeluftkühler:

ja/nein

Art (Luft/Luft – Luft/Wasser) (1)

Luftfilter(element) (1):Fabrikmarke und Typ
Ansauggeräuschdämpfer (1):Fabrikmarke und Typ
1.1.6.
AUSPUFFANLAGE UND VERDUNSTUNGSKONTROLLSYSTEM (falls zutreffend)
Bei mehr als einem System Absatz wiederholen
Erster Katalysator:

Fabrikmarke und Bezeichnung (1)

Prinzip: Dreiwegekatalysator/Oxidationskatalysator/NOx-Trap/NOx-Speichersystem/selektive katalytische Reduktion...

Zweiter Katalysator:

Fabrikmarke und Bezeichnung (1)

Prinzip: Dreiwegekatalysator/Oxidationskatalysator/NOx-Trap/NOx-Speichersystem/selektive katalytische Reduktion...

Partikelfilter:

mit/ohne/nicht zutreffend

katalysiert: ja/nein

Fabrikmarke und Bezeichnung (1)

Bezeichnung und Lage der Sauerstoffsonden:vor Katalysator/hinter Katalysator
Lufteinblasung:mit/ohne/nicht zutreffend
Wassereinspritzung:mit/ohne/nicht zutreffend
AGR:

mit/ohne/nicht zutreffend

gekühlt/nicht gekühlt

HP/LP

Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen:mit/ohne/nicht zutreffend
Bezeichnung und Lage der NOx-Sensoren:davor/danach
Allgemeine Beschreibung (1):
1.1.7.
WÄRMESPEICHEREINRICHTUNG (falls zutreffend)
Bei mehr als einer Wärmespeichereinrichtung Absatz wiederholen
Wärmespeichereinrichtung:ja/nein
Wärmeleistung (gespeicherte Enthalpie (J)):
Dauer der Wärmefreisetzung (s):
1.1.8.
KRAFTÜBERTRAGUNG (falls zutreffend)
Bei mehr als einem Getriebe Absatz wiederholen
Getriebe:Handschaltung/automatisch/stufenlos
Gangwechselverfahren
Primäre Betriebsart(1):

ja/nein

Normal/Drive/Eco/…

Beste Betriebsart für CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend):
Ungünstigste Betriebsart für CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend):
Betriebsart mit dem höchsten Stromverbrauch (falls zutreffend):
Steuergerät:
Getriebeschmiermittel:Fabrikmarke und Typ
Reifen
Fabrikmarke:
Typ:
Abmessungen vorne/hinten:
Dynamischer Umfang (m):
Reifendruck (kPa):
Übersetzungsverhältnisse (R.T.), primäre Verhältnisse (R.P.) und (Fahrzeuggeschwindigkeit (km/h))/(Motordrehzahl (1000 (min–1)) (V1000) für jede Getriebeübersetzung (R.B.).
R.B.R.P.R.T.V1000
1st1/1
2nd1/1
3rd1/1
4th1/1
5th1/1
1.1.9.
ELEKTRISCHE MASCHINE (falls zutreffend)
Bei mehr als einer elektrischen Maschine Absatz wiederholen
Fabrikmarke:
Typ:
Spitzenleistung (kW):
1.1.10.
ANTRIEBS-REESS (falls zutreffend)
Bei mehr als einem Antriebs-REESS Absatz wiederholen
Fabrikmarke:
Typ:
Kapazität (Ah):
Nennspannung (V):
1.1.11.
BRENNSTOFFZELLE (falls zutreffend)
Bei mehr als einer Brennstoffzelle Absatz wiederholen
Fabrikmarke:
Typ:
Höchstleistung (kW):
Nennspannung (V):
1.1.12.
LEISTUNGSELEKTRONIK (falls zutreffend)
Es kann sich um mehr als eine Leistungselektronik handeln (Antriebswandler, Niederspannungssystem oder Lader)
Fabrikmarke:
Typ:
Leistung (kW):

1.2.
Beschreibung Fahrzeug, hoher Wert (VH)

1.2.1.
MASSE
Prüfmasse VH (kg):
1.2.2.
FAHRWIDERSTANDSPARAMETER (STRAßE)
f0 (N):
f1 (N/(km/h)):
f2 (N/(km/h)2):
Zyklus-Energiebedarf (J):
Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands:
Kennung der Fahrwiderstandsfamilie:
1.2.3.
PARAMETER FÜR DIE AUSWAHL DER ZYKLEN
Zyklus (ohne Miniaturisierung):Klasse 1/2/3a/3b
Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand (PMR) (W/kg):(falls zutreffend)
Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit:ja/nein
Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (km/h):
Miniaturisierung (falls zutreffend):ja/nein
Miniaturisierungsfaktor fdsc:
Zyklusstrecke (m):
Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung):falls zutreffend
1.2.4.
SCHALTPUNKT (FALLS ZUTREFFEND)
Version der Berechnung des Gangwechsels(geltende Änderung der Verordnung (EU) 2017/1151 angeben)
Gangwechsel:Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, x,xxxx
nmin drive
1. Gang:… min–1
1. Gang in den 2. Gang::… min–1
2. Gang bis Stillstand:… min–1
2. Gang:… min–1
3. Gang und höher::… min–1
Gang 1 ausgeschlossen:ja/nein
n_95_high für jeden Gang:… min–1
n_min_drive_set für Beschleunigung/Phasen mit konstanter Geschwindigkeit (n_min_drive_up):… min–1
n_min_drive_set für Verzögerungsphasen (nmin_drive_down):… min–1
t_start_phase:…s
n_min_drive_start:… min–1
n_min_drive_up_start:… min–1
Verwendung von ASM:ja/nein
ASM-Werte:

1.3.
Beschreibung Fahrzeug, niedriger Wert (VL) (falls zutreffend)

1.3.1.
MASSE
Prüfmasse VL (in kg):
1.3.2.
FAHRWIDERSTANDSPARAMETER (STRAßE)
f0 (N):
f1 (N/(km/h)):
f2 (N/(km/h)2):
Zyklus-Energiebedarf (J):
Δ(CD × Af)LH (m2):
Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands:
Kennung der Fahrwiderstandsfamilie:
1.3.3.
PARAMETER FÜR DIE AUSWAHL DER ZYKLEN
Zyklus (ohne Miniaturisierung):Klasse 1/2/3a/3b
Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand – 75 kg (PMR) (W/kg):(falls zutreffend)
Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit:ja/nein
Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs:
Miniaturisierung (falls zutreffend):ja/nein
Miniaturisierungsfaktor fdsc:
Zyklusstrecke (m):
Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung):falls zutreffend
1.3.4.
SCHALTPUNKT (FALLS ZUTREFFEND)
Gangwechsel:Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, x,xxxx

1.4.
Beschreibung VM – Fahrzeug, mittlerer Wert (falls zutreffend)

1.4.1.
MASSE
Prüfmasse VL (in kg):
1.4.2.
FAHRWIDERSTANDSPARAMETER (STRAßE)
f0 (N):
f1 (N/(km/h)):
f2 (N/(km/h)2):
Zyklus-Energiebedarf (J):
Δ(CD × Af)LH (m2):
Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands:
Kennung der Fahrwiderstandsfamilie:
1.4.3.
PARAMETER FÜR DIE AUSWAHL DER ZYKLEN
Zyklus (ohne Miniaturisierung):Klasse 1/2/3a/3b
Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand – 75 kg (PMR) (W/kg):(falls zutreffend)
Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit:ja/nein
Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs:
Miniaturisierung (falls zutreffend):ja/nein
Miniaturisierungsfaktor fdsc:
Zyklusstrecke (m):
Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung):falls zutreffend
1.4.4.
SCHALTPUNKT (FALLS ZUTREFFEND)
Gangwechsel:Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, x,xxxx

2.
PRÜFERGEBNISSE

2.1.
(Prüfung Typ 1)

Verfahren zur Einstellung des Rollenprüfstands:Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus
Prüfstand in 2WD/4WD-Betrieb:2WD/4WD
Bei 2WD-Betrieb: nicht angetriebene Achse rotiert:ja/nein/nicht zutreffend
Prüfstandsbetriebsmodusja/nein
Ausrollmodus:ja/nein
Zusätzliche Vorkonditionierung:

ja/nein

Beschreibung

Verschlechterungsfaktoren:zugeteilt/geprüft
2.1.1.
Fahrzeug, hoher Wert
Datum der Prüfungen:(Tag/Monat/Jahr)
Ort der Prüfungen:Rollenprüfstand, Ort, Land
Höhe der Unterkante des Kühlgebläses über dem Boden (cm):
Seitliche Lage des Mittelpunkts des Ventilators (falls auf Antrag des Herstellers geändert):in der Fahrzeug-Mittellinie/…
Abstand von der Stirnseite des Fahrzeugs (cm):
IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) (%):x,x
RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) (km/h):x,xx
Beschreibung der akzeptierten Abweichung des Fahrzyklus:

PEV vor den Abbruchkriterien

oder

vollständig betätigtes Beschleunigungspedal

Die nachstehenden Nummern sind für jede vom Fahrzeugführer wählbare Betriebsart zu wiederholen (primäre Betriebsart oder beste Betriebsart oder gegebenenfalls ungünstigste Betriebsart)
SchadstoffeCOTHC (a)NMHC a)NOxTHC + NOx b)FeinstaubPartikelzahl
(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(#.1011/km)
Messwerte

Regenerationsfaktoren (Ki)(2)

additiv

Regenerationsfaktoren (Ki)(2)

multiplikativ

Verschlechterungsfaktoren (DF) additiv
Verschlechterungsfaktoren (DF) multiplikativ
Endwerte
Grenzwerte
(2)
Siehe Ki-Familienberichte
:
Typ 1/I durchgeführt zur Bestimmung von Ki:gemäß Anhang B4 der UN-Regelung Nr. 154 oder UNECE-Regelung Nr. 83(2)
Kennung der Regenerierungsfamilie:
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Die Grenzwerte für Schadstoffemissionen sind einzuhalten und die folgende Nummer ist für jeden gefahrenen Zyklus auszufüllen.
SchadstoffeCOTHC (a)NMHC a)NOxTHC + NOx b)FeinstaubPartikelzahl
(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(#.1011/km)
Im Einzelzyklus gemessene Werte
Grenzwerte für den Einzelzyklus
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
SchadstoffeCOTHC (a)NMHC a)NOxTHC + NOx b)FeinstaubPartikelzahl
(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(#.1011/km)
Berechnete Werte
Die nachstehenden Nummern sind für jede vom Fahrzeugführer wählbare Betriebsart zu wiederholen (primäre Betriebsart oder beste Betriebsart oder gegebenenfalls ungünstigste Betriebsart)
CO2-EmissionGeringMittelHochBesonders hochkombiniert
Messwert MCO2,p,1/ MCO2,c,2
auf Geschwindigkeit und Entfernung korrigierter Wert MCO2,p,2b/MCO2,c,2b
RCB-Korrekturkoeffizient: (5)
MCO2,p,3/MCO2,c,3

Regenerationsfaktoren (Ki)

Additiv

Regenerationsfaktoren (Ki)

Multiplikativ

MCO2,c,4
AFKi = MCO2,c,3 / MCO2,c,4
MCO2,p,4/MCO2,c,4
ATCT-Korrektur (FCF) (4)
Provisorische Werte MCO2,p,5 / MCO2,c,5
Angegebener Wert
dCO21 * angegebener Wert
(4)
FCF: Familienkorrekturfaktor zur Korrektur um Temperaturbedingungen, die für die Region repräsentativ sind (ATCT)
Siehe ATCT-Familienberichte:
Kennung der ATCT-Familie:
(5)
Korrektur gemäß Anhang B6 Anlage 2 der UN-Regelung Nr. 154 für reine ICE-Fahrzeuge und gemäß Anhang B8 Anlage 2 der UN-Regelung Nr. 154 für HEV-Fahrzeuge (KCO2)
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
CO2-Emissionen (g/km)GeringMittelHochBesonders hochkombiniert
Mittelung MCO2,p,6/MCO2,c,6
Abgleich MCO2,p,7/MCO2,c,7
Endwerte MCO2,p,H/MCO2,c,H
Information für die Übereinstimmung der Produktion für OVC-HEV
kombiniert

CO2-Emissionen (g/km)

MCO2,CS,COP

AFCO2,CS
CO2-Emissionen (g/km)kombiniert
Berechneter Wert MCO2,CD
Angegebener Wert
dCO21
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
CO2-Emissionen (g/km)kombiniert
Mittelung MCO2,CD
Endwert MCO2,CD
CO2-Emissionen (g/km)kombiniert
Berechneter Wert MCO2,weighted
Die nachstehenden Nummern sind für jede vom Fahrzeugführer wählbare Betriebsart zu wiederholen (primäre Betriebsart oder beste Betriebsart oder gegebenenfalls ungünstigste Betriebsart).
Kraftstoffverbrauch (l/100 km)GeringMittelHochBesonders hochkombiniert
Endwerte FCp,H/FCc,H(3)
A- Fahrzeuginterne Überwachung des Kraftstoff- und/oder Stromverbrauchs gemäß Artikel 4a Die in Anhang XXII Nummer 3 aufgeführten Parameter sind verfügbar: ja/nicht anwendbar
Fuel_ConsumedWLTP (in Litern)(4)Fahrzeug, HOHER Wert (VH) - Prüfung 1x,xxx
Fahrzeug, HOHER Wert (VH) - Prüfung 2 (falls zutreffend)x,xxx
Fahrzeug, HOHER Wert (VH) - Prüfung 3 (falls zutreffend)x,xxx
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) – Prüfung 1 (falls zutreffend)x,xxx
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) – Prüfung 2 (falls zutreffend)x,xxx
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) – Prüfung 3 (falls zutreffend)x,xxx
insgesamtx,xxx
Fuel_ConsumedOBFCM (in Litern)(5)Fahrzeug, HOHER Wert (VH) - Prüfung 1x,xxx(**)
Fahrzeug, HOHER Wert (VH) - Prüfung 2 (falls zutreffend)x,xxx(**)
Fahrzeug, HOHER Wert (VH) - Prüfung 3 (falls zutreffend)x,xxx(**)
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) – Prüfung 1 (falls zutreffend)x,xxx(**)
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) – Prüfung 2 (falls zutreffend)x,xxx(**)
Fahrzeug, niedriger Wert (VL) – Prüfung 3 (falls zutreffend)x,xxx(**)
insgesamtx,xxx(**)
Genauigkeit(6)x,xxx
Kraftstoffverbrauch (l/100 km oder kg/100 km)kombiniert
Berechneter Wert FCCD
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
Kraftstoffverbrauch (l/100 km) oder kg/100 km)kombiniert
Mittelung FCCD
Endwert FCCD
Kraftstoffverbrauch (l/100 km oder kg/100 km)kombiniert
Berechneter Wert FCweighted
Die nachstehenden Nummern sind für jede vom Fahrzeugführer wählbare Betriebsart zu wiederholen (primäre Betriebsart oder beste Betriebsart oder gegebenenfalls ungünstigste Betriebsart).
Kraftstoffverbrauch (kg/100 km)kombiniert
Messwerte
RCB-Korrekturkoeffizient
Endwerte FCc
AER (km)Stadtkombiniert
Gemessene/berechnete AER-Werte
Angegebener Wert
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
AER (km)Stadtkombiniert
Mittelung AER (falls zutreffend)
Endwerte AER
EAER (km)GeringMittelHochBesonders hochStadtkombiniert
Endwerte EAER
RCDA (km)kombiniert
Endwert RCDA
RCDC (km)kombiniert
Endwert RCDC
Kennziffer des Übergangszyklus
REEC des Bestätigungszyklus (%)
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
PER (km)GeringMittelHochBesonders hochStadtkombiniert
Berechnete Werte PER
Angegebener Wert
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
PER (km)Stadtkombiniert
Mittelung PER
Endwerte PER
EAC(Wh)
EC (Wh/km)GeringMittelHochBesonders hochStadtkombiniert
Endwerte EC
ECAC,CD (Wh/km)kombiniert
Berechneter Wert ECAC,CD
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
ECAC,CD (Wh/km)kombiniert
Mittelung ECAC,CD
Endwert
ECAC,weighted (Wh)kombiniert
Berechneter Wert ECAC,weighted
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
ECAC,weighted (Wh/km)kombiniert
Mittelung ECAC,weighted
Endwert
kombiniert
Stromverbrauch (Wh/km) ECDC,CD,COP
AFEC,AC,CD
EC (Wh/km)Stadtkombiniert
Berechnete Werte EC
Angegebener Wert
Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen. Prüfergebnisse gemäß Tabelle von Prüfung 1 aufzeichnen.
EC (Wh/km)GeringMittelHochBesonders hochStadtkombiniert
Mittelung EC
Endwerte EC
kombiniert
Stromverbrauch (Wh/km) ECDC,COP
AFEC
2.1.2.
FAHRZEUG, NIEDRIGER WERT (VL) (FALLS ZUTREFFEND):
Absatz 2.1.1 wiederholen.
2.1.3.
VM (FALLS ZUTREFFEND):
Absatz 2.1.1 wiederholen.
2.1.4.
ENDGÜLTIGE WERTE DER GRENZWERTEMISSIONEN (FALLS ZUTREFFEND)
SchadstoffeCOTHC (a)NMHC a)NOxTHC + NOx b)PMPN
(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(#.1011/km)
Höchstwerte(7)

2.2.
Prüfung Typ 2 a)

Schließt die für die für die technische Überwachung erforderlichen Emissionswerte ein
PrüfungCO (Vol.-%)Lambdawert(8)Motordrehzahl (min-1)Öltemperatur (°C)
Leerlauf
Hohe Leerlaufdrehzahl

2.3.
Prüfung Typ 3 a)

Gasemissionen aus dem Kurbelgehäuse in die Atmosphäre: entfällt

2.4.
Prüfung Typ 4 a)

Kennung der Familie:
Siehe Berichte:

2.5.
Prüfung Typ 5

Kennung der Familie:
Siehe Berichte über die Dauerhaltbarkeitsfamilie:
Zyklus Typ 1/I für Prüfung der Grenzwertemissionen:Gemäß UN-Regelung Nr. 154 Anhang B4 oder UNECE-Regelung Nr. 83(9)

2.6.
RDE-Prüfung (Typ 1a)

Nummer der RDE-Familie:MSxxxx
Siehe Familienberichte:

2.7.
Prüfung Typ 6 a)

Kennung der Familie
Datum der Prüfungen:(Tag/Monat/Jahr)
Ort der Prüfungen:
Verfahren zur Einstellung des Rollenprüfstands:Ausrollen (Referenz Fahrwiderstand auf der Straße)
Schwungmasse (kg):
Falls Abweichung vom Fahrzeug der Prüfung Typ 1:
Reifen:
Fabrikmarke:
Typ:
Abmessungen vorne/hinten:
Dynamischer Umfang (m):
Reifendruck (kPa):
Schadstoffe

CO

(g/km)

HC

(g/km)

Prüfung1
2
3
Durchschnitt
Schwellenwert

2.8.
On-Board-Diagnosesystem

Kennung der Familie:
Siehe Familienberichte:

2.9.
Prüfung der Rauchgastrübung (b)

2.9.1.
PRÜFUNG BEI KONSTANTEN GESCHWINDIGKEITEN
Siehe Familienberichte:
2.9.2.
PRÜFUNG BEI FREIER BESCHLEUNIGUNG
Gemessener Absorptionswert (m-1):
Korrigierter Absorptionswert (m-1):

2.10.
Motorleistung

Siehe Berichte oder Genehmigungsnummer:

2.11.
Temperaturinformationen im Zusammenhang mit Fahrzeug, hoher Wert (VH)

Ansatz des ungünstigsten Falls hinsichtlich der Fahrzeugdämmung:ja/nein(10)
Konzept mit Berücksichtigung des ungünstigsten Falls für die Fahrzeugabkühlung:ja/nein(10)
Aus einer einzigen Interpolationsfamilie bestehende ATCT-Familie:ja/nein(10)
Temperatur des Motorkühlmittels am Ende der Abkühlzeit (°C):
Durchschnittstemperatur (in °C) des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden:
Unterschied zwischen Endtemperatur des Motorkühlmittels und Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden ΔT_ATCT (in °C):
Mindestabkühlzeit tsoak_ATCT (s):
Lage des Temperatursensors:
Gemessene Motortemperatur:Öl/Kühlmittel

2.12.
Abgasnachbehandlungssystem mit Reagens

Kennung der Familie:
Siehe Familienberichte:

TEIL II

Bei den folgenden Informationen – falls anwendbar – handelt es sich um die für die ATCT-Prüfung erforderlichen Mindestdaten.

Bericht Nummer

ANTRAGSTELLER
Hersteller
GEGENSTAND
Kennungen der Fahrwiderstandsfamilie:
Kennungen der Interpolationsfamilie:
Kennungen der ATCT-Familie:
Geprüftes Objekt
Fabrikmarke:
IP-Kennung:
SCHLUSSFOLGERUNGDas geprüfte Objekt entspricht den unter „Gegenstand” genannten Anforderungen.
ORT,TT/MM/JJJJ

Allgemeine Bemerkungen:

Gibt es mehrere Möglichkeiten (Bezugnahmen), sollte die geprüfte im Prüfbericht beschrieben werden. Ist dies nicht der Fall, kann eine einzige Bezugnahme auf den Beschreibungsbogen zu Beginn des Prüfberichts ausreichen. Sämtlichen technischen Diensten steht es frei, weitere Angaben zu machen. Buchstaben für bestimmte Fahrzeugtypen sind in den Abschnitten des Prüfberichts wie folgt aufzunehmen:
„(a)”
Spezifisch für Fremdzündungsmotoren
„(b)”
Spezifisch für Fremdzündungsmotoren

1.
BESCHREIBUNG DES GEPRÜFTEN FAHRZEUGS

1.1.
ALLGEMEINES

Fahrzeugnummern:Prototypnummer und VIN
Kategorie:
Aufbau:
Antriebsräder:
1.1.1.
Aufbau des Antriebsstrangs
Aufbau des Antriebsstrangs:reine ICE-Fahrzeuge, Hybrid, Elektro oder Brennstoffzelle
1.1.2.
VERBRENNUNGSMOTOR (ICE) (falls zutreffend)
Bei mehr als einem Verbrennungsmotor (ICE) die Nummer wiederholen
Fabrikmarke:
Typ:
Arbeitsverfahren:Zweitakt/Viertakt
Anzahl und Anordnung der Zylinder:
Hubraum (cm3):
Leerlaufdrehzahl (min–1):±
Erhöhte Leerlaufdrehzahl (min–1) a):±
Motornennleistung::kWatrpm
Maximales Nettodrehmoment::Nmatrpm
Motorschmiermittel:Fabrikmarke und Typ
Kühlsystem:Typ: Luft/Wasser/Öl
Dämmung:Material, Menge, Lage, Nennvolumen und Nenngewicht(***)
1.1.3.
PRÜFKRAFTSTOFF für die Prüfung Typ 1 (falls zutreffend)
Bei mehr als einem Prüfkraftstoff die Nummer wiederholen
Fabrikmarke:
Typ:Benzin E10 – Diesel B7 – LPG – NG – …
Dichte bei 15 °C:
Schwefelgehalt:Nur bei Diesel und Benzin
Anhang IX:
Chargennummer:
Willans-Faktoren (für ICE) für CO2-Emissionen (gCO2/MJ):
Direkteinspritzung:ja/nein oder Beschreibung
Kraftstoffart des Fahrzeugs:monovalent/bivalent/Flexfuel
Steuergerät
Teil-Bezeichnung:wie im Beschreibungsbogen
Geprüfte Software:z. B. mittels Lesegerät ausgelesen
Luftmengenmesser:
Drosselklappengehäuse:
Drucksensor:
Einspritzpumpe:
Einspritzdüsen::
1.1.4.
KRAFTSTOFFANLAGE (falls zutreffend)
Bei mehr als einem Kraftstoffsystem Absatz wiederholen
1.1.5.
ANSAUGSYSTEM (falls zutreffend)
Bei mehr als einem Ansaugsystem Absatz wiederholen
Lader::

ja/nein

Fabrikmarke und Art (1)

Ladeluftkühler:

ja/nein

Art (Luft/Luft – Luft/Wasser) (1)

Luftfilter(element) (1):Fabrikmarke und Typ
Ansauggeräuschdämpfer (1):Fabrikmarke und Typ
1.1.6.
AUSPUFFANLAGE UND VERDUNSTUNGSKONTROLLSYSTEM (falls zutreffend)
Bei mehr als einem System Absatz wiederholen
Erster Katalysator:

Fabrikmarke und Bezeichnung (1)

Prinzip: Dreiwegekatalysator/Oxidationskatalysator/NOx-Trap/NOx-Speichersystem/selektive katalytische Reduktion...

Zweiter Katalysator:

Fabrikmarke und Bezeichnung (1)

Prinzip: Dreiwegekatalysator/Oxidationskatalysator/NOx-Trap/NOx-Speichersystem/selektive katalytische Reduktion...

Partikelfilter:

mit/ohne/nicht zutreffend

katalysiert: ja/nein

Fabrikmarke und Bezeichnung (1)

Bezeichnung und Lage der Sauerstoffsonden:vor Katalysator/hinter Katalysator
Lufteinblasung:mit/ohne/nicht zutreffend
AGR:

mit/ohne/nicht zutreffend

gekühlt/nicht gekühlt

HP/LP

Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen:mit/ohne/nicht zutreffend
Bezeichnung und Lage der NOx-Sensoren:davor/danach
Allgemeine Beschreibung (1):
1.1.7.
WÄRMESPEICHEREINRICHTUNG (falls zutreffend)
Bei mehr als einer Wärmespeichereinrichtung Absatz wiederholen
Wärmespeichereinrichtung:ja/nein
Wärmeleistung (gespeicherte Enthalpie (J)):
Dauer der Wärmefreisetzung (s):
1.1.8.
KRAFTÜBERTRAGUNG (falls zutreffend)
Bei mehr als einem Getriebe Absatz wiederholen
Getriebe:Handschaltung/automatisch/stufenlos
Gangwechselverfahren
Primäre Betriebsart:

ja/nein

Normal/Drive/Eco/…

Beste Betriebsart für CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend):
Ungünstigste Betriebsart für CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch (falls zutreffend):
Steuergerät:
Getriebeschmiermittel:Fabrikmarke und Typ
Reifen
Fabrikmarke:
Typ:
Abmessungen vorne/hinten:
Dynamischer Umfang (m):
Reifendruck (kPa):
Übersetzungsverhältnisse (R.T.), primäre Verhältnisse (R.P.) und (Fahrzeuggeschwindigkeit (km/h))/(Motordrehzahl (1000 (min–1)) (V1000) für jede Getriebeübersetzung (R.B.).
R.B.R.P.R.T.V1000
1st1/1
2nd1/1
3rd1/1
4th1/1
5th1/1
1.1.9.
ELEKTRISCHE MASCHINE (falls zutreffend)
Bei mehr als einer elektrischen Maschine Absatz wiederholen
Fabrikmarke:
Typ:
Spitzenleistung (kW):
1.1.10.
ANTRIEBS-REESS (falls zutreffend)
Bei mehr als einem Antriebs-REESS Absatz wiederholen
Fabrikmarke:
Typ:
Kapazität (Ah):
Nennspannung (V):
1.1.11.
-
1.1.12.
LEISTUNGSELEKTRONIK (falls zutreffend)
Es kann sich um mehr als eine Leistungselektronik handeln (Antriebswandler, Niederspannungssystem oder Lader)
Fabrikmarke:
Typ:
Leistung (kW):

1.2.
FAHRZEUGBESCHREIBUNG

1.2.1.
MASSE
Prüfmasse VH (kg):
1.2.2.
FAHRWIDERSTANDSPARAMETER (STRAßE)
f0 (N):
f1 (N/(km/h)):
f2 (N/(km/h)2):
f2_TReg (N/(km/h)2):
Zyklus-Energiebedarf (J):
Bezeichnung des Berichts über die Prüfung des Fahrwiderstands:
Kennung der Fahrwiderstandsfamilie:
1.2.3.
PARAMETER FÜR DIE AUSWAHL DER ZYKLEN
Zyklus (ohne Miniaturisierung):Klasse 1/2/3a/3b
Verhältnis von Nennleistung zu Masse in fahrbereitem Zustand – 75 kg (PMR) (W/kg):(falls zutreffend)
Messung mit Verfahren mit begrenzter Geschwindigkeit:ja/nein
Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (km/h):
Miniaturisierung (falls zutreffend):ja/nein
Miniaturisierungsfaktor fdsc:
Zyklusstrecke (m):
Konstante Geschwindigkeit (Verfahren für die verkürzte Prüfung):falls zutreffend
1.2.4.
SCHALTPUNKT (FALLS ZUTREFFEND)
Version der Berechnung des Gangwechsels(geltende Änderung der Verordnung (EU) 2017/1151 angeben)
Gangwechsel:Durchschnittlicher Gang für v ≥ 1 km/h, auf vier Dezimalstellen gerundet
nmin drive
1. Gang:… min–1
1. Gang in den 2. Gang::… min–1
2. Gang bis Stillstand:… min–1
2. Gang:… min–1
3. Gang und höher::… min–1
Gang 1 ausgeschlossen:ja/nein
n_95_high für jeden Gang:… min–1
n_min_drive_set für Beschleunigung/Phasen mit konstanter Geschwindigkeit (n_min_drive_up):… min–1
n_min_drive_set für Verzögerungsphasen (nmin_drive_down):… min–1
t_start_phase:…s
n_min_drive_start:… min–1
n_min_drive_up_start:… min–1
Verwendung von ASM:ja/nein
ASM-Werte:

2.
PRÜFERGEBNISSE

Verfahren zur Einstellung des Rollenprüfstands:Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus
Prüfstand in 2WD/4WD-Betrieb:2WD/4WD
Bei 2WD-Betrieb: nicht angetriebene Achse rotiert:ja/nein/nicht zutreffend
Prüfstandsbetriebsmodusja/nein
Ausrollmodus:ja/nein

2.1
PRÜFUNG BEI 14 °C

Datum der Prüfungen:(Tag/Monat/Jahr)
Ort der Prüfungen:
Höhe der Unterkante des Kühlgebläses über dem Boden (cm):
Seitliche Lage des Mittelpunkts des Ventilators (falls auf Antrag des Herstellers geändert):in der Fahrzeug-Mittellinie/…
Abstand von der Stirnseite des Fahrzeugs (cm):
IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) (%):x,x
RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) (km/h):x,xx
Beschreibung der akzeptierten Abweichung des Fahrzyklus:vollständig betätigtes Beschleunigungspedal
2.1.1.
Schadstoffemissionen von Fahrzeugen mit mindestens einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei einer Prüfung bei gleichbleibender Ladung
SchadstoffeCOTHC (a)NMHC (a)NOxTHC + NOx b)FeinstaubPartikelzahl
(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(#.1011/km)
Messwerte
Grenzwerte
2.1.2.
CO2-Emissionen von Fahrzeugen mit mindestens einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei einer Prüfung bei gleichbleibender Ladung
CO2-Emissionen (g/km)GeringMittelHochBesonders hochkombiniert
Messwert MCO2,p,1/ MCO2,c,2
Auf gemessene Geschwindigkeit und Entfernung korrigierter Wert MCO2,p,2b / MCO2,c,2b
RCB-Korrekturkoeffizient(11)
MCO2,p,3/MCO2,c,3

2.2
PRÜFUNG BEI 23 °C

Bitte Angaben oder Bezug auf Bericht über die Prüfung Typ 1
Datum der Prüfungen:(Tag/Monat/Jahr)
Ort der Prüfungen:
Höhe der Unterkante des Kühlgebläses über dem Boden (cm):
Seitliche Lage des Mittelpunkts des Ventilators (falls auf Antrag des Herstellers geändert):in der Fahrzeug-Mittellinie/…
Abstand von der Stirnseite des Fahrzeugs (cm):
IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) (%):x,x
RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) (km/h):x,xx
Beschreibung der akzeptierten Abweichung des Fahrzyklus:vollständig betätigtes Beschleunigungspedal
2.2.1.
Schadstoffemissionen von Fahrzeugen mit mindestens einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei einer Prüfung bei gleichbleibender Ladung
SchadstoffeCOTHC (a)NMHC (a)NOxTHC + NOx b)FeinstaubPartikelzahl
(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(mg/km)(#.1011/km)
Endwerte
Grenzwerte
2.2.2.
CO2-Emissionen von Fahrzeugen mit mindestens einem Verbrennungsmotor, von NOVC-HEV und von OVC-HEV bei einer Prüfung bei gleichbleibender Ladung
CO2-Emissionen (g/km)GeringMittelHochBesonders hochkombiniert
Messwert MCO2,p,1/ MCO2,c,2
Auf gemessene Geschwindigkeit und Entfernung korrigierter Wert MCO2,p,2b / MCO2,c,2b
RCB-Korrekturkoeffizient(12)
MCO2,p,3/MCO2,c,3

2.3
SCHLUSSFOLGERUNG

CO2-Emissionen (g/km)kombiniert
ATCT (14 °C) MCO2,Treg
Typ 1 (23 °C) MCO2,23o
Familienkorrekturfaktor (family correction factor, FCF)

2.4.
TEMPERATURINFORMATIONEN des Bezugsfahrzeugs nach der 23 °C-Prüfung

Ansatz des ungünstigsten Falls hinsichtlich der Fahrzeugdämmung:ja/nein(13)
Konzept mit Berücksichtigung des ungünstigsten Falls für die Fahrzeugabkühlung:ja/nein(13)
Aus einer einzigen Interpolationsfamilie bestehende ATCT-Familie:ja/nein(13)
Temperatur des Motorkühlmittels am Ende der Abkühlzeit (°C):
Durchschnittstemperatur (in °C) des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden:
Unterschied zwischen Endtemperatur des Motorkühlmittels und Durchschnittstemperatur des Abkühlbereichs in den letzten 3 Stunden ΔT_ATCT (in °C):
Mindestabkühlzeit tsoak_ATCT (s):
Lage des Temperatursensors:
Gemessene Motortemperatur:Öl/Kühlmittel

Anlage 8b

Prüfbericht über den Fahrwiderstand auf der Straße

Bei den folgenden Informationen – falls anwendbar – handelt es sich um die für die Prüfung zur Bestimmung des Fahrwiderstands erforderlichen Mindestdaten.

Bericht Nummer

ANTRAGSTELLER
Hersteller
GEGENSTANDBestimmung des Fahrwiderstands eines Fahrzeugs /...
Kennungen der Fahrwiderstandsfamilie:
Geprüftes Objekt
Fabrikmarke:
Typ:
SCHLUSSFOLGERUNGDas geprüfte Objekt entspricht den unter „Gegenstand” genannten Anforderungen.
ORT,TT/MM/JJJJ

1.
BETROFFENE FAHRZEUGE

Betroffene Fabrikmarken:
Betroffene Typen:
Handelsbezeichnung:
Höchstgeschwindigkeit (km/h):
Antriebsachsen:

2.
BESCHREIBUNG DER GEPRÜFTEN FAHRZEUGE

Falls keine Interpolation vorgenommen wird, ist das (hinsichtlich des Energiebedarfs) ungünstigste Fahrzeug zu beschreiben.

2.1.
WINDKANALMETHODE

Kombiniert mit:Flachband- oder Rollenprüfstand

2.1.1.
Allgemeines

WindkanalPrüfstand
HRLRHRLR
Fabrikmarke
Typ
Version
Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus für Klasse 3 (kJ)
Abweichung von der Produktionsserie
Kilometerleistung (km)
Oder bei einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie:
Fabrikmarke:
Typ:
Version:
Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus (kJ):
Abweichung von der Produktionsserie:
Kilometerleistung (km):

2.1.2
Massen

Prüfstand
HRLR
Prüfmasse (kg)
Durchschnittliche Masse mav(kg)
Wert von mr (kg pro Achse)

Fahrzeug der Klasse M:

Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%)

Fahrzeug der Klasse N:

Gewichtsverteilung (kg oder %)

Oder bei einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie:
Prüfmasse (kg):
Durchschnittliche Masse mav(kg):(Durchschnitt vor und nach der Prüfung)
Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand::
Geschätztes arithmetisches Mittel der Masse der Zusatzausrüstung:

Fahrzeug der Klasse M:

Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%)

:

Fahrzeug der Klasse N:

Gewichtsverteilung (kg oder %)

:

2.1.3
Reifen

WindkanalPrüfstand
HRLRHRLR
Größenbezeichnung
Fabrikmarke
Typ
Rollwiderstand
vorne (kg/t)--
hinten (kg/t)--
Reifendruck
vorne (kPa)--
hinten (kPa)--
Oder bei einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie:
Größenbezeichnung
Fabrikmarke:
Typ:
Rollwiderstand
vorne (kg/t):
hinten (kg/t):
Reifendruck
vorne (kPa):
hinten (kPa):

2.1.4.
Aufbau

Windkanal
HRLR
TypAA/AB/AC/AD/AE/AF BA/BB/BC/BD
Version
Aerodynamische Luftleiteinrichtungen
Bewegliche aerodynamische Karosserieteileja/nein und gegebenenfalls Liste
Liste der angebrachten aerodynamischen Optionen
Delta (CD × Af)LHim Vergleich zu HR (m2)
Oder bei einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie:
Beschreibung der Karosserieform:Viereckiger Kasten (falls keine für ein vollständiges Fahrzeug repräsentative Karosserieform bestimmt werden kann)
Stirnfläche Afr (m2):

2.2.
AUF DER STRAßE

2.2.1.
Allgemeines

HRLR
Fabrikmarke
Typ
Version
Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus für Klasse 3 (kJ)
Abweichung von der Produktionsserie
Kilometerleistung
Oder bei einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie:
Fabrikmarke:
Typ:
Version:
Zyklus-Energiebedarf während eines vollständigen WLTC-Zyklus (kJ):
Abweichung von der Produktionsserie:
Kilometerleistung (km):

2.2.2.
Massen

HRLR
Prüfmasse (kg)
Durchschnittliche Masse mav(kg)
Wert von mr (kg pro Achse)

Fahrzeug der Klasse M:

Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%)

Fahrzeug der Klasse N:

Gewichtsverteilung (kg oder %)

Oder bei einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie:
Prüfmasse (kg):
Durchschnittliche Masse mav(kg):(Durchschnitt vor und nach der Prüfung)
Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand::
Geschätztes arithmetisches Mittel der Masse der Zusatzausrüstung:

Fahrzeug der Klasse M:

Anteil der Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand auf der Vorderachse (%)

Fahrzeug der Klasse N:

Gewichtsverteilung (kg oder %)

2.2.3.
Reifen

HRLR
Größenbezeichnung
Fabrikmarke
Typ
Rollwiderstand
vorne (kg/t)
hinten (kg/t)
Reifendruck
vorne (kPa)
hinten (kPa)
Oder bei einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie:
Größenbezeichnung:
Fabrikmarke:
Typ:
Rollwiderstand
vorne (kg/t):
hinten (kg/t):
Reifendruck
vorne (kPa):
hinten (kPa):

2.2.4.
Aufbau

HRLR
TypAA/AB/AC/AD/AE/AF BA/BB/BC/BD
Version
Aerodynamische Luftleiteinrichtungen
Bewegliche aerodynamische Karosserieteileja/nein und gegebenenfalls Liste
Liste der angebrachten aerodynamischen Optionen
Delta (CD × Af)LHim Vergleich zu HR (m2)
Oder bei einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie:
Beschreibung der Karosserieform:Viereckiger Kasten (falls keine für ein vollständiges Fahrzeug repräsentative Karosserieform bestimmt werden kann)
Stirnfläche Afr (m2):

2.3.
ANTRIEBSSTRANG

2.3.1.
Fahrzeug, hoher Wert (VH)

Motorcode:
Getriebetyp:manuell, automatisch, stufenlos

Getriebemodell

(Herstellercodes)

:(Drehmoment und Anzahl der Kupplungen → im Informationsdokument anzugeben)

Erfasste Getriebemodelle

(Herstellercodes)

:
Motordrehzahl geteilt durch Fahrzeuggeschwindigkeit:GangÜbersetzungsverhältnisn/v-Verhältnis
1st1/..
2nd1/..
3rd1/..
4th1/..
5th1/..
6th1/..
..
..
In Position N gekoppelte elektrische Maschinen:Nicht anwendbar (keine elektrische Maschine oder kein Ausrollmodus)
Typ und Anzahl der elektrischen Maschinen:Konstruktionstyp: asynchron/synchron…
Kühlmitteltyp:Luft, Flüssigkeit, …

2.3.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL)

Absatz 2.3.1 mit VL-Daten wiederholen

2.4.
PRÜFERGEBNISSE

2.4.1.
Fahrzeug, hoher Wert (VH)

Datum der Prüfungen:

TT/MM/JJJJ (Windkanal)

TT/MM/JJJJ (Prüfstand)

oder

TT/MM/JJJJ (auf der Straße)

AUF DER STRASSE

Prüfverfahren:

Ausrollen

oder Verfahren mit Drehmomentmesser

Anlage (Name/Standort/Prüfstreckenbezeichnung):
Ausrollmodus:j/n
Spureinstellung:Spur- und Sturzwerte
Bodenfreiheit(1):
Fahrzeughöhe(2):
Schmierstoffe Antriebsstrang:
Schmierstoffe Radlager:
Bremseinstellung zur Vermeidung nicht-repräsentativer Störeinflüsse:
Höchste Bezugsgeschwindigkeit (km/h):
Anemometrie:

stationär

oder im Fahrzeug: Auswirkung der Anemometrie (CD × A) und ggf. vorgenommene Korrektur

Anzahl der Teilungen:
Windkraft:Mittel, Spitzen und Richtung im Verhältnis zur Prüfstrecke
Luftdruck:
Temperatur (Mittelwert):
Windkorrektur:j/n
Reifendruckregelung:j/n
Rohergebnisse:

Drehmomentmethode:

c0 =

c1 =

c2 =

Ausrollmethode:

f0

f1

f2

Endergebnisse

Drehmomentmethode:

c0 =

c1 =

c2 =

und

f0 =

f1 =

f2 =

Ausrollmethode:

f0 =

f1 =

f2 =

oder

WINDKANALMETHODE

Anlage (Name/Standort/Prüfstandsbezeichnung):
Eignung der Anlage:Berichtsbezeichnung und -datum
Prüfstand
Prüfstandstyp:Flachband- oder Rollenprüfstand
Methode:stabilisierte Geschwindigkeiten oder Verzögerungsverfahren
Aufwärmen:Aufwärmen durch Prüfstand oder durch Fahren des Fahrzeugs
Korrektur der Rollenkurve:(bei Rollenprüfstand, falls zutreffend)
Verfahren zur Rollenprüfstandseinstellung:Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus
Gemessener aerodynamischer Widerstandsbeiwert multipliziert mit der Stirnfläche:Geschwindigkeit (km/h)CD × A (m2)
Ergebnis:

f0 =

f1 =

f2 =

oder

FAHRWIDERSTANDSMATRIX AUF DER STRAßE

Prüfverfahren:

Ausrollen

oder Verfahren mit Drehmomentmesser

Anlage (Name/Standort/Prüfstreckenbezeichnung):
Ausrollmodus:j/n
Spureinstellung:Spur- und Sturzwerte
Bodenfreiheit(3):
Fahrzeughöhe(4):
Schmierstoffe Antriebsstrang:
Schmierstoffe Radlager:
Bremseinstellung zur Vermeidung nicht-repräsentativer Störeinflüsse:
Höchste Bezugsgeschwindigkeit (km/h):
Anemometrie:

stationär

oder im Fahrzeug: Auswirkung der Anemometrie (CD × A) und ggf. vorgenommene Korrektur

Anzahl der Teilungen:
Windkraft:Mittel, Spitzen und Richtung im Verhältnis zur Prüfstrecke
Luftdruck:
Temperatur (Mittelwert):
Windkorrektur:j/n
Reifendruckregelung:j/n
Rohergebnisse:

Drehmomentmethode:

c0r =

c1r =

c2r =

Ausrollmethode:

f0r =

f1r =

f2r =

Endergebnisse

Drehmomentmethode:

c0r =

c1r =

c2r =

und

f0r (berechnet für Fahrzeug HM) =

f2r (berechnet für Fahrzeug HM) =

f0r (berechnet für Fahrzeug LM) =

f2r (berechnet für Fahrzeug LM) =

Ausrollmethode:

f0r (berechnet für Fahrzeug HM) =

f2r (berechnet für Fahrzeug HM) =

f0r (berechnet für Fahrzeug LM) =

f2r (berechnet für Fahrzeug LM) =

oder

FAHRWIDERSTANDSMATRIX WINDKANALMETHODE

Anlage (Name/Standort/Prüfstandsbezeichnung):
Eignung der Anlage:Berichtsbezeichnung und -datum
Prüfstand
Prüfstandstyp:Flachband- oder Rollenprüfstand
Methode:stabilisierte Geschwindigkeiten oder Verzögerungsverfahren
Aufwärmen:Aufwärmen durch Prüfstand oder durch Fahren des Fahrzeugs
Korrektur der Rollenkurve:(bei Rollenprüfstand, falls zutreffend)
Verfahren zur Rollenprüfstandseinstellung:Festgelegter Ablauf/iterativ/alternativ mit eigenem Warmlaufzyklus
Gemessener aerodynamischer Widerstandsbeiwert multipliziert mit der Stirnfläche:Geschwindigkeit (km/h)CD × A (m2)
Ergebnis:

f0r =

f1r =

f2r =

f0r (berechnet für Fahrzeug HM) =

f2r (berechnet für Fahrzeug HM) =

f0r (berechnet für Fahrzeug LM) =

f2r (berechnet für Fahrzeug LM) =

2.4.2.
Fahrzeug, niedriger Wert (VL)

Absatz 2.4.1 mit VL-Daten wiederholen

Anlage 8c

Muster des Prüfblatts

Das „Prüfblatt” enthält diejenigen Prüfdaten, die zwar aufgezeichnet, aber nicht in einen Prüfbericht aufgenommen werden. Prüfblätter sind vom technischen Dienst oder Hersteller mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Bei den folgenden Informationen – soweit zutreffend – handelt es sich um die für Prüfblätter erforderlichen Mindestdaten.
Angaben aus Anhang B4 der UN-Regelung Nr. 154
Koeffizienten, c0, c1 und c2:

c0 =

c1 =

c2 =

Die auf dem Rollenprüfstand gemessenen Ausrollzeiten:Bezugsgeschwindigkeit (km/h)Ausrollzeit (s)
130
120
110
100
90
80
70
60
50
40
30
20
Es kann zusätzliches Gewicht am oder im Fahrzeug angebracht werden, um Reifenschlupf zu vermeiden.:

Gewicht (kg)

auf dem/im Fahrzeug

Ausrollzeiten nach Durchführung des Fahrzeugausrollverfahrens:Bezugsgeschwindigkeit (km/h)Ausrollzeit (s)
130
120
110
100
90
80
70
60
50
40
30
20
Angaben aus Anhang B5 der UN-Regelung Nr. 154

Wirksamkeit des NOx-Konverters

Angezeigte Konzentrationen a, b, c und d, sowie die Konzentration bei NOx-Analysator im NO-Betriebszustand, sodass das Kalibriergas nicht durch den Konverter strömt

:

(a) =

(b) =

(c) =

(d) =

Konzentration im NO-Betriebszustand =

Angaben aus Anhang B6 der UN-Regelung Nr. 154
Vom Fahrzeug tatsächlich zurückgelegte Strecke:

Bei Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe: falls Fahrzeug Zykluskurve nicht folgen kann, Folgendes aufzeichnen:

Abweichungen vom Fahrzyklus

:
Fahrtkurvenindizes:
Die folgenden Indizes sind nach SAE J2951(Revised Jan-2014) zu berechnen:

:

:

IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit):
RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler)

:

:

:

Wägung des Partikelprobenahmefilters
Filter vor der Prüfung:
Filter nach der Prüfung:
Bezugsfilter:
Inhalt der einzelnen Verbindungen, gemessen nach Stabilisierung des Messgeräts:
Bestimmung des Regenerationsfaktors
Anzahl der D-Zyklen zwischen zwei WLTC-Zyklen, in denen es zu Regenerierungsvorgängen kommt.:
Anzahl der Zyklen, in denen Emissionsmessungen durchgeführt werden (n):
Messung der Emissionsmasse M′sij jeder einzelnen Verbindung i in jedem Zyklus j:

Bestimmung des Regenerationsfaktors

Anzahl der anwendbaren Prüfzyklen, gemessen während einer vollständigen Regenerierung

:
Bestimmung des Regenerationsfaktors
Msi:
Mpi:
Ki:
Angaben aus Anhang B6a der UN-Regelung Nr. 154

ATCT

Lufttemperatur und -feuchtigkeit der Prüfzelle, gemessen am Auslass des Kühlgebläses des Fahrzeugs mit einer Mindestfrequenz von 0,1 Hz.

:

Temperatur-Sollwert = Treg

Tatsächlicher Temperaturwert

± 3 °C zu Beginn der Prüfung

± 5 °C während der Prüfung

Temperatur des Abkühlbereichs, kontinuierlich mit einer Mindestfrequenz von 0,033 Hz gemessen.:

Temperatur-Sollwert = Treg

Tatsächlicher Temperaturwert

± 3 °C zu Beginn der Prüfung

± 5 °C während der Prüfung

Zeit des Transports von der Vorkonditionierung zum Abkühlbereich:≤ 10 Minuten
Zeit zwischen dem Ende der Prüfung Typ 1 und dem Abkühlvorgang:≤ 10 Minuten
Die Abkühlzeit ist zu messen und in alle einschlägigen Prüfblätter aufzunehmen.:Zeit zwischen der Messung der Endtemperatur und dem Ende der Prüfung Typ 1 bei 23 °C.
Angaben aus Anhang C3 der UN-Regelung Nr. 154

Tankatmungsprüfung

Umgebungstemperatur während der beiden Tageszyklen (mindestens jede Minute aufzuzeichnen)

:

Puffverlustbeladung des Aktivkohlebehälters

Umgebungstemperatur während des ersten 11-Stunden-Profils (mindestens alle 10 Minuten aufzuzeichnen)

:

Das Verzeichnis der Anhänge und Anhang I der Verordnung (EU) 2017/1151 werden wie folgt geändert:

1.
Das Verzeichnis der Anhänge erhält folgende Fassung:

2.
Anhang I wird wie folgt geändert:

(a)
Nummern 1.1.1 bis 4.5.1.4 erhalten folgende Fassung:

1.1.1.
Die zusätzlichen Anforderungen für die Erteilung der Typgenehmigung für monovalente Gasfahrzeuge und bivalente Gasfahrzeuge entsprechen denen von Absatz 5.9 der UN-Regelung Nr. 154. Die Bezugnahme auf den Beschreibungsbogen in Absatz 5.9.1 der UN-Regelung Nr. 154 gilt als Bezugnahme auf Anhang I Anlage 3 dieser Verordnung.

1.2.
Zusätzliche Anforderungen für Flexfuel-Fahrzeuge

Die zusätzlichen Anforderungen für die Erteilung der Typgenehmigung für Flexfuel-Fahrzeuge entsprechen denen von Absatz 5.8 der UN-Regelung Nr. 154.

2.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE ANFORDERUNGEN UND PRÜFUNGEN

2.1.
Kleinserienhersteller

2.1.1.
Verzeichnis der Rechtsvorschriften, auf die in Artikel 3 Absatz 3 verwiesen wird:

RechtsaktAnforderungen
California Code of Regulations, Teil 13, Abschnitte 1961 (a) und 1961 (b)(1)(C)(1) für Modelljahr 2001 und spätere Modelljahre, 1968,1, 1968,2, 1968,5, 1976 und 1975, veröffentlicht von Barclay's Publishing.Die Typgenehmigung muss gemäß dem California Code of Regulations erteilt werden, der für die meisten neueren Modelljahre von leichten Nutzfahrzeugen gilt.

2.2.
Kraftstoffeinfüllstutzen

2.2.1.
Die Anforderungen für Kraftstoffeinfüllstutzen entsprechen denen der Absätze 6.1.5 und 6.1.6 der UN-Regelung Nr. 154.

2.3.
Vorschriften für die Eingriffsicherheit elektronischer Systeme

2.3.1.
Die Anforderungen an die Eingriffsicherheit elektronischer Systeme gemäß Absatz 6.1.7 der UN-Regelung 154 müssen eingehalten sein. Die wirksame Anwendung dieser Strategien zum Schutz der Emissionsminderungssysteme kann im Rahmen der Typgenehmigung und/oder Marktüberwachung geprüft werden.
2.3.2
Die Hersteller müssen wirkungsvolle Maßnahmen im Fahrzeugnetz vorsehen, um die Fälschung des Kilometerstands in der Steuerung des Antriebsstrangs sowie in der Übertragungseinheit für den Datenfernaustausch (falls vorhanden) zu verhindern. Die Hersteller müssen systematische Techniken zum Schutz gegen unbefugte Eingriffe sowie Schreibschutzvorrichtungen, die die Integrität des Kilometerstands sichern, anwenden. Die Genehmigungsbehörde genehmigt Verfahren, die einen ausreichenden Schutz gegen unbefugte Eingriffe bieten. Die wirksame Anwendung dieser Strategien zum Schutz des Kilometerzählers kann im Rahmen der Typgenehmigung und/oder Marktüberwachung geprüft werden.

2.4.
Durchführung der Prüfungen

2.4.1.
In Tabelle I.2.4 ist dargestellt, welche Prüfungen für die Typgenehmigung eines Fahrzeugs erforderlich sind. Die spezifischen Prüfverfahren sind in den Anhängen II, IIIA, IV, V, VI, VII, VIII, XI, XVI, XX, XXI und XXII beschrieben.

Abbildung I.2.4

Anwendung von Prüfvorschriften für die Typgenehmigung und Erweiterungen

FahrzeugklasseFahrzeuge mit Fremdzündungsmotor einschließlich Hybridfahrzeuge(1)(2)Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotoren einschließlich HybridfahrzeugeFahrzeuge mit reinem ElektroantriebWasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge
Monovalent (mono-fuel)Bivalent (bi-fuel)(3)Flexfuel(3)Monovalent (mono-fuel)
BezugskraftstoffBenzinLPGNG/BiomethanWasserstoff (ICE)BenzinBenzinBenzinBenzinDieselkraftstoffBenzinWasserstoff (Brennstoffzelle)
LPGNG/Biomethan

Wasserstoff

(ICE)(4)

Ethanol (E85)
Prüfung Typ 1(7)jaja(5)ja(5)ja(4)

ja

(beide Kraftstoffe)

ja

(beide Kraftstoffe)

ja

(beide Kraftstoffe)

ja

(beide Kraftstoffe)

jaja

ATCT

(Prüfung bei 14 °C)

jajajaja(4)

ja

(beide Kraftstoffe)

ja

(beide Kraftstoffe)

ja

(beide Kraftstoffe)

ja

(beide Kraftstoffe)

jaja
Gasförmige Schadstoffe, RDE (Prüfung Typ 1A)jajajaja(4)

ja

(beide Kraftstoffe)

ja

(beide Kraftstoffe)

ja

(beide Kraftstoffe)

ja

(beide Kraftstoffe)

jaja
PN, RDE (Prüfung Typ 1A)ja

ja

(nur Benzin)

ja

(nur Benzin)

ja

(nur Benzin)

ja

(beide Kraftstoffe)

jaja

Leerlaufemissionen

(Prüfung Typ 2)

jajaja

ja

(beide Kraftstoffe)

ja

(beide Kraftstoffe)

ja

(nur Benzin)

ja

(beide Kraftstoffe)

Kurbelgehäuseemissionen

(Prüfung Typ 3)

jajaja

ja

(nur Benzin)

ja

(nur Benzin)

ja

(nur Benzin)

ja

(nur Benzin)

Verdunstungsemissionen

(Prüfung Typ 4)

ja

ja

(nur Benzin)

ja

(nur Benzin)

ja

(nur Benzin)

ja

(nur Benzin)

ja

Dauerhaltbarkeit

(Prüfung Typ 5)

jajajaja

ja

(nur Benzin)

ja

(nur Benzin)

ja

(nur Benzin)

ja

(nur Benzin)

jaja

Niedrigtemperaturemissionen

(Prüfung Typ 6)

ja

ja

(nur Benzin)

ja

(nur Benzin)

ja

(nur Benzin)

ja

(beide Kraftstoffe)

Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeugejajajaja

ja

(gemäß Typgenehmigung)

ja

(gemäß Typgenehmigung)

ja

(gemäß Typgenehmigung)

ja

(gemäß Typgenehmigung)

jaja
OBDjajajajajajajajajaja
CO2-Emissionen, Kraftstoffverbrauch, Verbrauch an elektrischer Energie und elektrische Reichweitejajajaja

ja

(beide Kraftstoffe)

ja

(beide Kraftstoffe)

ja

(beide Kraftstoffe)

ja

(beide Kraftstoffe)

jajajaja
Rauchgastrübungja(8)
Motorleistungjajajajajajajajajajajaja
OBFCMja

ja

(beide Kraftstoffe)

jaja

3.
ERWEITERUNG VON TYPGENEHMIGUNGEN

3.1.
Erweiterungen hinsichtlich der Auspuffemissionen (Prüfungen Typ 1 und Typ 2 und OBFCM)

3.1.1.
Die Typgenehmigung wird auf Fahrzeuge erweitert, die die Anforderungen des Absatzes 7.4 der UN-Regelung Nr. 154 erfüllen. Die Schadstoffemissionen genügen den in Anhang I Tabelle 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 angegebenen Grenzwerten.

3.2.
Erweiterung der Typgenehmigung hinsichtlich der Verdunstungsemissionen (Prüfung Typ 4)

3.2.1.
Für Prüfungen nach Anhang 6 der UNECE-Regelung Nr. 83 [1 Tag NEFZ] oder nach dem Anhang der Verordnung (EU) 2017/1221 [2 Tage NEFZ] darf die Typgenehmigung unter folgenden Voraussetzungen auf Fahrzeuge mit einer Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen erweitert werden:
3.2.1.1.
Das Grundprinzip der Gemischaufbereitung ist dasselbe.
3.2.1.2.
Die Form des Kraftstofftanks ist identisch und das Material des Kraftstofftanks und der Leitungen für flüssigen Kraftstoff sind technisch gleichwertig.
3.2.1.3.
Es ist das Fahrzeug zu prüfen, das hinsichtlich des Querschnitts und der ungefähren Länge der Leitungen den ungünstigsten Fall darstellt. Der für die Typgenehmigungsprüfungen zuständige technische Dienst entscheidet, ob nicht identische Dampf-/Flüssigkeitsabscheider zulässig sind.
3.2.1.4.
Das Volumen des Kraftstofftanks weicht um nicht mehr als ± 10 % ab.
3.2.1.5.
Die Einstellung des Druckentlastungsventils des Kraftstofftanks ist identisch.
3.2.1.6.
Das Prinzip der Speicherung des Kraftstoffdampfes ist identisch, d. h. die Form und das Volumen der Falle, das Speichermedium, das Luftfilter (falls zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen verwendet) usw.
3.2.1.7.
Die Art der Spülung des gespeicherten Dampfes ist identisch (z. B. Luftdurchfluss, Beginn oder Volumen der Spülung während des Vorkonditionierungszyklus).
3.2.1.8.
Die Art der Abdichtung und Belüftung des Kraftstoffzuteilungssystems ist identisch.
3.2.2.
Für Prüfungen gemäß Anhang VI [2 Tage WLTP] darf die Typgenehmigung auf Fahrzeuge erweitert werden, die zu einer genehmigten Verdunstungsemissionsfamilie gemäß Absatz 6.6.3 der UN-Regelung Nr. 154 gehören.

3.3.
Erweiterung der Typgenehmigung hinsichtlich der Dauerhaltbarkeit von emissionsmindernden Einrichtungen (Prüfung Typ 5)

3.3.1.
Die Verschlechterungsfaktoren sind auf unterschiedliche Fahrzeuge und Fahrzeugtypen auszuweiten, sofern die Anforderungen des Absatzes 7.6 der UN-Regelung Nr. 154 erfüllt sind.

3.4.
Erweiterung der Typgenehmigung hinsichtlich der On-Board-Diagnose

3.4.1.
Die Typgenehmigung wird auf Fahrzeuge erweitert, die zu einer genehmigten OBD-Familie gemäß Absatz 6.8.1 der UN-Regelung Nr. 154 gehören.

3.5
Erweiterung hinsichtlich der Prüfung bei niedriger Temperatur (Prüfung Typ 6)

3.5.1.
Fahrzeuge mit unterschiedlichen Bezugsmassen

3.5.1.1.
Die Typgenehmigung darf nur auf Fahrzeuge mit einer Bezugsmasse erweitert werden, die die Verwendung der zwei nächsthöheren oder einer niedrigeren äquivalenten Schwungmasse erfordert.
3.5.1.2.
Bei Fahrzeugen der Klasse N darf die Genehmigung nur auf Fahrzeuge mit einer niedrigeren Bezugsmasse erweitert werden, wenn die Emissionen des bereits genehmigten Fahrzeugs innerhalb der für das Fahrzeug vorgeschriebenen Grenzen liegen, für das die Erweiterung der Genehmigung beantragt wird.

3.5.2.
Fahrzeuge mit unterschiedlichen Gesamtübersetzungsverhältnissen

3.5.2.1.
Die Typgenehmigung darf nur unter bestimmten Bedingungen auf Fahrzeuge mit unterschiedlichen Gesamtübersetzungsverhältnissen erweitert werden.
3.5.2.2.
Zur Feststellung, ob die Typgenehmigung erweitert werden darf, ist für jedes in den Prüfungen Typ 6 verwendete Übersetzungsverhältnis das Verhältnis

E V2 V1V1

zu bestimmen; dabei ist, bei einer Motordrehzahl von 1000 min–1, V1 die Drehzahl des genehmigten Fahrzeugtyps und V2 die Drehzahl des Fahrzeugtyps, für den die Erweiterung der Genehmigung beantragt wird.

3.5.2.3.
Ist jedes Übersetzungsverhältnis E ≤ 8 %, so wird die Erweiterung der Typgenehmigung ohne Wiederholung der Prüfungen Typ 6 erteilt.
3.5.2.4.
Wenn bei mindestens einem Übersetzungsverhältnis E > 8 % und bei jedem Übersetzungsverhältnis E ≤ 13 % ist, ist die Prüfung Typ 6 zu wiederholen. Die Prüfungen können in einem Prüflabor durchgeführt werden, das vom Hersteller mit Zustimmung des technischen Dienstes gewählt werden kann. Das Prüfprotokoll ist dem technischen Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt, zuzuleiten.

3.5.3.
Fahrzeuge mit unterschiedlichen Bezugsmassen und unterschiedlichen Gesamtübersetzungsverhältnissen

Sofern alle in den Absätzen 3.5.1 und 3.5.2 genannten Bedingungen erfüllt sind, darf die Typgenehmigung auf Fahrzeuge mit unterschiedlichen Bezugsmassen und unterschiedlichen Gesamtübersetzungsverhältnissen erweitert werden.

4.
ÜBEREINSTIMMUNG DER PRODUKTION

4.1.
Einführung

4.1.1.
Jedes nach dieser Verordnung typgenehmigte Fahrzeug muss so hergestellt sein, dass es den Typgenehmigungsanforderungen dieser Verordnung entspricht. Der Hersteller trifft angemessene Vorkehrungen und führt schriftlich fixierte Prüfverfahren durch; er führt in den in dieser Verordnung festgelegten Zeitabständen die erforderlichen Emissions-, OBCFM- und OBD-Prüfungen durch, um die kontinuierliche Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ zu überprüfen. Die Genehmigungsbehörde überprüft und genehmigt diese Vorkehrungen und Prüfverfahren des Herstellers und führt im Rahmen der in Anhang IV der Verordnung (EU) 2018/858 beschriebenen Vorkehrungen für die Übereinstimmung der Produkte und Bestimmungen für die fortlaufende Überprüfung in bestimmten, in dieser Verordnung festgelegten Zeitabständen in den Betriebsstätten des Herstellers, einschließlich seiner Fertigungsstätten und Prüfanlagen, Überprüfungen und Emissions-, OBFCM- sowie OBD-Prüfungen durch.
4.1.2.
Der Hersteller überprüft die Übereinstimmung der Produktion durch die Prüfung der Schadstoffemissionen (gemäß Tabelle 2 in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007), der CO2-Emissionen (zusammen mit der Messung des Stromverbrauchs und ggf. der Genauigkeit der OBFCM-Einrichtung), der Emissionen aus dem Kurbelgehäuse, der Verdunstungsemissionen und des OBD-Systems im Einklang mit den Prüfverfahren gemäß den Anhängen V, VI, XI, XXI und XXII. Die Überprüfung umfasst daher die Prüfungen der Typen 1, 3 und 4, die OBFCM- und OBD-Prüfungen wie in Abschnitt 2.4 beschrieben.

Die Typgenehmigungsbehörde muss für mindestens 5 Jahre die gesamte Dokumentation in Bezug auf die Ergebnisse der Prüfung der Übereinstimmung der Produktion bereithalten und sie der Kommission auf Anfrage zur Verfügung stellen.

Die konkreten Verfahren zur Prüfung der Übereinstimmung der Produktion sind in den Absätzen 8 und 9sowie den Anlagen 1 und 4 der UN-Regelung Nr. 154 dargelegt.

Tabelle 8/1 in Absatz 8.1.2 der UN-Regelung Nr. 154 erhält folgende Fassung:

Tabelle 8/1

Typ 1 – Anwendbare Anforderungen an die Übereinstimmung der Produktion Typ 1 für unterschiedliche Fahrzeugtypen

FahrzeugtypSchadstoffemissionenCO2-EmissionenStromverbrauchOBFCM-Genauigkeit
Reines ICE-Fahrzeug (nur Verbrennungsmotor)jajaNicht zutreffendja
nicht extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug (NOVC-HEV)jajaNicht zutreffendja
extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug (OVC-HEV)

ja:

CD(9) und CS

: Nur CSja: Nur CDja: CS
Fahrzeug mit reinem Elektroantrieb (PEV)Nicht zutreffendNicht zutreffendjaNicht zutreffend
nicht extern aufladbares Brennstoffzellen-Hybrid-Fahrzeug (NOVC-FCHV)Nicht zutreffendNicht zutreffendNicht zutreffendNicht zutreffend
extern aufladbares Brennstoffzellen-Hybrid-Fahrzeug (OVC-FCHV)Nicht zutreffendNicht zutreffendBefreitNicht zutreffend

Die Berechnung der zusätzlichen Werte, die für die Überprüfung der Übereinstimmung der Produktion hinsichtlich des Stromverbrauchs von PEV und OVC-HEV erforderlich sind, ist in Anhang B8 Anlage 8 der UN-Regelung Nr. 154 festgelegt.

4.1.8.
Bei Nichtübereinstimmung gilt Artikel 51 der Verordnung (EU) 2018/858.
4.2.6.
Mit Ökoinnovationen ausgestattete Fahrzeuge
4.2.6.1.
Bei Fahrzeugen, die im Sinne des Artikels 11 der Verordnung (EU) 2019/631(10) für Fahrzeuge der Klasse M1 oder der Klasse N1 mit einer oder mehreren Ökoinnovationen ausgestattet sind, wird die Konformität der Produktion hinsichtlich der Ökoinnovationen dadurch nachgewiesen, dass geprüft wird, ob die angegebenen Ökoinnovationen tatsächlich vorhanden sind.

4.5.
Prüfung der Übereinstimmung des Fahrzeugs bei einer Prüfung Typ 3

4.5.1.
Soll die Prüfung Typ 3 überprüft werden, ist dabei wie folgt vorzugehen:
4.5.1.1.
Stellt die Genehmigungsbehörde fest, dass die Produktionsqualität anscheinend nicht zufriedenstellend ist, ist ein Fahrzeug nach dem Zufallsprinzip der Familie zu entnehmen und den Prüfungen nach Anhang V zu unterziehen.
4.5.1.2.
Die Produktion gilt als übereinstimmend, wenn dieses Fahrzeug den Anforderungen der Prüfungen nach Anhang V entspricht.
4.5.1.3.
Entspricht das geprüfte Fahrzeug nicht den Anforderungen des Absatzes 4.5.1.1, ist eine weitere Stichprobe von vier Fahrzeugen aus derselben Familie zu entnehmen und nach den in Anhang V beschriebenen Prüfungen zu unterziehen. Die Prüfungen können an Fahrzeugen durchgeführt werden, die ohne Änderungen höchstens 15000 km zurückgelegt haben.
4.5.1.4.
Die Produktion gilt als übereinstimmend, wenn mindestens drei Fahrzeuge den Anforderungen der Prüfungen nach Anhang V entsprechen.

3.
Anlagen 1 und 2 werden gestrichen;
4.
Anlagen 3 und 3a erhalten folgende Fassung:

5.
In Anlage 4 erhält das Muster eines EG-Typgenehmigungsbogens ohne Beiblatt folgende Fassung:

6.
Anlage 5 wird gestrichen;
7.
Anlage 6 wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 1 Tabelle 1 wird wie folgt geändert:

1.
Die Zeilen AP bis AR erhalten folgende Fassung:

AP Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 M, N1 Gruppe I PI, CI 1.1.2020 1.1.2021 31.8.2024
AQ Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N1 Gruppe II PI, CI 1.1.2021 1.1.2022 31.8.2024
AR Euro 6d-ISC-FCM Euro 6-2 N1 Gruppe III, N2 PI, CI 1.1.2021 1.1.2022 31.8.2024

2.
Nach der Zeile AR werden folgende Zeilen eingefügt:

EA Euro 6e Euro 6-2 M, N1, N2 PI, CI 1.9.2023 1.9.2024 31.12.2025
EB Euro 6e-bis Euro 6-2 M, N1, N2 PI, CI 1.1.2025 1.1.2026 31.12.2027
EC Euro 6e-bis-FCM Euro 6-2 M, N1, N2 PI, CI 1.1.2027 1.1.2028

2.
Im Anschluss an Tabelle 1 wird nach der Erläuterung zur Emissionsnorm „Euro 6d-ISC-FCM” folgender Text angefügt:

„Euro 6e” = Wie oben + RDE-Konformität unter Berücksichtigung der aktualisierten PEMS-Toleranzen, OBCFM für Fahrzeuge der Klasse N2;
„Euro 6e-bis” = Wie oben + erhöhter Nutzfaktor für Umgebungsbedingungen für die RDE-Konformität + AES-Kennzeichnung + Nutzfaktor auf Grundlage von dneb (siehe Anhang XXI Nummer 3.2)
„Euro 6e-bis-FCM” = Wie oben + Nutzfaktor auf Grundlage von dnec (siehe Anhang XXI Nummer 3.2).(11)

3.
Nummer 2 erhält folgende Fassung:

2.
BEISPIELE FÜR TYPGENEHMIGUNGSNUMMERN
2.1
Nachstehend findet sich ein Beispiel einer Typgenehmigung eines Euro 6 entsprechenden leichten Personenkraftwagens nach der Emissionsnorm „Euro 6d” und der OBD-Norm „Euro 6-2” (an den Zeichen AJ gemäß Tabelle 1 zu erkennen). Die Genehmigung erfolgte gemäß der Grundverordnung (EG) 715/2007 und ihrer Durchführungsverordnung (EU) 2017/1151. Es handelt sich um die 17. durch Luxemburg (gekennzeichnet durch den „e13” ) erteilte Genehmigung ihrer Art ohne Erweiterung. Deshalb lauten der vierte und fünfte Abschnitt der Genehmigungsnummer „0017” beziehungsweise „00” .

e13*715/2007*2017/1151AJ*0017*00

2.2
Das zweite Beispiel zeigt die Typgenehmigung eines Euro 6 entsprechenden leichten Nutzfahrzeugs der Klasse N1 II nach der Emissionsnorm „Euro 6d-TEMP” und der OBD-Norm „Euro 6-2” (an den Zeichen AH gemäß Tabelle 1 zu erkennen). Die Genehmigung erfolgte gemäß der Grundverordnung (EG) 715/2007 und ihrer Durchführungsvorschriften (in der durch die Verordnung (EU) 2018/1832 geänderten Fassung). Es handelt sich um die 1. durch Rumänien (gekennzeichnet durch den Code „e19” ) erteilte Genehmigung ihrer Art ohne Erweiterung. Deshalb lauten der vierte und fünfte Abschnitt der Genehmigungsnummer „0001” beziehungsweise „00” .

e19*715/2007*2018/1832AH*0001*00

2.3
Dieses dritte Beispiel zeigt ein Beispiel einer Typgenehmigung eines Euro 6 entsprechenden leichten Personenkraftwagens nach der Emissionsnorm „Euro 6e” und der OBD-Norm „Euro 6-2” (an den Zeichen EA gemäß Tabelle 1 zu erkennen). Die Genehmigung erfolgte gemäß der Grundverordnung (EG) 715/2007 und ihrer Durchführungsvorschriften (in der durch die Verordnung (EU) 2023/443 geänderten Fassung). Es handelt sich um die 2. Erweiterung der 7. durch die Niederlande (gekennzeichnet durch den Code „e4” ) erteilten Genehmigung ihrer Art. Deshalb lauten der vierte und fünfte Abschnitt der Genehmigungsnummer „00007” beziehungsweise „02” .

e4*715/2007*2023/443EA*00007*02.

8.
Anlagen 8a, 8b und 8c erhalten folgende Fassung:

9.
Anlage 8d wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift „Prüfbericht über die Messung der Verdunstungsemissionen” erhält die Fassung „Prüfungen auf Verdunstungsemissionen – Prüfbericht” .
2.
Nummer 2.1 erhält folgende Fassung:

Alterungsprüfung der Aktivkohlebehälter

Datum der Prüfungen : (Tag/Monat/Jahr)
Ort der Prüfungen :
Alterungsprüfung der Aktivkohlebehälter – Prüfbericht :
Beladungsrate :
Kraftstoffspezifikationen
Fabrikmarke :
Typ : Name des Bezugskraftstoffs …
Dichte bei 15 °C (kg/m3) :
Ethanolgehalt (%): :
Chargennummer :

3.
In Nummer 2.3.5 wird die letzte Zeile gestrichen;
4.
Folgende Nummer 2.3.6 wird angefügt:

2.3.6.
Nachgewiesene Verfahren für alternative Prüfungen zur Übereinstimmung der Produktion (gegebenenfalls)

Dichtheitsprüfung : Alternative Drücke und/oder Zeit oder alternatives Prüfverfahren
Entlüftungsprüfung : Alternative Drücke und/oder Zeit oder alternatives Prüfverfahren
Spülprüfung : Alternativer Durchsatz oder alternatives Prüfverfahren
Versiegelter Tank : Alternatives Prüfverfahren

Fußnote(n):

(1)

Spezielle Prüfverfahren für Wasserstoff-Fahrzeuge und Flexfuel-Biodiesel-Fahrzeuge werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

(2)

Die Grenzwerte für die Partikelmasse und die Partikelzahl sowie die entsprechenden Messverfahren gelten nur für Fahrzeuge mit Direkteinspritzungsmotoren.

(3)

Ist ein bivalentes Fahrzeug mit einem Flexfuel-Fahrzeug kombiniert, gelten beide Prüfvorschriften.

(4)

Wenn das Fahrzeug mit Wasserstoff betrieben wird, sind nur die NOx-Emissionen zu bestimmen.

(5)

Die Grenzwerte für die Partikelmasse und die Partikelzahl sowie die entsprechenden Messverfahren finden keine Anwendung.

(6)

Die Prüfung der Partikelzahl (RDE-Prüfung) gilt nur für Fahrzeuge, für die Euro 6-Emissionsgrenzwerte für die Partikelzahl in Tabelle 2 von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 festgelegt sind.

(7)

Zur Anwendbarkeit der gemessenen Bestandteile auf Kraftstoffe und Fahrzeugtechnologie und entsprechende Messverfahren siehe die Emissionsgrenzwerte gemäß Anhang I Tabelle 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007.

(8)

Eine tatsächliche Prüfung ist möglicherweise nicht erforderlich (Einzelheiten siehe UN-Regelung Nr. 24).

(9)

Nur bei Betrieb des Verbrennungsmotors während einer zulässigen CD-Prüfung Typ 1 zur Nachprüfung der Übereinstimmung der Produktion

(10)

Verordnung (EU) 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 443/2009 und (EU) Nr. 510/2011 (ABl. L 111 vom 25.4.2019, S. 13).

(11)

Sollte sich der Wert von dnec im Anschluss an die Überprüfung im Jahr 2024 ändern, wird den mit dem angepassten Wert dnec typgenehmigten Fahrzeugen ein anderes Zeichen zugewiesen.

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