ANHANG XII VO (EU) 2023/443

ANHANG XVI

Anforderungen für Fahrzeuge, die ein Reagens für das Abgasnachbehandlungssystem benötigen

1.
EINFÜHRUNG

Dieser Anhang enthält die Anforderungen für Fahrzeuge, bei denen im Abgasnachbehandlungssystem ein Reagens zur Emissionsminderung eingesetzt wird.

2.
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN

Die allgemeinen Anforderungen für Fahrzeuge, bei denen im Abgasnachbehandlungssystem ein Reagens eingesetzt wird, entsprechen denen des Absatzes 6.9 der UN-Regelung Nr. 154.

3.
TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

Die technischen Anforderungen für Fahrzeuge, bei denen im Abgasnachbehandlungssystem ein Reagens eingesetzt wird, entsprechen denen des Absatzes 6 der UN-Regelung Nr. 154.
3.1.
Die Bezugnahme auf Anhang A1 in Anlage 6 Absatz 4.1 der UN-Regelung Nr. 154 gilt als Bezugnahme auf Anhang I Anlage 3 der vorliegenden Verordnung.

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